Bei der EÜR werden ja auch vereinnahme UST und bezahlte UST abgefragt.
Weiterhin die an FA bezahlten bzw. vom erstatteten UST.
Die Gewinnermittlung wird bezieht diese Werte alle mit ein. Wie kann das sein ?
Die Umsatzsteuer gebe ich mit der Umsatzsteuererklärung ab, da habe ich z.B. ein Plus aus Einnahmen und Ausgaben (z.B. 3000), d.h. ich muss bezahlen. OK.
Aber muss ich diese Mehreinnahme, die ich ja direkt mit der USt begleiche auch nochmal als Gewinn versteuern ? Hätte ich mehr UST Vorauszahlungen geleistet, wäre dieser Gewinn nicht angefallen und ich hätte keine Steuern bezahlen müssen. Das erscheint mir gerade alles nicht logisch.
Kann mich jemand aufklären ?
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass ich die Umsatzsteuererklärung abgebe, bezahle und dann die Bezahlung in der EÜR (als an FA bezahlt) eintrage, dann fallen diese Steuern nicht mehr an..
Weiterhin die an FA bezahlten bzw. vom erstatteten UST.
Die Gewinnermittlung wird bezieht diese Werte alle mit ein. Wie kann das sein ?
Die Umsatzsteuer gebe ich mit der Umsatzsteuererklärung ab, da habe ich z.B. ein Plus aus Einnahmen und Ausgaben (z.B. 3000), d.h. ich muss bezahlen. OK.
Aber muss ich diese Mehreinnahme, die ich ja direkt mit der USt begleiche auch nochmal als Gewinn versteuern ? Hätte ich mehr UST Vorauszahlungen geleistet, wäre dieser Gewinn nicht angefallen und ich hätte keine Steuern bezahlen müssen. Das erscheint mir gerade alles nicht logisch.
Kann mich jemand aufklären ?
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass ich die Umsatzsteuererklärung abgebe, bezahle und dann die Bezahlung in der EÜR (als an FA bezahlt) eintrage, dann fallen diese Steuern nicht mehr an..
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