Ich zahle für meine Tochter Unterhalt, bekomme aber nicht das Kindergeld, das bekommt die getrennt lebende Mutter. Das Finanzamt berechnet mir aber das Kindergeld ohne Unterhalt (diese hatte ich als Sonderausgaben angegeben). Ich habe vor 2 Monaten Widerspruch eingelegt. Was kann ich nocht tun? Habe ich Unrecht?
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Keine Ankündigung bisher.
Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld
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Ja, du hast Unrecht. Dass die Mutter das Kindergeld erhält, wurde bereits bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt.Habe ich Unrecht?
Mit dem halben Kindergeldanspruch ist steuerlich alles erledigt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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