Wegzug ins Ausland - WE-Est Fragen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Benutzer056
    Neuer Benutzer
    • 23.03.2025
    • 2

    #1

    Wegzug ins Ausland - WE-Est Fragen

    Hallo zusammen,

    ich bin letztes Jahr von Deutschland nach Kanada umgezogen und hätte ein paar Fragen dies bezüglich.

    Ein paar Eckdaten zu meiner Situation:
    • Bis zum 15. Januar 2024:
      • Hauptwohnsitz in Deutschland
      • Einkommen aus Festanstellung in Deutschland
      • Kapitalerträge in Deutschland
    • Ab dem 16. Januar 2024
      • Hauptwohnsitz in Kanada
      • Einkommen aus Festanstellung in Kanada
      • Kapitalerträge in Kanada
      • Kapitalerträge in Deutschland

    Soweit ich es bisher verstanden habe, bin ich für den Zeitraum bis zum 15. Januar unbeschränkt steuerpflichtig und ab dem 16. beschränkt steuerpflichting,
    was ich mit der Anlage WA-Est nachweisen muss.

    Frage 1: Ist es richtig anzunehmen, dass Anlage WA-Est im Wegzugsjahr ausreicht, oder muss ich auch noch andere Anlagen angeben (N-AUS/AUS/KAP-INV?)? Meines Verständnisses nach, muss ich nur meine Einkünfte aus Deutschland einreichen, weshalb bis auf die Angaben in WA-Est, ich nicht mein Welteinkommen angeben/versteuren muss fuer 2024 und Folgejahre. Ist dies richtig?

    Frage 2: In WA-Est Zeile 6, steht "Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben". Ist es richtig anzunehmen, dass ich hier meine gesamten Kanadischen Einkuenfte angebe wegen dem Progressionsvorbehalt der nur im Wegzugsjahr gilt? (Ich frage insbesondere in Blick auf Frage 3.).

    Frage 3: In Zeile 18 steht "Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG Einkommensteuergesetz". Muss ich hier im Ausland gezahlte Steuer angeben (z.B. die auf mein Kanadisches Einkommen) oder ist dies nur fuer den Fall wenn ich vom Ausland nach Deutschland ziehe? Da ich ja in Kanada auf mein Welteinkommen versteuert werde (mit Doppelbesteuerungsabkommen), bin ich etwas verwirrt warum man hier auch Steuerabzugsbeträge angeben kann? Oder muss man hier die in Kanada gezahlte Steuer auf das Deutsche Einkommen angeben?

    Wuerde mich ueber moegliche Antworten/Hilfeleistungen sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen,
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45960

    #2
    Frage 1: Die Anlage WA-ESt reicht m. E. aus. Nachstehend die amtliche Anleitung: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r..._WA_ESt_24.pdf

    Frage 2: In Zeile 6 gibt man als Arbeitnehmer die Einkünfte in Kanada an, also den Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten (nach deutschem Steuerrecht).

    Frage 3: Ich glaube nicht, dass § 50a EStG auf dich zutrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45960

      #3
      Hier noch ein Link zu einem älteren Beitrag, wo auch auf das Thema Kapitalerträge eingegangen wird:

      Hallo, ich bin während des Jahres 2023 ins Ausland umgezogen, Wohnung in Deutschland etc. ist alles aufgelöst, also sollte ich nach dem Umzug beschränkt steuerpflichtig sein. Soweit so gut, ich habe die ESt unbeschränkt (ESt 1A) 2023 ausgefüllt und die Anlage WA-ESt angehängt und dort mein Einkommen nach dem Umzug eingetragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        Der Link zur amtlichen Anleitung für die Anlage WA-ESt im Beitrag '#2 funktioniert offensichtlich nicht mehr.

        Du kommst aber über diesen Link zu den Einkommensteuerformularen für das Jahr 2024: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...er&c=n&d=x&t=x

        Hier noch ein Link zu § 50a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50a.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Benutzer056
          Neuer Benutzer
          • 23.03.2025
          • 2

          #5
          Vielen vielen Dank fuer die schnelle Beantwortung der Fragen und der Links, sie sind sehr hilfreich!

          Kommentar

          • Marcel_Fly
            Neuer Benutzer
            • 18.02.2025
            • 6

            #6
            Hallo,

            ich möchte obiges Thema des initialen Verfassers aufgreifen, da sich meine Situation ähnlich darstellt.

            - Wegzug aus D zu Ende Januar, davor unbeschränkte Steuerpflicht. Im Januar jedoch kein Einkommen.
            - Ab Februar wohnhaft in VAE mit dortigem Einkommen.
            - In D Einkünfte aus Vermietung.

            1. Im Jahr des Wegzugs fülle ich nur ESt 1A in Verbindung mit WA-ESt sowie Anlage V aus, nicht jedoch AUS - korrekt? Die ausländischen Einkünfte aus WA-ESt haben dann Einfluss auf Progression.
            2. Im Jahr danach fülle ich ESt 1C sowie Anlage V aus, nichts weiter. Ebenfalls richtig?

            Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, ob die genannten Anlagen den geforderten entsprechen!

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7876

              #7
              Sieht für mich korrekt aus.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • Marcel_Fly
                Neuer Benutzer
                • 18.02.2025
                • 6

                #8
                Danke für die schnelle Antwort

                Kommentar

                Lädt...