Wo stellt man ein, dass man Steuerbescheid per Post oder elektronisch haben will? Danke
Steuerbescheid elektronisch oder per Poat?
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Unter Formulare und Leistungen findest du nach dem Login die Kachel Elektronische Bekanntgabe verwalten.
Dort kannst du entweder die Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen oder die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen.
Wenn du nichts machst, wird dir ab 2027 bei elektronisch eingereichter Steuererklärung auch der Steuerbescheid elektronisch bekanntgegeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Servus,
ich erledige die Steuererklärung auch für Sohn/Schwiegertochter und Enkelin und erhalte dafür die Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten, der Bescheid kommt noch für alle per Post.
Frage:
Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?
Danke und Gruß
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Die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe wirst du in deinem Konto bei Mein ELSTER nur erteilen können, wenn Angehörigenvollmachten mitFrage:
Wenn die Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe gegeben wird, erhält dann jeder Steuerpflichtige den Steuerbescheid selbst (als geschütztes/ungeschütztes pdf?) oder weiterhin ich, um ihn dann weiter zu geben?
Bekanntgabevollmacht bestehen. Die PDF-Steuerbescheide würden dann in dein Konto eingestellt. Wenn du nur Steuerdaten abrufen kannst, ändert sich nichts,
es bleibt beim Papierbescheid. Den Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei
Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDen Steuerbescheid in elektronischer Form erhalten die Angehörigen ansonsten nur dann selbst, wenn eine eigene Registrierung bei
Mein ELSTER besteht und die Übermittlung der Erklärung unter Nutzung des eigenen Zertifikats erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Das ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten. Über wen und wie die Erklärung dann eingereicht wird ist egal.
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Solange aktiver Account meint, dass es eine funktionierende (im Fall des Zertifikats somit nicht abgelaufene) Login-Option gibt, gehe ich da mit.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDas ist sinnvoll, damit all die Unbedarften mal ein klein wenig mit dem Thema vertraut gemacht werden.
Ich sehe aber das Grauen auf das Forum zukommen, wenn all diejenigen, die sich im Zuge der Grundsteuerreform bei Elster registriert haben, nun Jahre später ihren Bescheid im Portal abholen sollen... da darf man dann "wo finde ich mein Zertifikat" und "mir hat doch keiner gesagt, dass ich das Zertifikat nach der Erfassung für die Grundsteuer nicht löschen darf" bis "da ist ja nur Bill Gates dran schuld, dass so ein Zertifikat einfach abläuft, und man nur dreimal per E-Mail daran erinnert wird" und "was mache ich, wenn ich die E-Mail-Adresse für die Zugangserneuerung nicht mehr habe" beliebig mit allen Schimpfwörtern der Welt kombinieren.
BTW hatte ich damals prognostiziert, dass die Grundsteuerreform im Forum kein großes Thema werden würde, die paar Hanseln, die die Registrierung nicht gebacken bekommen, nicht ins Gewicht fallen würden, und wie man diese komischen Formulare ausfüllen müsse, eh Frage des Steuerrechts und kein Thema fürs Forum sei. Ich hoffe, ich irre mich wieder.
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Gut zu wissen ! Der Datenübermittler erhält aber hoffentlich wie bisher die Bescheiddaten ?Nach den mir vorliegenden Informationen reicht bereits ein aktiver ELSTER Account um den Bescheid elektronisch zu erhalten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,Zitat von multi Beitrag anzeigen
Solange aktiver Account meint, dass es eine funktionierende (im Fall des Zertifikats somit nicht abgelaufene) Login-Option gibt, gehe ich da mit.
auch wenn ich damit den Schwarzmaler spiele. Ein Benutzerkonto für Elster ist "aktiv" sobald die Registrierung abgeschlossen ist (einschließlich erstmaliges Login) und dieses Konto nicht bewusst gelöscht wurde.
Ob die Loginoption noch aktiv ist, ist nicht die Frage.
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