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Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

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    #31
    Und unsere Politiker sollten sich auch mal überlegen, wem auf diesem Erdenrund sie weltweit Milliönchen und Milliardchen an von uns sauer verdienten Euro-Dollars vor die Füße werfen - sinnlos verschenken/verschwenden!

    Wetten: Wenn die mal ein paar dieser Millönchen an die Programmierer/Informatiker "verschenken" würden, dann würd's auch gleich morgen früh funktionieren - spätestens zum 01.01.2026!

    Und: Es wäre ja nicht "verschenkt", sondern damit wäre "Leistung ordentlich bezahlt" `!

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      #32
      Hallo Picard777!

      Der Gesetzestext ist "Bürokratiekosten-entlastend" formuliert - niemand benötigt ein neues Gesetzgebungsverfahren, auch kein neues BMF-Schreiben!

      Es hätte schlicht und einfach eine Pressemitteilung vom BMF genügt - und das hätte dann den "Intelligenz-Funken" bei den Journalisten erzeugt, und die hätten dann aufhören "müssen", weiter so'n Mist zu verzapfen und damit die Bürger/Steuerpflichtigen "kirre" machen!

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        #33
        Antwort des Elster-Beauftragten:

        "- Ich weiß nix davon,
        - über geplante Elster-Programmänderungen werden auch wir nicht so recht auf dem Laufenden gehalten,
        - wenn es denn in Elster irgendwann einprogrammiert ist, dann erhalte ich danach (!) eine Info/Fortbildung zu diesem Thema ...".

        Antwort der OFD:

        "Bei uns gibt es keinen Elster-Beauftragten, wenden Sie sich an die hotline ..."

        Antwort eines Elster-Hotliners:

        "- Ich weiß nix davon,
        - ich habe von einer derartigen geplanten Programmänderung bis heute noch nichts gehört,
        - woher ich diese Info denn hätte,
        - ich solle keinen solchen Wind machen, wenn's einprogrammiert ist, dann sähe ich das ja auch noch rechtzeitig (!?),
        - über Elster-Programmänderungen erhalte auch ich oftmals erst danach Informationen ..."

        Fazit: Armes Deutschland!

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          #34
          Die Auffassung, wonach § 122a Abs.1 AO eine schlichte Kannbestimmung enthält, halte ich für unzutreffend. In Satz 2 heißt es ausdrücklich: "soll insbesondere",
          was darauf hinausläuft, dass die Bereitstellung zum Abruf in den genannten Fällen künftig der Regelfall sein soll.

          Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, wenn ein Steuerbescheid, Steuermessbescheid oder Feststellungsbescheid auf einer
          nach § 87a Absatz 6 elektronisch übermittelten Steuererklärung oder Feststellungserklärung beruht und sie

          1. vom Beteiligten selbst über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Nutzerkonto übermittelt wurde oder
          2. durch eine Person im Sinne des § 80 Absatz 2 übermittelt wurde, der gegenüber der Bescheid nach § 122 Absatz 1 Satz 4 bekanntzugeben ist.​
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            und genauso wird es werden, wenn es programmiert ist. Dann werden schon noch Infos erfolgen. Macht doch nicht so einen Streß.

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              #36
              Hallo Charlie24!

              mmhh ...

              hier habe ich einen Anwalt gefunden, der sich dazu äußert: https://kanzlei-herfurtner.de/muss-s...nn-vorschrift/

              "Soll" ist nahe am "Muss", führt aber zum "Ermessen" und einer "Einzelfallprüfung" ...

              !?

              klingt nach "grundsätzlich, aber ..."
              Zuletzt geändert von Uwe64; 21.11.2025, 11:31.

