Hallo zusammen,
ich habe jetzt mal eine harte Nuß zu knacken![Lächeln](https://forum.elster.de/anwenderforum/core/images/smilies/smile.png)
Ich habe im März 2014 meine Selbständigkeit gegründet und im April einen Firmenwagen gekauft.
16905 EUR Nettowert + Mwst. 3212 EUR.
Die Vorsteuer habe ich bei der UST-Voranmeldung im April bereits voll angegeben und eine entsprechende Erstattung bekommen. Zudem habe ich den Wagen als Anlagevermögen mit Abschreibung geführt.
Meine Frage: Wenn ich jetzt die EÜR für das gesamte Jahr mache, kann ich ja bei den Kosten nicht die 16905 EUR angeben, sondern nur die 2535 EUR AFA (Apr-Dez auf 60 Monate)!?
Dadurch ergibt sich aber dann ein Kostenbetrag von 2535 EUR und eine Vorsteuer von 3212 EUR. Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen? Oder habe ich einen Denkfehler?
ich habe jetzt mal eine harte Nuß zu knacken
![Lächeln](https://forum.elster.de/anwenderforum/core/images/smilies/smile.png)
Ich habe im März 2014 meine Selbständigkeit gegründet und im April einen Firmenwagen gekauft.
16905 EUR Nettowert + Mwst. 3212 EUR.
Die Vorsteuer habe ich bei der UST-Voranmeldung im April bereits voll angegeben und eine entsprechende Erstattung bekommen. Zudem habe ich den Wagen als Anlagevermögen mit Abschreibung geführt.
Meine Frage: Wenn ich jetzt die EÜR für das gesamte Jahr mache, kann ich ja bei den Kosten nicht die 16905 EUR angeben, sondern nur die 2535 EUR AFA (Apr-Dez auf 60 Monate)!?
Dadurch ergibt sich aber dann ein Kostenbetrag von 2535 EUR und eine Vorsteuer von 3212 EUR. Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen? Oder habe ich einen Denkfehler?
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