E Bilanz Übertragung scheitert, Fehler 610001002, 170155096, Ich Verwende Konten rahmen SKR 04, ich weiß hängt mit Zuordnung Konto Abschreibung KFZ 6222 zusammen . Egal wie auch immer ich zuordne es erscheint immer Fehler, entweder genannter oder Zuordnung muß Unterposition zugeordnet werden . Bitte einfache Erklärung nicht im Summenfeld muß usw, versteh da nur Bahnhof. vielen dank
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
E Bilanz Übertragung scheitert, Fehler 610001002
Einklappen
X
-
Zitat von hbucher Beitrag anzeigenWAS ist passendes Unterforum?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von hbucher Beitrag anzeigenhab ich doch oben geschrieben
Der Subcode 170155096 allein hilft nicht weiter!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Er hat ja "Abschreibung Kfz" geschrieben. Das sind dann "nicht zuordenbare Abschreibungen auf Sachanlagen", weil Kfz weder GWG noch Sammelposten noch Gebäude sind...
elster6.png
Kommentar
-
Die Abschreibung haben wir ja geklärt. Die anderen Fehlermeldungen betreffen "Bewirtungskosten" und "Steuern vom Einkommen und Ertrag". Auch hier müssen die Angaben auf die zutreffende(n) Unterposition(en) verschoben werden.
elster8.png
Bei Bewirtung entsprechend (abziehbar / nicht abziehbar / nicht zuordenbar).
Kommentar
-
hier noch ein foto zur verdeutlichung, links konto 6222 rechts muß ic hmir was raussuchen zur zuordung DSCF1951.JPG
Kommentar
-
ich habe die Möglchkeit Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände, oderoderAbschreibungen (GKV), auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), übliche Abschreibungen auf Forderungen
Kommentar
Kommentar