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Wegzug ins Ausland - WE-Est Fragen

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    Wegzug ins Ausland - WE-Est Fragen

    Hallo zusammen,

    ich bin letztes Jahr von Deutschland nach Kanada umgezogen und hätte ein paar Fragen dies bezüglich.

    Ein paar Eckdaten zu meiner Situation:
    • Bis zum 15. Januar 2024:
      • Hauptwohnsitz in Deutschland
      • Einkommen aus Festanstellung in Deutschland
      • Kapitalerträge in Deutschland
    • Ab dem 16. Januar 2024
      • Hauptwohnsitz in Kanada
      • Einkommen aus Festanstellung in Kanada
      • Kapitalerträge in Kanada
      • Kapitalerträge in Deutschland

    Soweit ich es bisher verstanden habe, bin ich für den Zeitraum bis zum 15. Januar unbeschränkt steuerpflichtig und ab dem 16. beschränkt steuerpflichting,
    was ich mit der Anlage WA-Est nachweisen muss.

    Frage 1: Ist es richtig anzunehmen, dass Anlage WA-Est im Wegzugsjahr ausreicht, oder muss ich auch noch andere Anlagen angeben (N-AUS/AUS/KAP-INV?)? Meines Verständnisses nach, muss ich nur meine Einkünfte aus Deutschland einreichen, weshalb bis auf die Angaben in WA-Est, ich nicht mein Welteinkommen angeben/versteuren muss fuer 2024 und Folgejahre. Ist dies richtig?

    Frage 2: In WA-Est Zeile 6, steht "Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben". Ist es richtig anzunehmen, dass ich hier meine gesamten Kanadischen Einkuenfte angebe wegen dem Progressionsvorbehalt der nur im Wegzugsjahr gilt? (Ich frage insbesondere in Blick auf Frage 3.).

    Frage 3: In Zeile 18 steht "Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG Einkommensteuergesetz". Muss ich hier im Ausland gezahlte Steuer angeben (z.B. die auf mein Kanadisches Einkommen) oder ist dies nur fuer den Fall wenn ich vom Ausland nach Deutschland ziehe? Da ich ja in Kanada auf mein Welteinkommen versteuert werde (mit Doppelbesteuerungsabkommen), bin ich etwas verwirrt warum man hier auch Steuerabzugsbeträge angeben kann? Oder muss man hier die in Kanada gezahlte Steuer auf das Deutsche Einkommen angeben?

    Wuerde mich ueber moegliche Antworten/Hilfeleistungen sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen,

    #2
    Frage 1: Die Anlage WA-ESt reicht m. E. aus. Nachstehend die amtliche Anleitung: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r..._WA_ESt_24.pdf

    Frage 2: In Zeile 6 gibt man als Arbeitnehmer die Einkünfte in Kanada an, also den Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten (nach deutschem Steuerrecht).

    Frage 3: Ich glaube nicht, dass § 50a EStG auf dich zutrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier noch ein Link zu einem älteren Beitrag, wo auch auf das Thema Kapitalerträge eingegangen wird:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...A4ge-eintragen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Der Link zur amtlichen Anleitung für die Anlage WA-ESt im Beitrag '#2 funktioniert offensichtlich nicht mehr.

        Du kommst aber über diesen Link zu den Einkommensteuerformularen für das Jahr 2024: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...er&c=n&d=x&t=x

        Hier noch ein Link zu § 50a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50a.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen vielen Dank fuer die schnelle Beantwortung der Fragen und der Links, sie sind sehr hilfreich!

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