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Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

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    #31
    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

    @Stiller
    "Weisst Du selbst, was Du so schreibst in Deinen Romanen?"

    Ja, weiss ich. Wo ist dein Problem??
    Ich muss jetzt raten um es dir zu erklären. Mache ich aber gerne.

    Also, man bekommt vom FA einen Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuer misst sich am Bodenwert wie er im Einheitsmessbescheid ausgewiesen wird.
    Dieser Bodenwert ist ein anderer Wert als der, der dem Anschaffungspreis für die Berechnung der AfA in Abzug gebracht wird. Das geht eindeutig aus den nicht-abschreibbaren Grund-und Boden Firmenwerten im Anlagenspiegel hervor.

    Nun möchte ich wissen, wieso der Bodenwert, der für die AfA zur Ermittlung der AfA BMG benutzt wird, ein anderer ist, als der, der im Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen wird.

    Wieso wird der Bodenwert steuerrechtlich mit zweierlei Maß gemessen?

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      #32
      AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

      Siehe BewG, ESTG und andere Gesetze bzw. Satzungen der Gemeinden und andere Rechtsvorschriften.
      Gruss (S)stiller
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        #33
        AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

        Weil es ein Bewertungsgesetz gibt, das umfangreiche Vorschriften für die Einheitsbewertung enthält und die haben mit den aktuellen Anschaffungskosten von Grundstücken und Gebäuden nicht wirklich etwas zu tun.

        Darum heißt der Wert ja auch Einheitswert!

        Kannst du alles hier nachlesen:

        http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/

        Bis du da durch bist, könnten allerdings ein paar Tage vergehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

          "Einheitswerte sind seit 2009 nur noch für die Grundsteuer von Bedeutung, davor spielten sie auch noch bei der Erbschaftsteuer eine Rolle."

          Oh weh, wenn die Steuerbehörden im eigenen Haus keine Einheilichkeit schaffen können, is natürlich bissel blöde und verwirrend :-(
          Na, für irgendwen wird das schin Sinn machen. Mir nun auch egal.
          Das Oberblöde ist, dass mein STB damals zur Gerichtsverhandlung 2 meiner aktuellen Ordner verschwinden ließ, in denen sich vermutlich auch die Berechnungen des für die AfA angesetzten Bodenwerts befanden. Sonst könnte ich die relevanten Werte daraus einfach übernehmen.

          Kann ich diese Berechnungen vielleicht über das ElsterFormular von den Steuerbeörden downloaden? oder befinden sich solche Berechnungen nicht im downloadbaren Datensatz?
          Ansonsten, kann ich diese damalige Berechnung vielleicht beim FA anfordern?

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            #35
            AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

            Ansonsten, kann ich diese damalige Berechnung vielleicht beim FA anfordern?
            Das könnte funktionieren, alles andere nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #36
              AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

              Versuch macht kluch ;-) Thanx.

              - - - Aktualisiert - - -

              ps: ich könnte mich natürlich auch auf den für den betrieblichen bereits errechneten Teil des Bodenwerts berufen, der 36% des Gesamtobjekts beträgt, und rechne den auf 28% (was die Anteilige Grundfläche der zu vermietenden Wohnung ist) runter :-)
              36% betrieblich 36% Privat und 28% unabgeschlossener Bauteil war damals der angesetzte Aufteilungsschlüssel nach Grundfläche)

              Im Ergebnis müsste das ja stimmen. Und wenn ich nach der Berechnung gefragt werde, dann verweise ich einfach auf die bereits errechneten Werte die dem FA aus 2006 noch vorliegen müssten.

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                #37
                AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                Jap, so wie eben gesagt mache ich das! Kann ja so falsch nicht sein :-)

                In einem anderen Forum habe ich noch was dazu gefunden, was meinen Praktizissmus unterstreicht ...
                Zitat:
                Zur Not schätzen. Mehr als richtigstellen kann das Finanzamt dann auch nicht tun. Falls du mit der Schätzung falsch liegst: Je 10.000 Euro "daneben" ergeben 60 Euro Steuerunterschied (bei 30% Steuersatz) pro Jahr.

                und

                Bei einer ETW macht das Finanzamt in der Regel einer Kaufpreisaufteilung. Dort wird der Gebäude- und der Bodenwert in einer Art vereinfachtem Sachwertverfahren ermittelt und das Finanzamt teilt Dir die Kosten auf.
                http://www.finanzfrage.net/frage/err...bodenrichtwert

                Ja eben. Wenn sie mir nicht glauben, sollen sie selber rechnen!
                Ich muss die Pinibilität wegen 2 oder 3 Euro pro Jahr ja nicht übertreiben.
                trallala :-)

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                  #38
                  AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                  Noch 2 ALLGEMEINE Frage zur Anlage V ...

