Ich zahle für meine Tochter Unterhalt, bekomme aber nicht das Kindergeld, das bekommt die getrennt lebende Mutter. Das Finanzamt berechnet mir aber das Kindergeld ohne Unterhalt (diese hatte ich als Sonderausgaben angegeben). Ich habe vor 2 Monaten Widerspruch eingelegt. Was kann ich nocht tun? Habe ich Unrecht?
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Keine Ankündigung bisher.
Frage zu Unterhalt in Bezug auf Kindergeld
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Ja, du hast Unrecht. Dass die Mutter das Kindergeld erhält, wurde bereits bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt.Habe ich Unrecht?
Mit dem halben Kindergeldanspruch ist steuerlich alles erledigt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie kommst du darauf, dass du Kindergeld versteuern musst ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Das stimmt sicher nicht !Der Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid
Falls die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ergeben hat, dass der Kindergeldanspruch für die erforderliche Freistellungin der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.
des Existenzminimums nicht ausreichend war, wurde der (halbe) Kinderfreibetrag beim zvE abgezogen und der (halbe) Kindergeldanspruch
dementsprechend der Einkommensteuer hinzugerechnet. Das ist doch logisch, doppelt bekommt man das nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich bin auch kein Finanzbeamter. Man muss weder den Bescheid vorliegen haben noch rechnen können, man muss den steuerlichen FamilienleistungsausgleichSie haben den Bescheid nicht vorliegen und Zahlen kann ich immer noch lesen, auch wenn ich nicht Finanzbeamter bin.
Der Betrag ist um ca 10 % höher, ups, ich kann auch rechnen
allerdings verstanden haben, was bei dir offensichtlich nicht der Fall ist. Zu den Details siehe §§ 31 und 32 EStG:
Freundliche Grüße
Charlie24
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Das hat aber absolut nichts mit dem Kindergeld zu tun.Zitat von blume100 Beitrag anzeigenDer Brutto Betrag auf der elektronischen Lohnsteuer Bescheinigung ist viel niedriger als das Bruttoeinkommen auf dem Steuerbescheid, in der Anlage wurde mitgeteilt, dass der hälftige kindergeldsatz angerechnet wurde.
Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung bei der Erstellung der Erklärung elektronisch über ELSTER abgerufen oder die Daten nur von eine rvorliegenden Papierbescheinigung abgetippt?
Falls Letzteres: mglw. hat der AG nachträglich noch etwas berichtigt und Ihnen wurde keine neue Papierbescheinigung ausgehändigt
Arbeiten Sie im Baugewerbe? Dort werden oftmals nicht genommene Urlaubstage durch eine extra Stelle (SOKA Bau) vergütet. Diese Vergütung ist auch steuerlicherpflichtiger Arbeitslohn aber nicht in der Bescheinigung des AG enthalten.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Dankeschön, ich habe es jetzt mittlerweile verstanden, dass der Unterschied vom einen brutto zum brutto auf dem Steuerbescheid nichts mit dem kindergald zu tun hat. Fakt ist das der Unterschied besteht, ich habe bei Elster den Betrag aufgerufen. Wir reden hier von einer Erhöhung im Bescheid von 10%, welches natürlich eine Steuernachzahlung mit sich zieht, da scheinbar der AG hier geschlafen hat. Meine Lohnabrechnung erfolgt durch das DATEV System und gehe davon aus, wenn eine Mitteilung erfolgt, ich diese sodann auch erhalte.
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Du kannst doch die für 2025 übermittelten Bescheinigungen jederzeit aufrufen und auch downloaden. Das geht auch außerhalb einer Steuerklärung überMeine Lohnabrechnung erfolgt durch das DATEV System und gehe davon aus, wenn eine Mitteilung erfolgt, ich diese sodann auch erhalte.
Formulare und Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Dann siehst du, ob die aktuelle(n) Lohnsteuerbescheinigung(en)
und der Bruttolohn im Steuerbescheid übereinstimmen.Freundliche Grüße
Charlie24
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