Hallo zusammen,
ich habe jetzt mal eine harte Nuß zu knacken
Ich habe im März 2014 meine Selbständigkeit gegründet und im April einen Firmenwagen gekauft.
16905 EUR Nettowert + Mwst. 3212 EUR.
Die Vorsteuer habe ich bei der UST-Voranmeldung im April bereits voll angegeben und eine entsprechende Erstattung bekommen. Zudem habe ich den Wagen als Anlagevermögen mit Abschreibung geführt.
Meine Frage: Wenn ich jetzt die EÜR für das gesamte Jahr mache, kann ich ja bei den Kosten nicht die 16905 EUR angeben, sondern nur die 2535 EUR AFA (Apr-Dez auf 60 Monate)!?
Dadurch ergibt sich aber dann ein Kostenbetrag von 2535 EUR und eine Vorsteuer von 3212 EUR. Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen? Oder habe ich einen Denkfehler?
ich habe jetzt mal eine harte Nuß zu knacken
Ich habe im März 2014 meine Selbständigkeit gegründet und im April einen Firmenwagen gekauft.
16905 EUR Nettowert + Mwst. 3212 EUR.
Die Vorsteuer habe ich bei der UST-Voranmeldung im April bereits voll angegeben und eine entsprechende Erstattung bekommen. Zudem habe ich den Wagen als Anlagevermögen mit Abschreibung geführt.
Meine Frage: Wenn ich jetzt die EÜR für das gesamte Jahr mache, kann ich ja bei den Kosten nicht die 16905 EUR angeben, sondern nur die 2535 EUR AFA (Apr-Dez auf 60 Monate)!?
Dadurch ergibt sich aber dann ein Kostenbetrag von 2535 EUR und eine Vorsteuer von 3212 EUR. Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen? Oder habe ich einen Denkfehler?
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