                  1.)
                  Sind Verluste aus Privatvermietung (Anlage V) ins Folgejahr übertragbar?
                  Soweit mir bekannt ist, sind Verluste aus Privatvermietung nicht vom Einkommen absetzbar.
                  Gewinne aus Privatvermietung werden dem Einkommen jedoch hinzugerechnet.

                  Nun würde ich gerne wissen, ob man die Verluste aus Privatvermietung des aktuellen Jahres in das Folgejahr übertragen kann, und dann im kommenden Jahr absetzen kann?

                  Wenn ja, wo wäre das in der Anlage V einzutragen?

                  2.)
                  Erhöht sich der Einheitswert und die Grundsteuer, wenn bei einem bereits festgestellten Einheitswert einer Immobilie weitere Herstellungskosten zu der AfA dieser Immobilie hinzugefügt werden?
                  (ein paar Postings vorher hatten wir ja schon festgestellt, dass der Grund- und Boden Einheitswert nichts mit dem Grund- und Bodenwert der AfA Bemessung zu tu hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Also würde ich vermuten, dass der Gebäude-Einheitswert auch unabhängig von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ist.)

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                    Zitat von foh Beitrag anzeigen
                    2.)
                    Erhöht sich der Einheitswert und die Grundsteuer, wenn bei einem bereits festgestellten Einheitswert einer Immobilie weitere Herstellungskosten zu der AfA dieser Immobilie hinzugefügt werden?
                    (ein paar Postings vorher hatten wir ja schon festgestellt, dass der Grund- und Boden Einheitswert nichts mit dem Grund- und Bodenwert der AfA Bemessung zu tu hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Also würde ich vermuten, dass der Gebäude-Einheitswert auch unabhängig von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ist.)
                    Siehe Bewertungsgesetz -> Wertfortschreibung
                    Gruss (S)stiller
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                      #40
                      AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                      Zitat von foh Beitrag anzeigen
                      Noch 2 ALLGEMEINE Frage zur Anlage V ...

                      1.)
                      Sind Verluste aus Privatvermietung (Anlage V) ins Folgejahr übertragbar?
                      Soweit mir bekannt ist, sind Verluste aus Privatvermietung nicht vom Einkommen absetzbar.
                      Gewinne aus Privatvermietung werden dem Einkommen jedoch hinzugerechnet.
                      Suche im Internet: Verluste Vermietung
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                        #41
                        AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                        Danke.

                        Aus § 22 Fortschreibungen geht nicht hervor woran sich der Einheitswert bemisst. Nur, das er alle 6 jahre neu bemessen wird, oder wenn sich Veränderungen ergeben. Welche Veränderungen bleibt unklar.

                        Da steht:
                        "§ 19 Feststellung von Einheitswerten
                        (1) Einheitswerte werden für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§
                        33, 48a und 51a), für Grundstücke (§§ 68 und 70) und für Betriebsgrundstücke (§ 99) festgestellt (§ 180 Abs. 1
                        Nr. 1 der Abgabenordnung)


                        Von einer Einheitswertsteigerung durch Veränderung an Gebäuden steht da nichts. Also ist wohl davon auszugehen, dass die Art der Bebauung eines Grundstücks nichts mit dessen Einheitswert zu tun hat.
                        Ist eigentlich auch logisch, weil sich am Grundstück, und dessen Wert ja nichts ändert, wenn das darauf befindliche Haus eine Gasheizung, statt dem Kohleofen bekommt. Das kann ja nur etwas am Gebäudewert ändern, und der hat ja nichts mit der Grundsteuer zu tun ... oder doch?!
                        Zahlt man für ein Grundstück mit einem Hochhaus mehr Steuern, als für das selbe Grundstück mit einem Bungalow? Aber dann müsste es ja eigentlich Haus- und Grundsteuer heißen.

                        Anders und logisch wäre es hingegen, wenn die Grundsteuer steigt, weil eine Moorlandschaft zu Bauland umgearbeitet wird, dann wird der Grund und Boden natürlich hochwertiger.


                        bzgl. § 22 Fortschreibungen
                        Da steht viel allgemeines zur Fortschreibung, was sich auch auf Gebäude beziehen könnte. Eindeutig ist das aber nicht. Ein Zusammenhang ließe sich nur mit schier grenzenloser Interpretationskunst vermuten.

