Abbruch in Steuervorausberechnung wegen Anlage KAP

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  • emz
    Neuer Benutzer
    • 16.09.2026
    • 6

    #16
    Zitat von Charlie24
    Maßgeblich für die Günstigerprüfung ist allein dein Grenzsteuersatz !
    Danke, Charlie24, das hatte ich nicht klar.

    Zitat von reckoner
    Und ermitteln kann man den Grenzsteuersatz hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
    Das liefert bei mir aber tatsächlich total unterschiedliche Ergebnisse als ELSTER: Die Einkommensteuer selbst ist wesentlich geringer im Verhältnis zu ELSTER, und ebenso auch der Durchschnittssteuersatz. Ich vermute es liegt daran, dass ich 2025 u.A. Lohnersatzleistungen erhalten habe: Ich habe ein Kind bekommen und war im Mutterschutz und dann in Elternzeit, davor habe ich ganz normal Lohn bezogen und davon bereits Einkommensteuervorabzug gehabt. Wenn ich richtig informiert bin, fallen zwar auf die Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld keine Steuern an, aber sie zählen mit bei der Steuerprogression, richtig? Jedenfalls ermittelt die Seite einen viel niedrigeren Durchschnittssteuersatz als ELSTER und ich vermute sehr stark, dass es daran liegt. Denn zum zvE zählen ja die Lohnersatzleistungen nicht rein, beim Steuersatz und somit den anfallenden Steuern aber schon und zack, hat man eine Divergenz, die man in der Eingabemaske da nicht darstellen kann.

    Wie dem auch sei, ich bin jetzt zu faul, den tatsächlichen Grenzsteuersatz auszurechnen, aber laut ELSTER ist mein Durchschnittssteuersatz bereits bei 21,25%, so dass ziemlich klar ist, dass der Grenzsteuersatz nicht kleiner oder gleich 25% sein kann. Somit lohnt sich die Günstigerprüfung mE nicht.

    liebe Grüße
    EMZ

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3045

      #17
      Einfach ausprobieren, wenn du die Anlage KAP eh ausgefüllt hast, brauchst du nur ein Kreuzchen mehr zu setzen (vorausgesetzt es wurden alle Kapitalerträge erfasst).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      • Hans53
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2022
        • 718

        #18
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Einfach ausprobieren, brauchst doch nur ein Kreuzchen mehr zu setzen.
        Das meine ich auch, ist doch kein besonderer Aufwand. Musst halt vor dem Absenden darauf achten, dass alles wirklich die gewünschte Form hat.

        Gruß - Hans

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4326

          #19
          Der wesentliche Unterschied ist halt, dass man bei Kreuz in 4 alle Kapitalerträge erklären muss.
          Ich habe da keine Lust drauf und weiß, dass die Günstigerprüfung nicht zieht.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46153

            #20
            ... und weiß, dass die Günstigerprüfung nicht zieht.
            emz weiß es doch auch. Warum sie überhaupt noch Überlegungen anstellt, verstehe ich sowieso nicht wirklich.

            Wenn keine Fristverlängerung gewährt wurde, ist die Erklärung seit 31. Juli überfällig, da riskiert man inzwischen Verspätungszuschläge.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • emz
              Neuer Benutzer
              • 16.09.2026
              • 6

              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Warum sie überhaupt noch Überlegungen anstellt, verstehe ich sowieso nicht wirklich.
              Charlie24 tatsächlich rein aus Interesse. Ich finde das spannend. Soll vorkommen ; - )

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn keine Fristverlängerung gewährt wurde, ist die Erklärung seit 31. Juli überfällig, da riskiert man inzwischen Verspätungszuschläge.
              Mir war schlicht nicht bewusst, dass ich überhaupt verpflichtet bin, eine Erklärung abzugeben, sobald ich zwei Einkommensarten habe. Daher dachte ich, ich kann die in Ruhe über die Weihnachtstage machen... Erinnerungsschreiben kam dann, daraufhin habe ich eine Fristverlängerung bis Ende des Monats bekommen. Erklärung geht heute Abend raus.

              Danke für eure Hilfe!

              Liebe Grüße
              EMZ

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              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 718

                #22
                >>>Erklärung geht heute Abend raus.<<<
                Na, dann kannst du uns ja vielleicht bald darüber berichten.

                Gruß - Hans

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                • timote
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 784

                  #23
                  ... dass ich überhaupt verpflichtet bin, eine Erklärung abzugeben, sobald ich zwei Einkommensarten habe.
                  Das klingt mir ziemlich nach Gerücht. Anbei ein Fachartikel zu den Kriterien für eine Pflichtveranlagung.

                  Wann ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht? ✅ Unterschied zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung ✅ Voraussetzungen ✅ Tipps zur Erklärung.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar

                  • emz
                    Neuer Benutzer
                    • 16.09.2026
                    • 6

                    #24
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen

                    Das klingt mir ziemlich nach Gerücht
                    Ach verrückt. Das wurde mir am Telefon seitens einer Mitarbeiterin des Finanzamtes gesagt, als ich dort anrief und ungläubig gefragt habe, ob es denn stimmt, dass ich dieses Jahr verpflichtet sei eine Erklärung abzugeben - ich hatte einen Erinnerungsbrief vom Finanzamt erhalten. Als ich ihr sagte, dass ich nämlich dachte, dass ich die in Ruhe über die Weihnachtsfeiertage machen könnte, da ich hier mit Baby alle Hände voll zu tun habe (wir haben hier keinerlei Unterstützung, keine Freunde oder Familie und mein Partner ist ja tagsüber auch arbeiten...), meinte sie direkt, ach, dann haben Sie ja sicher Elterngeld bekommen usw., da haben Sie schon ihren Grund. Sie sagte definitiv, dass ich bei zwei Einkommensarten dazu verpflichtet sei. Ich hab dann noch versucht, eine Verlängerung zu beantragen, aber das wurde mir nicht gewährt. Nur bis Ende September. Und weil wir ab morgen früh weg sind, musste ich die Erklärung dann nun im Hauruckverfahren nachts machen... However. Ich hab's durch. Und dabei ist eben die Frage mit der Anlage KAP aufgetaucht ;- )

                    Liebe Grüße
                    EMZ

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