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    #61
    Hallo,

    nur mal ein paar Bruchstücke kommentiert:

    aber nein, sie wollen ihren Kunden lieber nicht helfen...
    Was soll denn sowas? DeGiro will nicht nicht helfen, sondern darf das nicht, das ist einfach verboten (von den Haftungsfragen mal abgesehen).

    und ein paar Aktien von Unternehmen (ich denke, da gibt es keinen Unterschied).
    Unterschied zu was? Aktien sind jedenfalls anders als Fonds.

    und nur wegen eines Aktiensplits (Apple) habe ich die Aktie technisch gesehen verkauft und wieder gekauft.
    Nein, hast du nicht.

    5. Vielleicht kann ich einfach erklären, dass ich weit unter dem Schwellenwert liege und daher kann das alles bis zum nächsten Jahr (wenn ich von Degiro abziehe) umgangen werden.
    Welcher Schwellenwert denn nun schon wieder? Meinst du den Sparer-Pauschbetrag?

    Wenn deine Kapitalerträge wirklich insgesamt, also bei allen deinen Banken, unter 801/1602 Euro liegen, und du auch keine inländischen Steuern gezahlt hast, dann kannst du die KAP-Anlagen auch komplett weglassen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #62
      Zitat von MarkyMark Beitrag anzeigen
      Wenn ich die thesaurierenden ETFs nicht ein ganzes Jahr lang gehalten habe (ich habe sie alle im April 2020 oder später gekauft), werden sie dann trotzdem berücksichtigt? (Ich nehme an, die vorherige Frage mit den genauen Berechnungsschritten wird auch dies beantworten).
      Bei unterjährigem Erwerb ist die errechnete Vorabpauschale für jeden vollen Monat vor Erwerb um ein Zwölftel zu kürzen.
      Dies bedeutet bei z.B. einem monatlichen Sparplan, dass derselbe ETF in KAP INV zwölfmal zu erfassen ist.
      Ansonsten ist die Anlage für Elsterverhältnisse überdurchschnittlich gut programmiert.

      Merken muss man sich die versteuerten Pauschalen selbst, damit man sie dann bei Verkauf vom Gewinn abzieht.

      Kommentar


        #63
        Hi,
        Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

        ------------------

        reckoner
        Was soll denn sowas? DeGiro will nicht nicht helfen, sondern darf das nicht, das ist einfach verboten (von den Haftungsfragen mal abgesehen).
        >> Ich schätze, ich bin einfach unzufrieden mit dem Umfang der Unterstützung, die sie hier leisten. Wenn ich gewusst hätte, dass der "Annual Tax Report", den sie mir gegeben haben, immer noch nicht einfach in das umgewandelt werden kann, was für die Steuerformulare erforderlich ist (oder wenn sie klargestellt hätten, dass thesaurierende ETFs bei Degiro keine gute Idee sind), dann hätte ich definitiv einen anderen Börsenmakler gewählt, da viele dies automatisch tun.

        Unterschied zu was? Aktien sind jedenfalls anders als Fonds.
        Im Grunde meinte ich, dass alle Aktien in einer Kategorie sind. Genauer gesagt, dass ich für alle ETFs und Aktien, die ich in meinem Konto habe, 3 Kategorien sehe:
        * Thesaurierende ETFs
        * Ausschüttende ETFs
        * Aktien
        Und es sieht aus wie
        KAP -> Berücksichtigt die realisierten Gewinne/Verluste aus allen oben genannten Kategorien
        KAP-INV -> Die nicht realisierten Gewinne aus den thesaurierenden ETFs müssen hier berücksichtigt werden (ich weiß noch nicht genau wie - ich meine, wie die Berechnung aussehen muss)
        Ist das soweit richtig?

        und nur wegen eines Aktiensplits (Apple) habe ich die Aktie technisch gesehen verkauft und wieder gekauft.
        >>> Nein, hast du nicht.
        Ist das immer der Fall? Ich weiß, dass bei Degiro Aktiensplits als Käufe und Verkäufe angezeigt werden, und sie erscheinen auch in meinen realisierten Gewinnen:
        Capture2.JPG
        Aber ich bin mir sehr sicher, dass ich es nie verkauft habe. Ich habe im Jahr 2020 nichts verkauft. Ich kann auch in meiner Transaktionsübersicht sehen, dass dieser realisierte Gewinn aus der Zeit stammt, als degiro automatisch Apple am selben Tag "verkaufte" und dann "kaufte", um den Aktiensplit durchzuführen.

        Meinst du den Sparer-Pauschbetrag?