                        In diesem Zusammenhang fällt mir allerdings auf ... in dem Antrag zur Feststellung des Einheitswerts hat mein damaliger STB angegeben, dass der Bau 2005 fertig gestellt worden sei. (was definitiv nicht der Fall ist, sondern nur 2 von 3 Teilen des Baus wurden fertiggestellt)
                        Daraufhin folgte ein Einheitswertbescheid mit einer Änderung der Art. Zitat des Bescheids "eine Artfortschreibung ist ausgeschlossen"
                        Daraus könnte ich schließen, dass der Einheitswert des Grund und Bodens doch von den baulichen Veränderungen des Gebäudes abhängig ist.
                        Und ich könnte daraus vermuten, dass ich von 2005, bis zur vermietbaren Fertigstellung in 2011, zuviel Steuern auf diesen Bauteil gezahlt habe, weil der STB in dem Antrag angegeben hat, dass die "umfangreichen Sanierungsmaßnahmen" abgeschlossen seien.

                        Fragt sich allerdings immer noch, ob der Einheitswert jetzt noch einmal verändern wird, wegen der nach 2005 erfolgten Investitionen und Baumaßnahmen in der Wohnung, bis zur tatsächlichen Fertigstellung in 2011.


                        ps. "Suche im Internet: Verluste Vermietung"
                        Ja, das habe ich. Da steht allgemein, der Verlust aus Vermietung sei vom Einkommen absetztbar.
                        Ich habe allerdings vorher (irgendwo) gelesen, dass Verluste aus Vermietung nur vom Einkommen absetzbar seien, wenn die Vermietung gewerblich stattfindet (also auch mit UST, bzw. Hotelsteuer abgeführt wird). Bei privater Vermietung (also Ohne UST) sei das nicht möglich.... deshalb frage ich.
                        Zuletzt geändert von foh; 29.03.2017, 23:29.

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                          #42
                          AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                          Lies was Du lesen willst, ich hatte Wertfortschreibung geschrieben, nicht Art-oder fehlerbeseitigende Fortschreibung! Bewertungsgesetz!
                          Lass Dich steuerlich beraten!
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                          Kommentar


                            #43
                            AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                            re: "Lies was Du lesen willst, ich hatte Wertfortschreibung geschrieben..."

                            Ja, Du hast Wertfortschreibung geschrieben, und das Bundesministerium schreibt dazu ...

                            >>>>
                            § 22
                            Fortschreibungen
                            (1) Der Einheitswert wird neu festgestellt (Wertfortschreibung), wenn der in Deutscher Mark ermittelte und ...
                            <<<<<
                            https://www.gesetze-im-internet.de/b...ewg/gesamt.pdf

                            Ich denke wir dei sprechen über das selbe. Also kein Grund sich gleich aufzuregen und sich missverstanden zu fühlen.

                            Übrigens, ich ließ mich einstmals steuerlich beraten. Das ging voll in die Hose. Zuvor wollte ich nie etwas mit Steuerberechnung zu tun haben.
                            Aber die Inhaltsangabe dieses Romans kennst du ja bereits, und schon die hatte dir missfallen ;-)
                            Also, wenn ich selber Fehler machen würde (was, wenn es so wäre, in den letzten 10 Jahren ohne STB zumindest noch niemand aufgefallen ist) dann muss ich für diese Fehler wenigstens nicht obendrein noch 4000 Euro Steuerberater Honorar pro Jahr bezahlen, und ich dürfte mich selbst rügen, was in Anbetracht der STB-Honorar- und Fehlerprevention verdaubar wäre.
                            Zuletzt geändert von foh; 30.03.2017, 00:00.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                              Tja, jetzt hast Du schon 5 Seiten Steuerberatung bekommen. Das ermuntert natürlich zu mehr.

                              Ich bin nach wie vor der Meinung:

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Die Fragen die Du hier stellst sind auch keine Fragen zum Elster-Projekt. Du solltest sie also besser Deinem Steuerberater stellen.

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Anlage V bei möblierter Teilzeitvermietung? Wie ausfüllen?

                                Hallo foh,
                                ich empfehle einen Steuerberater.
                                4.000 Euro sind aber schon ein bisschen viel.
                                Meiner kostet nur ein Fünftel,
                                da ist nicht nur die Vermietung dabei?

                                Zur Info wg Verluste aus Vermietung
                                Schau mal im Internet
                                Stichwort Verlustausgleich
                                Gruß X

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