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EÜR Vorsteuer und Afa

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    EÜR Vorsteuer und Afa

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt mal eine harte Nuß zu knacken

    Ich habe im März 2014 meine Selbständigkeit gegründet und im April einen Firmenwagen gekauft.

    16905 EUR Nettowert + Mwst. 3212 EUR.

    Die Vorsteuer habe ich bei der UST-Voranmeldung im April bereits voll angegeben und eine entsprechende Erstattung bekommen. Zudem habe ich den Wagen als Anlagevermögen mit Abschreibung geführt.

    Meine Frage: Wenn ich jetzt die EÜR für das gesamte Jahr mache, kann ich ja bei den Kosten nicht die 16905 EUR angeben, sondern nur die 2535 EUR AFA (Apr-Dez auf 60 Monate)!?

    Dadurch ergibt sich aber dann ein Kostenbetrag von 2535 EUR und eine Vorsteuer von 3212 EUR. Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen? Oder habe ich einen Denkfehler?

    #2
    AW: EÜR Vorsteuer und Afa

    Zitat von fritzewillem Beitrag anzeigen
    Bei der Elster-Plausibilitätsprüfung würde da vermutlich eine Fehlermeldung kommen?
    Fragesätze fangen oft mit W an. Wie lautet denn die Fehlermeldung?

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      #3
      AW: EÜR Vorsteuer und Afa

      Es gibt keine Fehlermeldung. Meine Frage ist, ob meine genannte/geolante Vorgehensweise so überhaupt richtig ist...

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        #4
        AW: EÜR Vorsteuer und Afa

        Gegenfrage: warum denkst du, dass es bei der EÜR zu einer Fehlermeldung kommt?

        M. w. ist in der EÜR keine automatische Verprobung zwischen den Betriebsausgaben und der Vorsteuer eingebaut, so dass es da auch keine Fehlermeldung gibt. Und selbst wenn, dann kann es nur ein Prüfhinweis sein, da diese Konstellation bei der Anschaffung von Anlagevermögen ganz normal ist.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR Vorsteuer und Afa

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Gegenfrage: warum denkst du, dass es bei der EÜR zu einer Fehlermeldung kommt?

          M. w. ist in der EÜR keine automatische Verprobung zwischen den Betriebsausgaben und der Vorsteuer eingebaut, so dass es da auch keine Fehlermeldung gibt. Und selbst wenn, dann kann es nur ein Prüfhinweis sein, da diese Konstellation bei der Anschaffung von Anlagevermögen ganz normal ist.
          Hallo Beamtenschweiß

          Vergessen Sie bitte mal die Plausibilitätsprüfung.

          Und betrachten Sie meine Frage im Eingangspost als These. Ist dann die These so korrekt?

          Also: muß ich als Kostenbetrag die Afa von 2535 EUR für das Jahr 2014 angeben aber gleichzeitig die Vorsteuer des KFZ-Gesamtwertes d.h. 3212 (von 16905) EUR. Oder habe ich da einen Denkfehler?

          Gruß FW

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            #6
            AW: EÜR Vorsteuer und Afa

            Kein Denkfehler, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sind unterschiedliche Steuerarten. Eine Abschreibung gibt es bei der Umsatzsteuer nicht, also denke Dir beim Vorsteuerabzug die AfA-Besonderheit bei der Einkommensteuer als nicht existent.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: EÜR Vorsteuer und Afa

              Danke Picard, das habe ich verstanden, weil in der Umsatzsteuermeldung ja auch gar nicht nach Kosten und Afa gefragt wird, sondern eben nur nach Vor- und Mehrwertsteuer.

              Meine Frage bezieht sich deshalb auf die EÜR, deren Ergebnis ja als eine der Einkunftsarten in die Est-Meldung einfließt.

              Also nochmal bezogen auf die EÜR. In der EÜR gebe ich ja normalerweise an: Bürobedarf 10 Euro - 19% Mwst (= Vorsteuer) 1,90 Euro - Summe 11,90

              Muß ich dort bei KFZ angeben

              als Kostenbetrag die Afa von 2535 EUR (für das Jahr 2014) und in der Spalte Vorsteuer den Betrag des KFZ-Gesamtwertes d.h. 3212 (von 16905) EUR?

              Oder muß ich da den vollen Betrag von 16905 Euro (weil dieser ja auch faktisch geflossen ist) angeben mit der dann passenden Vorsteuer von 3212 Euro?

              Aber wenn dann noch jährlich die AFA abgesetzt wird, wäre das Auto ja am Ende zweimal abgesetzt... ?

              Meine Logik und die Steuer stoßen sich irgendwie

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                #8
                AW: EÜR Vorsteuer und Afa

                Bei der Gewinnermittlung wird natürlich anstatt der Nettoanschaffungskosten nur der Abschreibungsbetrag angesetzt. Sonst wird es ja sinnfrei das als Gewinnermittlung zu bezeichnen und überhaupt die Notwendigkeit der Abschreibungen ins Gesetz zu schreiben.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: EÜR Vorsteuer und Afa

                  Danke.

                  Zusatzfrage:

                  Meine Freiwillige Arbeitslosenversicherung hat ja irgendwo auch mit meiner Arbeit (bzw. Vorsorge gegen deren Verlust) zu tun. Kommt also auch in die EÜR?

                  Oder doch in die EST-Erklärung bei Versicherungen/Sonderausgaben?

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                    #10
                    AW: EÜR Vorsteuer und Afa

                    Guten Abend,
                    auch diese Anfrage hat herzlich wenig mit der Anwendung Elster, ElsterFormular oder ElsterOnline zu schaffen, einfach mal einen Blick in die Anlage Vorsorgeaufwand werfen...
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: EÜR Vorsteuer und Afa

                      Vielen Dank Kontierung.

                      Damit ist ja die Frage geklärt, wo in Elster das einzutragen ist und hat - hedenfalls für mich - somit auch was mit Elster zu tun.

                      Gruß
                      Fritze

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                        #12
                        AW: EÜR Vorsteuer und Afa

                        Zitat von fritzewillem Beitrag anzeigen
                        hat - hedenfalls für mich - somit auch was mit Elster zu tun.
                        In den Papierformularen gehört die Arbeitslosenversicherung auch in die Anlage Vorsorgeaufwand. Das ist also keine Frage zu ElsterFormular.

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