        Wenn deine Kapitalerträge wirklich insgesamt, also bei allen deinen Banken, unter 801/1602 Euro liegen, und du auch keine inländischen Steuern gezahlt hast, dann kannst du die KAP-Anlagen auch komplett weglassen.
        >>> Ja, ich meine die 801 Euro für eine Person. Wie Sie aus all meinen realisierten Gewinnen oben sehen können, ist es nicht viel und um die vollständige Info zu geben, sind unten meine Dividenden (und damit der Rest meiner Gewinne - jeder andere Gewinn in meiner Kontoübersicht ist 0)

        Capture3.JPG
        und du auch keine inländischen Steuern gezahlt hast, dann kannst du die KAP-Anlagen auch komplett weglassen
        >>> Ich muss Steuern auf das Einkommen aus meiner Arbeit zahlen, aber Sie meinen wohl nur Einkommenssteuer auf andere Anlagen (Aktien, ETFs usw.)? Wenn ja, dann habe ich wohl keine inländischen Steuern gezahlt, da ich nur degiro als Broker habe.

        ---------------------------------

        multi
        Bei unterjährigem Erwerb ist die errechnete Vorabpauschale für jeden vollen Monat vor Erwerb um ein Zwölftel zu kürzen.
        Dies bedeutet bei z.B. einem monatlichen Sparplan, dass derselbe ETF in KAP INV zwölfmal zu erfassen ist.
        >>> Gut zu wissen und zum Glück habe ich nicht noch mehr ETFs auf monatlicher Basis gekauft.

        Ich schaue mir das KAP-INV-Formular auf SteuerGo an (es ist einfach, dort ein Testkonto auszuprobieren) und wenn ich die Formulare für jeden ETF-Kauf einzeln ausfülle, zeigt es folgendes an:
        Capture4.JPG
        Was ich nicht verstehe:
        (das untere Fragezeichen) Es handelt sich um die Steuererklärung für 2020, aber es wird gefragt, ob ich im Jahr 2019 ETFs gekauft habe. Meines Erachtens sollte diese Frage für 2020 gestellt werden, damit ich die Details für meine Käufe im Jahr 2020 ausfüllen kann (wie Sie oben sagten, sollte ich für jeden ETF-Kauf eine Erklärung ausfüllen). Oder soll ich den Wertzuwachs des ETF in "Laufende Erträge aus Investmentanteilen" (das obige Fragezeichen) eintragen? (die Terminologie verwirrt mich und ich bin immer noch verwirrt durch die zusätzliche Erklärung, die SteuerGo hinzugefügt hat)
        Zuletzt geändert von MarkyMark; 02.08.2021, 01:57.

        Kommentar


          #64
          Da die Vorabpauschale am ersten Werktag des folgenden Jahres als zugeflossen gilt, ist für die Erklärung 2020 halt die für 2019 errechnete Vorabpauschale relevant. So, wie es auch in der Erläuterung steht.

          Kommentar


            #65
            Hallo,

            Und es sieht aus wie
            KAP -> Berücksichtigt die realisierten Gewinne/Verluste aus allen oben genannten Kategorien
            KAP-INV -> Die nicht realisierten Gewinne aus den thesaurierenden ETFs müssen hier berücksichtigt werden (ich weiß noch nicht genau wie - ich meine, wie die Berechnung aussehen muss)
            Ist das soweit richtig?
            Meiner Ansicht nach ja.

            Und ich meine auch, dass es bei ausschüttenden Fonds keine Vorabpauschale gibt, jedenfalls wäre das unlogisch (gibt es bei Aktien ja auch nicht). Wurde mir auch nie berechnet (als ich noch Fonds hatte).
            Aber wie schon angedeutet, nicht mein Thema.

            Ist das immer der Fall?
            Eigentlich ja. Reine Splits - wie letztes Jahr bei Apple - sind steuerneutral.
            Ich hab' sogar jedes Jahr eine Aktie mit Tausch in eine neue WKN, trotzdem keine Steuern (bei einer inländischen Bank, und die wird das wohl wissen !? ).

            Wie Sie aus all meinen realisierten Gewinnen oben sehen können, ist es nicht viel und um die vollständige Info zu geben, sind unten meine Dividenden (und damit der Rest meiner Gewinne - jeder andere Gewinn in meiner Kontoübersicht ist 0)
            OK. Ich formuliere das immer etwas abstrakter, weil es ja noch weitere Banken oder sonst welche Kapitalerträge geben kann.

            Ich muss Steuern auf das Einkommen aus meiner Arbeit zahlen, aber Sie meinen wohl nur Einkommenssteuer auf andere Anlagen (Aktien, ETFs usw.)?
            Ja, richtig, war missverständlich, ich meinte natürlich inländische Kapitalertragsteuer (bzw. Abgeltungssteuer).

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 02.08.2021, 11:50.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #66
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Und ich meine auch, dass es bei ausschüttenden Fonds keine Vorabpauschale gibt, jedenfalls wäre das unlogisch (gibt es bei Aktien ja auch nicht). Wurde mir auch nie berechnet (als ich noch Fonds hatte).
              Das Gegenteil ist der Fall, da eines der Ziele der Reorm des InvStG war, die unsinnige steuerliche Unterscheidung zwischen ausschüttend, thesaurierend und teil-ausschüttend zu beseitigen, gilt die Vorabpauschale grundsätzlich natürlich auch für ausschüttende Fonds.

