KAP Verlustvortrag jedes Jahr erfassen?

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  • Charlotte
    Neuer Benutzer
    • 01.09.2023
    • 16

    #1

    KAP Verlustvortrag jedes Jahr erfassen?

    Hallo zusammen,

    ich habe im vorigen Jahr den Verlust erfasst. Muss ich ihn auch dieses Jahr bei KAP eintragen, da er noch nicht ausgeglichen ist durch einen positiven Verkauf / Überschreitung Sparerpasuchbetrag.
    Ich habe aber auch keine neue Bescheinung, darum ist mir das nicht klar, wie es funktioniert.
    Danke für eure Hilfe
    Grüße
    Charlotte
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46097

    #2
    Muss ich ihn auch dieses Jahr bei KAP eintragen, da er noch nicht ausgeglichen ist durch einen positiven Verkauf
    Nein, das Finanzamt trägt den Verlust dann weiter vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7881

      #3
      Außerdem wird der Verlust aus Vorjahren in der Anlage KAP auch nirgends abgefragt, d.h. Du hast gar keine Möglichkeit das in der Anlage KAP zu erfassen bzw. wenn Du es doch "irgendwo" tust, ist das falsch. Sollte das Finanzamt in den Vorjahren den Verlust fälschlich erneut angesetzt haben, solltest Du das mal ganz schnell berichtigen !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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