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Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld

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    Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld

    Ich zahle für meine Tochter Unterhalt, bekomme aber nicht das Kindergeld, das bekommt die getrennt lebende Mutter. Das Finanzamt berechnet mir aber das Kindergeld ohne Unterhalt (diese hatte ich als Sonderausgaben angegeben). Ich habe vor 2 Monaten Widerspruch eingelegt. Was kann ich nocht tun? Habe ich Unrecht?

    #2
    Habe ich Unrecht?
    Ja, du hast Unrecht. Dass die Mutter das Kindergeld erhält, wurde bereits bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt.

    Mit dem halben Kindergeldanspruch ist steuerlich alles erledigt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kindesunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig. Diese Zahlungen sind mit dem ANSPRUCH auf Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Dankeschön für die schnelle Rückmeldung, aber ich muss Kindergeld versteuern, dass ich nur virtuell erhalte, warum dann nicht die Kosten für den Unterhalt anrechnen, im Gegenzug. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen

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          #5
          Wie kommst du darauf, dass du Kindergeld versteuern musst ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid, in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.

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              #7
              Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid
              Das stimmt sicher nicht !

              in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.
              Falls die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ergeben hat, dass der Kindergeldanspruch für die erforderliche Freistellung

              des Existenzminimums nicht ausreichend war, wurde der (halbe) Kinderfreibetrag beim zvE abgezogen und der (halbe) Kindergeldanspruch

              dementsprechend der Einkommensteuer hinzugerechnet. Das ist doch logisch, doppelt bekommt man das nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das stimmt sicher nicht!

                Ich kann nicht verstehen, wie Sie sich da so sicher sein wollen, Sie haben den Bescheid nicht vorliegen und Zahlen kann ich immer noch lesen, auch wenn ich nicht Finanzbeamter bin. Der Betrag ist um ca 10 % höher, ups, ich kann auch rechnen

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                  #9
                  Kindergeld wird nicht versteuert, auch nicht in Deinem Bescheid. Es wird natürlich auf die Steuer aufgeschlagen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, so dass man das Kindergeld effektiv also wieder zurückzahlt, wenn man den Freibetrag bekommt.

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                    #10
                    Sie haben den Bescheid nicht vorliegen und Zahlen kann ich immer noch lesen, auch wenn ich nicht Finanzbeamter bin.
                    Der Betrag ist um ca 10 % höher, ups, ich kann auch rechnen
                    Ich bin auch kein Finanzbeamter. Man muss weder den Bescheid vorliegen haben noch rechnen können, man muss den steuerlichen Familienleistungsausgleich

                    allerdings verstanden haben, was bei dir offensichtlich nicht der Fall ist. Zu den Details siehe §§ 31 und 32 EStG:



                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von blume100 Beitrag anzeigen
                      Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid, in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.
                      Das hat aber absolut nichts mit dem Kindergeld zu tun.

                      Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung bei der Erstellung der Erklärung elektronisch über ELSTER abgerufen oder die Daten nur von eine rvorliegenden Papierbescheinigung abgetippt?
                      Falls Letzteres: mglw. hat der AG nachträglich noch etwas berichtigt und Ihnen wurde keine neue Papierbescheinigung ausgehändigt

                      Arbeiten Sie im Baugewerbe? Dort werden oftmals nicht genommene Urlaubstage durch eine extra Stelle (SOKA Bau) vergütet. Diese Vergütung ist auch steuerlicherpflichtiger Arbeitslohn aber nicht in der Bescheinigung des AG enthalten.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Dankeschön, ich habe es jetzt mittlerweile verstanden, dass der Unterschied vom einen brutto zum brutto auf dem Steuerbescheid nichts mit dem kindergald zu tun hat. Fakt ist das der Unterschied besteht, ich habe bei Elster den Betrag aufgerufen. Wir reden hier von einer Erhöhung im Bescheid von 10%, welches natürlich eine Steuernachzahlung mit sich zieht, da scheinbar der AG hier geschlafen hat. Meine Lohnabrechnung erfolgt durch das DATEV System und gehe davon aus, wenn eine Mitteilung erfolgt, ich diese sodann auch erhalte.

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                          #13
                          Meine Lohnabrechnung erfolgt durch das DATEV System und gehe davon aus, wenn eine Mitteilung erfolgt, ich diese sodann auch erhalte.
                          Du kannst doch die für 2025 übermittelten Bescheinigungen jederzeit aufrufen und auch downloaden. Das geht auch außerhalb einer Steuerklärung über

                          Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Dann siehst du, ob die aktuelle(n) Lohnsteuerbescheinigung(en)

                          und der Bruttolohn im Steuerbescheid übereinstimmen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Danke schön für die Info, werde ich machen

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