Abbruch in Steuervorausberechnung wegen Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • emz
    Neuer Benutzer
    • 16.09.2026
    • 3

    #1

    Abbruch in Steuervorausberechnung wegen Anlage KAP

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Mal zum ersten Mal die Anlage KAP ausgefüllt, schlichtweg aus dem simplen Grund, dass ich meinen Sparerpauschbetrag nicht korrekt aufgeteilt und Geld verschenkt hatte. Daher habe ich nun brav alles ausgefüllt und alles angegeben, was ich habe und was auch da stand. Bei der Prüfung in ELSTER bekomme ich gesagt, dass es keine Fehlermeldung gibt. Bei der Vorausberechnung bekomme ich allerdings folgende Meldung:

    "Abbruch-Hinweise
    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt.
    Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten."

    Dabei bin ich eigentlich der festen Überzeugung alles ausgefüllt zu haben (und zudem hat mein Partner seine Anlage KAP genauso ausgefüllt wie ich, wenn wir nicht alle beide zu blöd sind zum Vergleichen, und bei ihm kommt die Meldung nicht, er konnte vorausberechnen lassen):
    • Zeile 5 angehakt (keine Günstigerprüfung, sondern Bitte um Überprüfung des Steuereinbehalts für best. Kapitalerträge)
    • Zeile 6 angehakt, weil auf einen der Kapitalerträge keine Kirchensteuer einbehalten wurde (Beleg hinzugefügt), was noch korrigiert werden muss
    • Zeile 7 ausgefüllt (alle Kapitalerträge addiert, die ich erzielt habe, das war schlicht bisschen Tagesgeld auf Trade republic und Zinsen aus einer Festgeldanlage bei einer Bank - da von den Zeilen 8 -15 nix zutrifft, hab ich dort nix eingetragen)
    • Zeile 16 ausgefüllt mit dem tatsächlich benutzten Sparerpauschbetrag (nur auf mein Tagesgeld bei TR genutzt, und da fehlen etwas mehr über 100 Euro auf die mir zustehenden 1000 Euro, und die möchte ich eben noch geltend machen)
    • Zeile 17 mit einer 0 ausgefüllt
    • Zeile 37 ausgefüllt (Kapitalertragssteuer auf die Festgeldanlage, wo ich leider keinen Sparerpauschbetrag eingestellt hatte)
    • Zeile 38 ausgefüllt
    • Zeile 39 steht 0 (was im Rahmen der Steuerberechnung korrigiert werden muss, weil ich auf das bisschen Kapitalertragssteuer, das noch übrig bleibt, wenn mein Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft wurde, dann noch Kirchensteuer nachzahlen muss)
    • Zeile 41 ausgefüllt (einstelliger Betrag aus einem kleinen Anlageversuch, zu dem es keinen weiteren Kapitalertrag zu verzeichnen gibt, da er mit Verlusten aus einem anderen kleinen Anlageversuch verrechnet wurde)
    Was übersehe ich? Könnt ihr mir evtl. helfen?
    PS: Ich hatte schon die Suchfunktion bemüht, aber die dortigen Probleme waren nie die meinen. Glaube ich zumindest. Hilfe. ; - )

    Danke und liebe Grüße
    EMZ
    Zuletzt geändert von emz; Gestern, 21:01.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46149

    #2
    Seite 9 (Zeilen 43 bis 45 hast du leer gelassen ? Keine 0,00-Werte eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5927

      #3
      Hallo,

      Zeile 39 steht 0 (was im Rahmen der Steuerberechnung korrigiert werden muss, weil ich auf das bisschen Kapitalertragssteuer, das noch übrig bleibt, wenn mein Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft wurde, dann noch Kirchensteuer nachzahlen muss)
      Ich hab' das jetzt nicht nachgestellt. Da das aber nicht korrekt ist könnte das der Grund für den Fehler sein.

      Versuch mal testweise, dort 9% (bzw. in Süddeutschland 8%) des Betrages aus Zeile 37 einzutragen (natürlich so nicht absenden). Läuft dann die Berechnung?

