Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr von Deutschland nach Kanada umgezogen und hätte ein paar Fragen dies bezüglich.
Ein paar Eckdaten zu meiner Situation:
Soweit ich es bisher verstanden habe, bin ich für den Zeitraum bis zum 15. Januar unbeschränkt steuerpflichtig und ab dem 16. beschränkt steuerpflichting,
was ich mit der Anlage WA-Est nachweisen muss.
Frage 1: Ist es richtig anzunehmen, dass Anlage WA-Est im Wegzugsjahr ausreicht, oder muss ich auch noch andere Anlagen angeben (N-AUS/AUS/KAP-INV?)? Meines Verständnisses nach, muss ich nur meine Einkünfte aus Deutschland einreichen, weshalb bis auf die Angaben in WA-Est, ich nicht mein Welteinkommen angeben/versteuren muss fuer 2024 und Folgejahre. Ist dies richtig?
Frage 2: In WA-Est Zeile 6, steht "Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben". Ist es richtig anzunehmen, dass ich hier meine gesamten Kanadischen Einkuenfte angebe wegen dem Progressionsvorbehalt der nur im Wegzugsjahr gilt? (Ich frage insbesondere in Blick auf Frage 3.).
Frage 3: In Zeile 18 steht "Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG Einkommensteuergesetz". Muss ich hier im Ausland gezahlte Steuer angeben (z.B. die auf mein Kanadisches Einkommen) oder ist dies nur fuer den Fall wenn ich vom Ausland nach Deutschland ziehe? Da ich ja in Kanada auf mein Welteinkommen versteuert werde (mit Doppelbesteuerungsabkommen), bin ich etwas verwirrt warum man hier auch Steuerabzugsbeträge angeben kann? Oder muss man hier die in Kanada gezahlte Steuer auf das Deutsche Einkommen angeben?
Wuerde mich ueber moegliche Antworten/Hilfeleistungen sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
ich bin letztes Jahr von Deutschland nach Kanada umgezogen und hätte ein paar Fragen dies bezüglich.
Ein paar Eckdaten zu meiner Situation:
- Bis zum 15. Januar 2024:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Einkommen aus Festanstellung in Deutschland
- Kapitalerträge in Deutschland
- Ab dem 16. Januar 2024
- Hauptwohnsitz in Kanada
- Einkommen aus Festanstellung in Kanada
- Kapitalerträge in Kanada
- Kapitalerträge in Deutschland
Soweit ich es bisher verstanden habe, bin ich für den Zeitraum bis zum 15. Januar unbeschränkt steuerpflichtig und ab dem 16. beschränkt steuerpflichting,
was ich mit der Anlage WA-Est nachweisen muss.
Frage 1: Ist es richtig anzunehmen, dass Anlage WA-Est im Wegzugsjahr ausreicht, oder muss ich auch noch andere Anlagen angeben (N-AUS/AUS/KAP-INV?)? Meines Verständnisses nach, muss ich nur meine Einkünfte aus Deutschland einreichen, weshalb bis auf die Angaben in WA-Est, ich nicht mein Welteinkommen angeben/versteuren muss fuer 2024 und Folgejahre. Ist dies richtig?
Frage 2: In WA-Est Zeile 6, steht "Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben". Ist es richtig anzunehmen, dass ich hier meine gesamten Kanadischen Einkuenfte angebe wegen dem Progressionsvorbehalt der nur im Wegzugsjahr gilt? (Ich frage insbesondere in Blick auf Frage 3.).
Frage 3: In Zeile 18 steht "Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG Einkommensteuergesetz". Muss ich hier im Ausland gezahlte Steuer angeben (z.B. die auf mein Kanadisches Einkommen) oder ist dies nur fuer den Fall wenn ich vom Ausland nach Deutschland ziehe? Da ich ja in Kanada auf mein Welteinkommen versteuert werde (mit Doppelbesteuerungsabkommen), bin ich etwas verwirrt warum man hier auch Steuerabzugsbeträge angeben kann? Oder muss man hier die in Kanada gezahlte Steuer auf das Deutsche Einkommen angeben?
Wuerde mich ueber moegliche Antworten/Hilfeleistungen sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
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