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Haushaltsnahe Dienstleistungen aber unterschiedliche Adressen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen aber unterschiedliche Adressen

    Hallo in die Runde, ich habe mal eine bescheidene Frage. Ich habe ein eigenes Haus indem ich mit meiner Freundin wohne aber ich mich noch nicht umgemeldet habe und mein gemeldeter Wohnsitz ein anderer ist.
    In diesem Haus habe dieses Jahr das Dach erneuern lassen und frage mich jetzt ob ich trotzdem die Handwerkerkosten(Lohnkosten) als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann?

    Danke schonmal für eure Hilfe
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; Gestern, 10:04.

    #2
    Was diese Frage mit Elster (= Elsterforum) zu tun hat, erschließt sich nicht.

    Suchmaschiniere mal nach BMF 09.11.2016 und schaue Dir mal die Randziffern 1-3 an.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Picard777
      Vielen Dank für deine schnelle Antwort

      Mit ist jetzt leider erst aufgefallen das neben dem Rechtschreibfehler im Betreff ich auch den falschen Ort für meine Frage gewählt habe. Sorry dafür

      Vielleicht kann ein Admin diese verschieben

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        #4
        Hallo Patrickfranzen!

        Falls Sie es noch nicht wissen: Deutschland ist ein "regelbasiertes" Land - und wenn man sich an die Regeln hält, tauchen manche Fragen erst gar nicht auf!

        Welche "Regel" haben Sie missachtet?

        Sie habe Ihre "Meldepflicht" nicht erfüllt!

        zum Nachlesen siehe hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mo...esen-node.html

        "...
        Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde anzumelden.
        Das Meldewesen ist das "informationelle Rückgrat" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.
        ..."



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          #5
          Uwe64

          Ja natürlich haben sie da recht und dafür habe ich bereits auch einen Termin um das nachzuholen.
          Das Haus war bis vor kurzem vermietet.Aber natürlich haben sie da recht mit ihrer Aussage

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            #6
            Hallo Patrickfranzen!

            Und weil wir nun mal im "alles-ist-geregelt-Land-good-old-germany" leben, gibt's auch gleich "einen auf den Deckel", wenn man sich nicht an die Regel hält:

            zum Nachlesen siehe hier. https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/

            "...
            Wohnsitz nicht angemeldet: Droht eine Strafe?

            Versäumen Sie die Ummeldefrist bei einem Wohnungswechsel, kann die verspätete Ummeldung zu einem Bußgeld führen. Denn lau dem BMG liegt in einem solchen Fall eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer nicht fristgerecht umgemeldet ist, riskiert gemäß § 54 BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
            ...
            Droht doch ein Bußgeld, liegt dieses bei geringen Abweichungen bei der Ummeldefrist üblicherweise bei 10 bis 30 Euro. Haben Sie die Ummeldung hingegen länger vergessen, zeigt sich dies unter Umständen auch an der Geldsanktion, sodass diese ggf. dreistellig ausfällt.​
            ..."

            Kommentar


              #7
              Hallo Patrickfranzen!

              (Ergänzung zum vorstehenden Beitrag #6, der noch nicht freigegeben ist)

              Bei Ihnen droht das natürlich "doppelt", weil Sie ja zu zweit da wohnen!

              Kommentar


                #8
                Der Herr Oberlehrer hat mal wieder gesprochen und tut sein möglichstes "neue" User zu vergraueln.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Patrickfranzen!

                  Keine Ahnung, warum Beitragsersteller nicht sofort den ganzen Sachverhalt vollständig schildern - warum die "ganze Wahrheit" immer nur stückchenweise reinkommt!

                  aus Beitrag #1
                  In diesem Haus habe dieses Jahr das Dach erneuern lassen und frage mich jetzt ob ich trotzdem die Handwerkerkosten(Lohnkosten) als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann?
                  aus Beitrag #2
                  Das Haus war bis vor kurzem vermietet.
                  ??? "das Dach erneuern" und "bis vor kurzem vermietet" läßt Raum für die wildesten Spekulationen mit unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen!

                  also: es fehlen noch wesentliche Informationen, um eine für Sie zutreffende Antwort geben zu können:

                  1. Was bedeutet denn "das Dach erneuern"?
                  1.1. Ziegel ausgetauscht,
                  1.2. den ganzen Dachstuhl erneuert,
                  1.3. Dachgauben neu, also Wohnraumschaffung,
                  1.4. wie schaut's mit Wärmedämmung aus,
                  1.5. usw.

                  2. was bedeutet denn um Himmels Willen "bis vor kurzem vermietet"? Also konkret:
                  2.1. Bis wann vermietet?
                  2.2. Wie lange Leerstand?
                  2.3. Ab wann eingezogen?

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                    #10
                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Der Herr Oberlehrer hat mal wieder gesprochen und tut sein möglichstes "neue" User zu vergraueln.
                    das ist schlichtweg "Beamtenscheiß", was Sie da von sich geben!

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Beamtenschweiß!

                      Ohne dieses "Vorwissen" wird er auch ein Problem bekommen bei der Frage des für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamtes!

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                        #12
                        Hallo Moderatoren!

                        Könntet Ihr mal Bitte dieses "saublöde Bashing" unterbinden, dem ich ausgesetzt bin?
                        Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 10:17.

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                          #13
                          Hallo Beamtenschweiß!

                          Wenn Sie Ihren Beitrag #7 löschen, lösche ich meine Beiträge #11, 12 und 13 - vernünftige Leut brauchen dazu keine Moderatoren, nur ein "eingeschaltetes Gehirn" i

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Hallo Moderatoren!

                            Könnten Ihr mal Bitte dieses "saublöde Bashing" unterbinden, dem ich ausgesetzt bin?
                            Das Bashing hast du dir völlig zu Recht selbst zuzuschreiben. Ich lehne es seit einiger Zeit ab, Beiträge von dir freizugeben.

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                              #15
                              Hallo multi!

                              Echt jetzt?

                              Dass Sie sich mir gegenüber "nicht immer angemessen verhalten", ist ja bekannt - aber das hier? das schlägt den Boden aus dem Faß!

                              Ich bin also ein "Oberlehrer" und "vergraule Forumsmitglieder" - was sind dann Sie, wenn Sie hier die freie Meinungsäußerung unterbinden - Sie üben "Zensur" aus !

                              Ist das die Aufgabe eines Moderators?

                              Wie schäbig von Ihnen!
                              Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 10:28.

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