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                #37
                "Soll" ist nahe am "Muss",
                Was unter Juristen schon immer bekannt ist. Die Vorstellung, da würde jeder Einzelfall geprüft, ist etwas naiv.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  Habe gerade einen Artikel des Steuerberaterverbandes gefunden, der vielleicht etwas Klarheit bringt: DStV: Update zu digitalen Steuerbescheiden – Was ab 2026 wirklich gilt – SIS tagesaktuell
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #39
                    Guten Morgen allerseits,

                    vielen Dank für den Link Picard777!
                    Ja, dann ist die Problematik wohl doch "bis oben" durchgesickert und die Rechtslage wird so angepasst, dass die Finanzbehörden nach allen Seiten hin abgesichert sind. Der Bürger muss nehmen wie´s kommt.

                    Die Einführung einer einfachen Widerspruchsmöglichkeit via Elster sehe ich unter diesem Aspekt nicht nur in weite Ferne gerückt, ich gehe eher davon aus, dass diese erst gar nicht geschaffen werden will.

                    Fazit - Jeder, der Verwaltungsakte künftig weiterhin in Papierform erhalten möchte, muss aktiv werden und den Antrag formlos stellen. Die bisherigen Reaktionen von unterschiedlichen Sachbearbeitern versprechen eines: Die Umsetzung des Ganzen wird abenteuerlich .......

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                      #40
                      Es soll ja auch nicht langweilig werden.

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                        #41
                        Und wurde von Picard777 schon letzte Woche im Beitrag Nr. 23 erwähnt.

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                          #42
                          Wenn die Umsetzung jetzt um ein ganzes Jahr in die Zukunft verschoben wird, wäre es wahrscheinlich ratsam, das Thema nach Abschluss

                          des Gesetzgebungsverfahrens als nicht so wichtig einzustufen. In den Medien wird immer noch berichtet, dass die elektronische Bekanntgabe

                          ab 2026 der Regelfall sein soll. Ich bin erst gestern über so einen Bericht gestolpert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #43
                            erledigt. Wie es weitergeht, wird das neue Jahr zeigen.

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                              #44
                              Neue Info zu § 122a AO neu:

                              (1) (Satz 1) Verwaltungsakte können dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach § 87a Absatz 8 zum Datenabruf bereitgestellt werden.
                              (1) (Satz 2) Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, wenn ein Steuerbescheid ... auf einer nach § 87a Absatz 6 elektronisch übermittelten Steuererklärung ... beruht und sie
                              1. vom Beteiligten selbst über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Nutzerkonto übermittelt wurde oder
                              2. durch eine Person im Sinne des § 80 Absatz 2 übermittelt wurde, der gegenüber der Bescheid nach § 122 Absatz 1 Satz 4 bekanntzugeben ist.​
                              Beispiel:

                              Der Vater erstellt die ESt-Erklärung für seinen Sohn und sendet diese über sein - also Vaters - Elster-Konto an das Finanzamt.​

                              ==> Da der Vater i.d.R. dem Finanzamt keine Empfangsvollmacht vorlegt, werden "Verwaltungsakte" (Satz 1) als auch "Steuerbescheide" (Satz 2) zukünftig weiterhin auf Papier direkt an den Sohn gesendet - ein Widerspruch ist in diesem Fall nicht nötig!

                              Fazit:

                              ==> Ein Widerspruch ist nur nötig von den Steuerpflichtigen, die die ESt-Erklärung selbst erstellt und aus dem eigenen Elster-Konto abgesendet haben
                              - also alles volldigital erledigt haben -
                              und trotzdem den ESt-Bescheid weiterhin auf Papier haben möchten.

                              ==> wenn das so richtig verstanden ist von mir, dann werden voraussichtlich gar nicht so viele Widersprüche nötig sein: nur der Stpfl., der seinen eMail-Eingang nicht regelmäßig kontrolliert, muss den Widerspruch einlegen, damit er nicht Gefahr läuft, Zahlungstermine und Einspruchsfristen zu verpassen.

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                                #45
                                Das ist doch gut. Danke für den informativen und sachgerechten Beitrag.

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