Steuerbescheid elektronisch oder per Poat?

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  • Gerald v. R.
    Erfahrener Benutzer
    • 04.07.2024
    • 266

    #16
    Zumindest beim aktuellen Stand setzt die elektronische Bekanntgabe neben der ausdrücklichen Zustimmung auch voraus, dass die Steuererklärung elektronisch abgegeben wird.

    Ab 2027 wird soll es ja nun so gedreht werden, dass pauschal elektronisch Zugestellt wird außer man lehnt dies ab. Trotzdem wird das vermutlich nur bei einer elektronisch eingereichten Erklärung so sein. Das setzt für mich voraus, dass man sich mit dem Zertifikat zumindest mal befasst hat.

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7878

      #17
      Ohne das jetzt nachgelesen zu haben: Die Grundsteuererklärung war doch eine elektronisch eingereichte Steuererklärung. Oder nicht ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45984

        #18
        Trotzdem wird das vermutlich nur bei einer elektronisch eingereichten Erklärung so sein
        Was heißt vermutlich ? Ich gehe davon, dass bei Steuererklärungen, die auf Papier eingereicht werden, der Bescheid auch zukünftig mit der Post kommt.



        Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung der Steuerverwaltung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Gerald v. R.
          Erfahrener Benutzer
          • 04.07.2024
          • 266

          #19
          Charlie24: ICh wollte damit nur sagen, dass ich nicht weiß was kommt. Aber ja, ich bin auch überzeugt, dass die elektronische Bekanntgabe nur bei einer elektronischen Erklärung erfolgt.

          Picard777: Natürlich war sie das und die Grundsteuer hat ja auch viele Leute dazu gebracht Elster zu nutzen. Uns ging es darum, dass ja ab 2027 alle Bescheide elektronisch bekanntgegeben werden sollen sofern man nicht ausdrücklich widerspricht.
          Diese Bescheide sollen in aktiven Elsterkonten landen. Soweit so gut, nur was ist eben wenn Leute sich für die Grundsteuer ein Konto angelegt, es seitdem aber nicht mehr genutzt haben.
          Die Frage war, sind diese Benutzerkonten noch aktiv oder eben nicht.

          Meiner Meinung nach, sind sie aktiv.

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          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 695

            #20
            Meiner Meinung nach, sind sie aktiv.
            Hoffentlich sind auch ihre Zertifikatsdateien auf der Höhe der Zeit? !!!

            Gruß - Hans

            Kommentar

            • Gerald v. R.
              Erfahrener Benutzer
              • 04.07.2024
              • 266

              #21
              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
              Hoffentlich sind auch ihre Zertifikatsdateien auf der Höhe der Zeit? !!!

              Gruß - Hans
              Naja ansonsten tritt Post #10 ein, mal sehen.

              Kommentar

              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 695

                #22
                Ja richtig und Beamtenschweiß hat ja in '#13 auch schon darauf hingewiesen.
                Das kommt halt von den langen Threads, da hatte ich vorher nicht mehr den ganzen Überblick.
                Zum Glück sind ja heute die Zugangserneuerungen besser gworden und die alternativen Zugänge haben auch ihre Vorteile.
                Da ist dann bestimmt noch was zu machen.

                Gruß - Hans

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                • Beamtenschweiß
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2014
                  • 3028

                  #23
                  Lassen wir uns überraschen :-)

                  Nach meinen Infos (Stand Dezember 2025) gilt das folgende:

                  image.png
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45984

                    #24
                    Bei einem unserer Kinder, für die ich die Steuererklärung aus meinem Konto übermittle, wäre das der Fall. Mal schauen, ob das auf Anhieb klappt.

                    Die E-Mailbenachrichtigung über die Bereitstellung des verbindlichen Steuerbescheids müsste dann an die in dessen Konto hinterlegte E-Mailadresse

                    gehen, die E-Mailbenachrichtigung über die Bereitstellung der Bescheiddaten müsste weiter ich erhalten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4280

                      #25
                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Lassen wir uns überraschen :-)

                      Nach meinen Infos (Stand Dezember 2025) gilt das folgende:

                      image.png
                      Der erste Absatz würde die hier geäußerte Vermutung, dass nur bei elektronischer Übermittlung der Bescheid elektronisch bekannt gegeben wird, ausdrücklich nicht stützen.

                      Der Begriff aktiver Eingangskanal im zweiten Absatz deutet aber in der Tat darauf hin, dass ein Login möglich sein muss.

                      Wissen tun wir es wahrscheinlich erst, wenn es soweit ist.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45984

                        #26
                        Der erste Absatz würde die hier geäußerte Vermutung, dass nur bei elektronischer Übermittlung der Bescheid elektronisch bekannt gegeben wird, ausdrücklich nicht stützen.
                        Ich selbst werde das nicht testen können. Der Sohn, für den ich übermittle, erzielt nur Gewinneinkünfte, auf Papier darf ich da nicht abgeben.

                        Der Wortlaut von § 122a Abs. 1 AO sagt nur:

                        Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, wenn ein Steuerbescheid, Steuermessbescheid oder Feststellungsbescheid auf einer
                        nach § 87a Absatz 6 elektronisch übermittelten Steuererklärung oder Feststellungserklärung beruht und sie
                        1. vom Beteiligten selbst über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Nutzerkonto übermittelt wurde oder
                        2. durch eine Person im Sinne des § 80 Absatz 2 übermittelt wurde, der gegenüber der Bescheid nach § 122 Absatz 1 Satz 4 bekanntzugeben ist.

                        Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen.​

                        Bekanntgabevollmacht als Angehöriger habe ich bisher keine und werde auch keine beantragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Trekker
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.03.2023
                          • 321

                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Bekanntgabevollmacht als Angehöriger habe ich bisher keine und werde auch keine beantragen.
                          Das trifft auch bei mir zu. Deshalb werden diejenigen meiner Kinder, die keine Elster-Registrierung haben, selbst dann den Bescheid per Post erhalten, wenn ich die Erklärung digital eingereicht habe.
                          Zuletzt geändert von Trekker; Gestern, 18:00.

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