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Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld

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    Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld

    Ich zahle für meine Tochter Unterhalt, bekomme aber nicht das Kindergeld, das bekommt die getrennt lebende Mutter. Das Finanzamt berechnet mir aber das Kindergeld ohne Unterhalt (diese hatte ich als Sonderausgaben angegeben). Ich habe vor 2 Monaten Widerspruch eingelegt. Was kann ich nocht tun? Habe ich Unrecht?

    #2
    Habe ich Unrecht?
    Ja, du hast Unrecht. Dass die Mutter das Kindergeld erhält, wurde bereits bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt.

    Mit dem halben Kindergeldanspruch ist steuerlich alles erledigt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kindesunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig. Diese Zahlungen sind mit dem ANSPRUCH auf Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Dankeschön für die schnelle Rückmeldung, aber ich muss Kindergeld versteuern, dass ich nur virtuell erhalte, warum dann nicht die Kosten für den Unterhalt anrechnen, im Gegenzug. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen

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          #5
          Wie kommst du darauf, dass du Kindergeld versteuern musst ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid, in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.

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              #7
              Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid
              Das stimmt sicher nicht !

              in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.
              Falls die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ergeben hat, dass der Kindergeldanspruch für die erforderliche Freistellung

              des Existenzminimums nicht ausreichend war, wurde der (halbe) Kinderfreibetrag beim zvE abgezogen und der (halbe) Kindergeldanspruch

              dementsprechend der Einkommensteuer hinzugerechnet. Das ist doch logisch, doppelt bekommt man das nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das stimmt sicher nicht!

                Ich kann nicht verstehen, wie Sie sich da so sicher sein wollen, Sie haben den Bescheid nicht vorliegen und Zahlen kann ich immer noch lesen, auch wenn ich nicht Finanzbeamter bin. Der Betrag ist um ca 10 % höher, ups, ich kann auch rechnen

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                  #9
                  Kindergeld wird nicht versteuert, auch nicht in Deinem Bescheid. Es wird natürlich auf die Steuer aufgeschlagen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, so dass man das Kindergeld effektiv also wieder zurückzahlt, wenn man den Freibetrag bekommt.

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