AW: Pflegeunterstützungsgeld
Ich vermute,dass das auf Dauer nicht so bleiben wird. Denn das Kinderkrankengeld, nach dessen Vorschriften diese neue Leistung berechnet wird, unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Ich vermute,dass das auf Dauer nicht so bleiben wird. Denn das Kinderkrankengeld, nach dessen Vorschriften diese neue Leistung berechnet wird, unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
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