Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Widerspruch gegen elektronischen Bescheid

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Und unsere Politiker sollten sich auch mal überlegen, wem auf diesem Erdenrund sie weltweit Milliönchen und Milliardchen an von uns sauer verdienten Euro-Dollars vor die Füße werfen - sinnlos verschenken/verschwenden!

    Wetten: Wenn die mal ein paar dieser Millönchen an die Programmierer/Informatiker "verschenken" würden, dann würd's auch gleich morgen früh funktionieren - spätestens zum 01.01.2026!

    Und: Es wäre ja nicht "verschenkt", sondern damit wäre "Leistung ordentlich bezahlt" `!

    Kommentar


      #32
      Hallo Picard777!

      Der Gesetzestext ist "Bürokratiekosten-entlastend" formuliert - niemand benötigt ein neues Gesetzgebungsverfahren, auch kein neues BMF-Schreiben!

      Es hätte schlicht und einfach eine Pressemitteilung vom BMF genügt - und das hätte dann den "Intelligenz-Funken" bei den Journalisten erzeugt, und die hätten dann aufhören "müssen", weiter so'n Mist zu verzapfen und damit die Bürger/Steuerpflichtigen "kirre" machen!

      Kommentar


        #33
        Antwort des Elster-Beauftragten:

        "- Ich weiß nix davon,
        - über geplante Elster-Programmänderungen werden auch wir nicht so recht auf dem Laufenden gehalten,
        - wenn es denn in Elster irgendwann einprogrammiert ist, dann erhalte ich danach (!) eine Info/Fortbildung zu diesem Thema ...".

        Antwort der OFD:

        "Bei uns gibt es keinen Elster-Beauftragten, wenden Sie sich an die hotline ..."

        Antwort eines Elster-Hotliners:

        "- Ich weiß nix davon,
        - ich habe von einer derartigen geplanten Programmänderung bis heute noch nichts gehört,
        - woher ich diese Info denn hätte,
        - ich solle keinen solchen Wind machen, wenn's einprogrammiert ist, dann sähe ich das ja auch noch rechtzeitig (!?),
        - über Elster-Programmänderungen erhalte auch ich oftmals erst danach Informationen ..."

        Fazit: Armes Deutschland!

        Kommentar


          #34
          Die Auffassung, wonach § 122a Abs.1 AO eine schlichte Kannbestimmung enthält, halte ich für unzutreffend. In Satz 2 heißt es ausdrücklich: "soll insbesondere",
          was darauf hinausläuft, dass die Bereitstellung zum Abruf in den genannten Fällen künftig der Regelfall sein soll.

          Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, wenn ein Steuerbescheid, Steuermessbescheid oder Feststellungsbescheid auf einer
          nach § 87a Absatz 6 elektronisch übermittelten Steuererklärung oder Feststellungserklärung beruht und sie

          1. vom Beteiligten selbst über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Nutzerkonto übermittelt wurde oder
          2. durch eine Person im Sinne des § 80 Absatz 2 übermittelt wurde, der gegenüber der Bescheid nach § 122 Absatz 1 Satz 4 bekanntzugeben ist.​
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #35
            und genauso wird es werden, wenn es programmiert ist. Dann werden schon noch Infos erfolgen. Macht doch nicht so einen Streß.

            Kommentar


              #36
              Hallo Charlie24!

              mmhh ...

              hier habe ich einen Anwalt gefunden, der sich dazu äußert: https://kanzlei-herfurtner.de/muss-s...nn-vorschrift/

              "Soll" ist nahe am "Muss", führt aber zum "Ermessen" und einer "Einzelfallprüfung" ...

              !?

              klingt nach "grundsätzlich, aber ..."
              Zuletzt geändert von Uwe64; Heute, 11:31.

              Kommentar

              Lädt...
              X