Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

    Zitat von floriori Beitrag anzeigen
    Hallo, die Berechnung geht zwar mit dem Tipp von hos, ist aber falsch wil der Ausbildungsfreibetrag fehlt.
    Inzwischen sind die meisten Fehler, betreffend die Vorausberechnung bei der Anlage Kind, behoben!

    Worum geht es also bei dir konkret?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

      Zitat von floriori Beitrag anzeigen
      Hallo, die Berechnung geht zwar mit dem Tipp von hos, ist aber falsch wil der Ausbildungsfreibetrag fehlt.
      Hallo floriori,

      hast du inzwischen die aktuelle Version 19.1. von Elsterformular ?

      Dann sollte der Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt werden, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

      Tschüß

      Kommentar


        #18
        AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

        Hallo an die Elsterexperten..

        ich habe mich im Forum angemeldet, da auch bei mir folgende Fehlermeldung (Aktuelle Version ist die 19.1) erscheint:

        AHW Abbruch-Hinweise
        Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für
        Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der
        auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

        EHW Elster-/Steubel-Hinweise
        Bei mindestens einem Kind ( xx.xx.1992 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
        gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.

        DHW Dokumentations-Hinweise
        Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
        Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
        eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
        Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
        übermittelt werden.

        Woran kann es noch liegen?

        Danke für eure Tipps

        Kommentar


          #19
          AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

          Das 1992 geborene Kind hatte irgendwann im Laufe des Jahres 2017 seinen 25. Geburtstag. Wenn kein Verlängerungstatbestand greift, muss in Zeile 50 der Anlage Kind

          im Feld bis das Ende des Monats angegeben werden, in dem das Kind 25 Jahre alt wurde. Also Geburtstag z. B.: 03.09, dann ist bei vom - bis einzutragen: 0101 3009

          Irgendwo hatte ich das hier schon mal geschrieben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

            Daran hat es gelegen.
            Danke für die schnelle Antwort Charlie24!

            Kommentar


              #21
              AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

              Hallo , ich brauche wieder Eure Hilfe

              Ich bekomme bei der Steuerberechnung so eine Fehlermeldung:

              AHW Abbruch-Hinweise
              Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für
              Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der
              auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

              DHW Dokumentations-Hinweise
              Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
              Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
              eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

              Meine Tochter, Studentin im Master, im Mai 2017 25 Jahre geworden, Auswärtige Unterbringung .
              Wenn ich bei dem Punkt 8 - Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, nichts ausfülle, kommt aber die Steuerberechnung .
              Die Steuerberechnung funktioniert weder im Mein Elster noch im Elster Formular (Aktuelle Version ist die 19.2)
              Woran kann es liegen?

              Kommentar


                #22
                AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                Meine Tochter, Studentin im Master, im Mai 2017 25 Jahre geworden, Auswärtige Unterbringung
                Du musst als Zeitraum der auswärtigen Unterbringung bei ElsterFormular vom 0101 bis 3105 bzw. bei Mein ELSTER 01.01.2017 - 31.05.2017 angeben, dann sollte die Berechnung da wie dort funktionieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                  Hallo Charlie24,

                  das habe ich auch gemacht. Funktioniert weder im Mein Elster noch im Elster Formular.
                  Nur wenn ich das komplett rausnehme, funktioniert die Steuerberechnung

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                    Hallo Eli,

                    dann muss noch irgendwo ein Fehler an anderer Stelle der Anlage Kind vorhanden sein.

                    Ich habe eine Erklärung mit einem Kind, das im Juni 2017 seinen 25. Geburtstag hatte und da funktioniert die Berechnung mit der aktuellen Version von ElsterFormular.
                    In meinem Fall handelt es sich um eine Zusammenveranlagung.
                    Angehängte Dateien
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                      Hallo Charlie,
                      Außer Kindergeld für 5 Monate, 4 Monate Minijob, und Ausbildungszeiten vom 01.01.2017-31,12.2017 steht in der Kinderanlage nichts anderes .
                      Ich weiß es nicht mehr wo kann der Fehler liegen.
                      Ich mach das schon seit Jahren, zuerst mit dem ElsterFormular, und seit 3-4 Jahren mit Mein Elster. Niemals gab's Probleme

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                        Zitat von Eli23 Beitrag anzeigen
                        Hallo Charlie,
                        Außer Kindergeld für 5 Monate, 4 Monate Minijob, und Ausbildungszeiten vom 01.01.2017-31,12.2017 steht in der Kinderanlage nichts anderes .
                        Ich weiß es nicht mehr wo kann der Fehler liegen.
                        Ich mach das schon seit Jahren, zuerst mit dem ElsterFormular, und seit 3-4 Jahren mit Mein Elster. Niemals gab's Probleme
                        Hallo,

                        warum Ausbidungszeiten bis 31.12.
                        Die Tochter wurde doch im Mai 25 und nur bis dahin gilt die Ausbildungszeit (Kindergeldanspruch)

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                          Nun, ich habe meinen Fall auch in Mein ELSTER angelegt und auch dort funktioniert die Steuerberechnung problemlos.

                          Die einzigen Unterschiede sind, dass es sich in meinem Fall um ein Erststudium (Humanmedizin) handelt und deshalb keine Angaben zu einer Erwerbstätigkeit gemacht werden mussten

                          und natürlich der Kindergeldanspruch mit 1.152 € für 6 Monate angegeben wurde. Wenn ich das Kind um 1 Monat älter mache, funktioniert die Berechnung aber immer noch.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          In Zeile 16 steht bei mir auch das gesamte Jahr 2017 drin, das spielt keine Rolle, ebenso beim Wohnsitz im Inland in Zeile 8.

                          Nur der Eintrag in Zeile 50 muss stimmen, sonst kommt es zu der o. g. Fehlermeldung:

                          Anlage Kind: Bei mind. einem Kind übersteigt der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für
                          Berufsausbildung den Maximalwert, das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder der Zeitraum der
                          auswärtigen Unterbringung ist nicht plausibel.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                            Hallo Charlie,
                            ich habe den Fehler gefunden. Da meine beiden Kinder im Master Studieren ,heißt das ,die haben keine Erstausbildung abgeschlossen.Bei der Frage" Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen", habe das mit ja beantwortet. Jetzt habe ich auf Nein geändert, die Minijobs gelöscht und jetzt funktioniert alles.
                            Danke für deine Unterstützung

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                              Da meine beiden Kinder im Master Studieren ,heißt das ,die haben keine Erstausbildung abgeschlossen
                              Das ist aber leider falsch! Denn der Bachelor als Erststudium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich werde das morgen mal austesten, heute ist mir das zu spät.

                              Es kann sich durchaus um einen noch nicht behobenen Fehler in der Steuervorausberechnung handeln!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Das ist aber leider falsch! Denn der Bachelor als Erststudium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich werde das morgen mal austesten, heute ist mir das zu spät.

                                Es kann sich durchaus um einen noch nicht behobenen Fehler in der Steuervorausberechnung handeln!
                                Hallo Charlie, das ist nicht falsch, den " Eine weiterführende Ausbildung gehört noch zur erstmaligen Berufsausbildung oder zum Erststudium, wenn sie im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Abschluss der vorangegangenen Ausbildung durchgeführt wird". Meine Tochter studiert Physik und nach dem Bachelor Abschluss hat sie sofort mit dem Master Studium in Physik angefangen. Oder irre ich mich?
                                LG Eli

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X