Wo stellt man ein, dass man Steuerbescheid per Post oder elektronisch haben will? Danke
Steuerbescheid elektronisch oder per Poat?
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Unter Formulare und Leistungen findest du nach dem Login die Kachel Elektronische Bekanntgabe verwalten.
Dort kannst du entweder die Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen oder die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen.
Wenn du nichts machst, wird dir ab 2027 bei elektronisch eingereichter Steuererklärung auch der Steuerbescheid elektronisch bekanntgegeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Servus,
ich erledige die Steuererklärung auch für Sohn/Schwiegertochter und Enkelin und erhalte dafür die Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten, der Bescheid kommt noch für alle per Post.
Frage:
Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?
Danke und Gruß
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Die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe wirst du in deinem Konto bei Mein ELSTER nur erteilen können, wenn Angehörigenvollmachten mitFrage:
Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?
Bekanntgabevollmacht bestehen. Die PDF-Steuerbescheide würden dann in dein Konto eingestellt. Wenn du nur Steuerdaten abrufen kannst, ändert sich nichts,
es bleibt beim Papierbescheid. Den Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei
Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDen Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei
Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Das ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.
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Solange aktiver Account meint, dass es eine funktionierende (im Fall des Zertifikats somit nicht abgelaufene) Login-Option gibt, gehe ich da mit.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDas ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.
Ich sehe aber das Grauen auf das Forum zukommen, wenn all diejenigen, die sich im Zuge der Grundsteuerreform bei Elster registriert haben, nun Jahre später ihren Bescheid im Portal abholen sollen... da darf man dann "wo finde ich mein Zertifikat" und "mir hat doch keiner gesagt, dass ich das Zertifikat nach der Erfassung für die Grundsteuer nicht löschen darf" bis "da ist ja nur Bill Gates dran schuld, dass so ein Zertifikat einfach abläuft, und man nur dreimal per E-Mail daran erinnert wird" und "was mache ich, wenn ich die E-Mail-Adresse für die Zugangserneuerung nicht mehr habe" beliebig mit allen Schimpfwörtern der Welt kombinieren.
BTW hatte ich damals prognostiziert, dass die Grundsteuerreform im Forum kein großes Thema werden würde, die paar Hanseln, die die Registrierung nicht gebacken bekommen, nicht ins Gewicht fallen würden, und wie man diese komischen Formulare ausfüllen müsse, eh Frage des Steuerrechts und kein Thema fürs Forum sei. Ich hoffe, ich irre mich wieder.
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Gut zu wissen ! Der Datenübermittler erhält aber hoffentlich wie bisher die Bescheiddaten ?Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,Zitat von multi Beitrag anzeigen
Solange aktiver Account meint, dass es eine funktionierende (im Fall des Zertifikats somit nicht abgelaufene) Login-Option gibt, gehe ich da mit.
auch wenn ich damit den Schwarzmaler spiele. Ein Benutzerkonto für Elster ist "aktiv" sobald die Registrierung abgeschlossen ist (einschließlich erstmaliges Login) und dieses Konto nicht bewusst gelöscht wurde.
Ob die Loginoption noch aktiv ist, ist nicht die Frage.
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Ein aktives ELSTER-Benutzerkonto liegt vor, wenn ein gültiges Zertifikat besteht. Ein Zertifikat ist 3 Jahre gültig.
Damit sind die ganzen "Grundsteuerzertifikate" eigentlich draußen, da bis zum 01.01.27 die drei Jahre rum sein müssten wenn man pünktlich eingereicht hat und das Zertifikat nicht verlängert wurde.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Wenn ich beispielsweise 2022 für die Grundsteuer ein Benutzerkonto angelegt habe und dieses danach nie wieder nutze läuft das Zertifikat bekanntlich 2025 aus.Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenEin aktives ELSTER-Benutzerkonto liegt vor, wenn ein gültiges Zertifikat besteht. Ein Zertifikat ist 3 Jahre gültig.
Versuche ich jetzt in 2026 ein neues Benutzerkonto anzulegen bekomme ich von Elster den Fehler, das dies nicht geht da bereits ein aktives Benutzerkonto existiert.
Daher würde ich deiner Aussage an der Stelle widersprechen. Das Benutzerkonto bleibt aktiv, auch wenn die Loginoption abgelaufen ist.
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Nach meiner dunklen Erinnerung sagt die Fehlermeldung etwas in der Art, dass die Maximalzahl der Registrierungen überschritten sei. Insbesondere kommt die Meldung, wenn sich nichts geändert hat, auch, wenn eine Registrierung nur begonnen, wenn auch noch abgeschlossen wurde, das Konto also auch nach deiner Definition nicht aktiv ist.Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
Wenn ich beispielsweise 2022 für die Grundsteuer ein Benutzerkonto angelegt habe und dieses danach nie wieder nutze läuft das Zertifikat bekanntlich 2025 aus.
Versuche ich jetzt in 2026 ein neues Benutzerkonto anzulegen bekomme ich von Elster den Fehler, das dies nicht geht da bereits ein aktives Benutzerkonto existiert.
Ich habe keine Ahnung, ob aktiv nur bedeutet, dass die Registrierung erfolgreich abgeschlossen wurde, oder ob auch eine gültige, noch nicht abgelaufene Login-Option bestehen muss. Beide Definitionen wären gültig (alleine schon, weil das Wesen einer Definition ist, dass sie einen Sachverhalt definiert, der nicht aus einem anderen folgt).
Was für die Definition sprechen würde, dass ein gültiger Login bestehen muss, damit die standardmäßige elektronische Bekanntgabe ab 27 erfolgt, ist: Um der standardmäßigen elektronischen Bekanntgabe ab 2027 zu widersprechen, muss man sich bei Mein Elster einloggen, und dort die entsprechende Einstellung tätigen. Nach deiner Definition eines aktiven Zugangs müsste jemand, der keinerlei Interesse mehr an Mein Elster hat, dessen Zertifikat ausgelaufen ist, und keine elektronische Bekanntgabe möchte, seinen Zugang nur deswegen erneuern, um sich dann einloggen zu können, um der elektronischen Bekanntgabe zu widersprechen. Klingt irgendwie schräg. Heißt nicht, dass es nicht trotzdem so sein kann, aber dann hoffentlich eher unabsichtlich.
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