Steuerbescheid elektronisch oder per Poat?

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  • steini3877
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2014
    • 309

    #1

    Steuerbescheid elektronisch oder per Poat?

    Wo stellt man ein, dass man Steuerbescheid per Post oder elektronisch haben will? Danke
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4277

    #2
    Wann? Dieses oder ab nächstem Jahr? Die Hinweise beim Login bei Mein Elster gelesen?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Unter Formulare und Leistungen findest du nach dem Login die Kachel Elektronische Bekanntgabe verwalten.

      Dort kannst du entweder die Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen oder die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen.

      Wenn du nichts machst, wird dir ab 2027 bei elektronisch eingereichter Steuererklärung auch der Steuerbescheid elektronisch bekanntgegeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • steini3877
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2014
        • 309

        #4
        Ok, vielen Dank für die Hilfe.

        Kommentar

        • ElNeu24
          Neuer Benutzer
          • 20.11.2024
          • 22

          #5
          Servus,

          ich erledige die Steuererklärung auch für Sohn/Schwiegertochter und Enkelin und erhalte dafür die Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten, der Bescheid kommt noch für alle per Post.

          Frage:
          Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?

          Danke und Gruß

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Frage:
            Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?
            Die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe wirst du in deinem Konto bei Mein ELSTER nur erteilen können, wenn Angehörigenvollmachten mit

            Bekanntgabevollmacht bestehen. Die PDF-Steuerbescheide würden dann in dein Konto eingestellt. Wenn du nur Steuerdaten abrufen kannst, ändert sich nichts,

            es bleibt beim Papierbescheid. Den Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei

            Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • ElNeu24
              Neuer Benutzer
              • 20.11.2024
              • 22

              #7
              Merci Charlie (ups das reimt sich)

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              • Beamtenschweiß
                Erfahrener Benutzer
                • 10.04.2014
                • 3025

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Den Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei

                Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.
                Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                • Trekker
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.03.2023
                  • 320

                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                  Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.
                  Das ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4277

                    #10
                    Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                    Das ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.
                    Solange aktiver Account meint, dass es eine funktionierende (im Fall des Zertifikats somit nicht abgelaufene) Login-Option gibt, gehe ich da mit.

                    Ich sehe aber das Grauen auf das Forum zukommen, wenn all diejenigen, die sich im Zuge der Grundsteuerreform bei Elster registriert haben, nun Jahre später ihren Bescheid im Portal abholen sollen... da darf man dann "wo finde ich mein Zertifikat" und "mir hat doch keiner gesagt, dass ich das Zertifikat nach der Erfassung für die Grundsteuer nicht löschen darf" bis "da ist ja nur Bill Gates dran schuld, dass so ein Zertifikat einfach abläuft, und man nur dreimal per E-Mail daran erinnert wird" und "was mache ich, wenn ich die E-Mail-Adresse für die Zugangserneuerung nicht mehr habe" beliebig mit allen Schimpfwörtern der Welt kombinieren.

                    BTW hatte ich damals prognostiziert, dass die Grundsteuerreform im Forum kein großes Thema werden würde, die paar Hanseln, die die Registrierung nicht gebacken bekommen, nicht ins Gewicht fallen würden, und wie man diese komischen Formulare ausfüllen müsse, eh Frage des Steuerrechts und kein Thema fürs Forum sei. Ich hoffe, ich irre mich wieder.

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