      Die Fehlermeldung sagt zwar eigentlich etwas anderes, aber das kommt schon mal vor.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46149

        #4
        Da das aber nicht korrekt ist könnte das der Grund für den Fehler sein.
        0,00 in Zeile 39 bzw. in Zeile 31 der Anlage KAP-Bet muss ich seit einigen Jahren eintragen, nachdem meine Frau geringe Kapitalerträge aus einer

        Erbengemeinschaft erzielt, von denen keine Kirchensteuer einbehalten wird. Damit kann die Steuervorausberechnung umgehen. Zeile 6 hat er ja

        richtigerweise ebenfalls angehakt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • reckoner
          Erfahrener Benutzer
          • 27.12.2009
          • 5927

          #5
          Hallo Charlie,

          gutes Beispiel, danke (ich hatte zwar auch eine solche Erbengemeinschaft, aber eben nicht mit Null in Zeile 39 - daher dachte ich ...).
          Dann muss es was anderes sein.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4325

            #6
            Ich bekomme den Fehler mit Angaben in 7, 26, 18, 38, 38, 39 und 41 nicht.

            Allerdings ist mir aufgefallen, dass beim Abruf der Daten meiner LStB neben dem Zuschuss zur PKV als Zuschuss zur GKV Null eingetragen wird, was zum Fehler führt, dass ich Zuschüsse aber keine Beiträge zur GKV hätte.

            Ich bin dem nicht näher nachgegangen, aber als ich im Juni meine echte Erklärung gemacht habe, war das nicht.

            Kommentar

            • emz
              Neuer Benutzer
              • 16.09.2026
              • 3

              #7
              Hallo alle zusammen,

              erst einmal danke für all eure Antworten und Ideen!

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Seite 9 (Zeilen 43 bis 45 hast du leer gelassen ? Keine 0,00-Werte eingetragen ?
              Doch, ich hatte da 0,00 eingetragen. Und deshalb wirft er zwar keinen grundsätzlichen Fehler aus, bricht aber die Berechnung ab? Da wäre ich nie drauf gekommen. Aber danke für den Hinweis, Charlie, jetzt klappt auch die Vorausberechnung!

              Zitat von Charlie24
              Zeile 6 hat er ja richtigerweise ebenfalls angehakt.
              Sie. Hat sie angehakt : - )

              Lieben Dank für die schnelle Hilfe!
              EMZ


              Kommentar

              • emz
                Neuer Benutzer
                • 16.09.2026
                • 3

                #8
                Oh und dabei fällt mir auf, dass mein tatsächlicher (geschätzter) Steuersatz, den ELSTER da auswirft, unter 25% liegt (knapp über 21%). Lohnt sich damit doch die Günstigerprüfung statt die Überprüfung der Kapitalertragssteuer? Also Zeile 4 statt Zeile 5 Anlage KAP? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, wird man dann statt mit pauschalen 25% mit dem tatsächlich anfallenden Steuersatz belastet bei der Kapitalertragssteuer, oder?
                Charlie24 & reckoner?
                Liebe Grüße
                EMZ
                Zuletzt geändert von emz; Heute, 20:49.

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15436

                  #9
                  So ist es!

                  Kommentar

                  • timote
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2023
                    • 783

                    #10
                    Nach meinem Vertändnis ist nicht dein durchschnittlicher Steuersatz maßgebend, sondern der Differenzsteuersatz, der sich für die zusätzlich zu versteuernden Kapitalerträge ergibt.

                    Annähernd kannst du das wie folgt testen: Du erhöhst testweise eine Einnahmeposition um € 100 und notierst den zusätzlichen Steuerbetrag. Dann hast du einen Differenzsteuersatz.

                    Sofern du alle Kapitalerträge vollständig erklärt hast, kannst du auch einfach die Günstigerprüfung in Zeile 4 aktivieren und schaust dir dann vergleichsweise die Steuerberechnung an.

                    P.S.: Zeitlich überschnitten mit L. E. Fant.
                    Zuletzt geändert von timote; Heute, 21:47.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 46149

                      #11
                      Maßgeblich für die Günstigerprüfung ist allein dein Grenzsteuersatz !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15436

                        #12
                        Zitat von timote Beitrag anzeigen
                        P.S.: Zeitlich überschnitten mit L. E. Fant.
                        Allerdings natürlich detaillierter und absolut zutreffend!

                        Kommentar

                        Lädt...