Abbruch in Steuervorausberechnung wegen Anlage KAP

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    • 16.09.2026
    • 4

    #16
    Zitat von Charlie24
    Maßgeblich für die Günstigerprüfung ist allein dein Grenzsteuersatz !
    Danke, Charlie24, das hatte ich nicht klar.

    Zitat von reckoner
    Und ermitteln kann man den Grenzsteuersatz hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
    Das liefert bei mir aber tatsächlich total unterschiedliche Ergebnisse als ELSTER: Die Einkommensteuer selbst ist wesentlich geringer im Verhältnis zu ELSTER, und ebenso auch der Durchschnittssteuersatz. Ich vermute es liegt daran, dass ich 2025 u.A. Lohnersatzleistungen erhalten habe: Ich habe ein Kind bekommen und war im Mutterschutz und dann in Elternzeit, davor habe ich ganz normal Lohn bezogen und davon bereits Einkommensteuervorabzug gehabt. Wenn ich richtig informiert bin, fallen zwar auf die Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld keine Steuern an, aber sie zählen mit bei der Steuerprogression, richtig? Jedenfalls ermittelt die Seite einen viel niedrigeren Durchschnittssteuersatz als ELSTER und ich vermute sehr stark, dass es daran liegt. Denn zum zvE zählen ja die Lohnersatzleistungen nicht rein, beim Steuersatz und somit den anfallenden Steuern aber schon und zack, hat man eine Divergenz, die man in der Eingabemaske da nicht darstellen kann.

    Wie dem auch sei, ich bin jetzt zu faul, den tatsächlichen Grenzsteuersatz auszurechnen, aber laut ELSTER ist mein Durchschnittssteuersatz bereits bei 21,25%, so dass ziemlich klar ist, dass der Grenzsteuersatz nicht kleiner oder gleich 25% sein kann. Somit lohnt sich die Günstigerprüfung mE nicht.

    liebe Grüße
    EMZ

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