Hallo zusammen,
ich habe im vorigen Jahr den Verlust erfasst. Muss ich ihn auch dieses Jahr bei KAP eintragen, da er noch nicht ausgeglichen ist durch einen positiven Verkauf / Überschreitung Sparerpasuchbetrag.
Ich habe aber auch keine neue Bescheinung, darum ist mir das nicht klar, wie es funktioniert.
Danke für eure Hilfe
Grüße
Charlotte
ich habe im vorigen Jahr den Verlust erfasst. Muss ich ihn auch dieses Jahr bei KAP eintragen, da er noch nicht ausgeglichen ist durch einen positiven Verkauf / Überschreitung Sparerpasuchbetrag.
Ich habe aber auch keine neue Bescheinung, darum ist mir das nicht klar, wie es funktioniert.
Danke für eure Hilfe
Grüße
Charlotte

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