              In Praxi wird natürlich jeder Fondsmanager, der Herr seiner sieben Sinne ist, eine Ausschüttung zu erzielen versuchen, die oberhalb des Basisertrags liegt, um die Vorabpauschale zu vermeiden. Aber spätestens beim Auflegen eines (fiktiven) ETF auf einen (fiktiven) LowDividendIndex wird das nicht trivial, spätestens dann, wenn es sich um einen ETF für Puristen handelt, die Swaps und Wertpapierleihe (und damit ausschüttbare Erträge hieraus) ablehnen.

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Aber wie schon angedeutet, nicht mein Thema.
              Dem stimme ich zu.

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                #67
                Hallo,

                da eines der Ziele der Reorm des InvStG war, die unsinnige steuerliche Unterscheidung zwischen ausschüttend, thesaurierend und teil-ausschüttend zu beseitigen, gilt die Vorabpauschale grundsätzlich natürlich auch für ausschüttende Fonds.
                OK, das macht natürlich Sinn. Steuerrechtlich gibt es jetzt keine ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds, sondern nur noch Fonds.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #68
                  Das Gegenteil ist der Fall, da eines der Ziele der Reorm des InvStG war, die unsinnige steuerliche Unterscheidung zwischen ausschüttend, thesaurierend und teil-ausschüttend zu beseitigen, gilt die Vorabpauschale grundsätzlich natürlich auch für ausschüttende Fonds.
                  Ah, interessant. Das bedeutet also, dass ich das obige (im letzten Screenshot) SteuerGo KAP-INV-Formular (das ich pro ETF ausfüllen werde) für jeden ETF (sowohl ausschüttende als auch thesaurierende ETFs) ausfüllen sollte.
                  Ich denke, das erklärt, warum es nach "Ausschüttung vor Teilfreistellung" (das erste rote Fragezeichen oben) fragt, da dies für ausschüttende ETFs Sinn machen würde, um die gezahlten Dividenden einzutragen.
                  1) Zur Bestätigung: Ist es richtig, dass ich jeden ETF (auch thesaurierende und ausschüttende) in die KAP-INV eintragen muss?
                  2) Wenn (1) richtig ist, bedeutet das dann, dass ich die erhaltenen Dividenden sowohl im KAP-INV als *auch* im KAP (in den gesamten realisierten Gewinnen und Gewinnen aus Nicht-Aktien usw.) verbuchen sollte? oder sollte die Dividende nur in KAP-INV enthalten sein?


                  Zuletzt geändert von MarkyMark; 03.08.2021, 00:18.

                  Kommentar


                    #69
                    Hallo,

                    1) Zur Bestätigung: Ist es richtig, dass ich jeden ETF (auch thesaurierende und ausschüttende) in die KAP-INV eintragen muss?
                    Offenbar ja (aber warte mal auf multi).

                    2) Wenn (1) richtig ist, bedeutet das dann, dass ich die erhaltenen Dividenden sowohl im KAP-INV als *auch* im KAP (in den gesamten realisierten Gewinnen und Gewinnen aus Nicht-Aktien usw.) verbuchen sollte? oder sollte die Dividende nur in KAP-INV enthalten sein?
                    Grundsätzlich nur einmal (steht im im Formular auch extra über der Zeile 18).

                    Stefan

                    PS: Bitte nicht von Dividenden sprechen wenn Ausschüttungen gemeint sind, Dividenden gibt es nur von AGs.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #70
                      Das ist soweit korrekt, bei Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (also insbes. solchen, die im Ausland verwahrt werden), erfolgen die Angaben zu Ausschüttungen in KAP-INV Zeile 4-8, zu Vorabpauschalen in Z 9-13, zu Veräußerungsgewinnen- bzw. -verlusten in Z 14-28 (wobei man für die Ermittlung der Vorabpauschen bzw, Veräußerungssalden die Z 31-46 bzw. 47-57 verwenden kann, aber nicht muss).
                      Ein Eintrag in Anlage KAP Z 18ff erfolgt nicht (das steht dort aber auch).

                      Wie gesagt, Spaß macht das nicht.

                      Kommentar


                        #71
                        PS: Bitte nicht von Dividenden sprechen wenn Ausschüttungen gemeint sind, Dividenden gibt es nur von AGs.
                        Ich bin noch ein Anfänger in diesem Bereich, aber dieser Artikel zeigt, dass beides möglich ist: https://finance.yahoo.com/news/under...bg8JB2umKMHJOb
                        (Die Website ist auf Englisch, aber ich werde die wichtigsten 2 Absätze übersetzen:
                        Aktienanleger sehen Ausschüttungen am häufigsten bei Investmentfonds. Die Art und Weise, wie die Fonds diese Ausschüttungen auflisten, verwirrt die Anleger oft. Bei der Untersuchung von Fonds wie dem Vanguard Institutional Index I (MUTF:VINIX) oder dem American Funds EuroPacific Growth F-1 (MUTF:AEGFX) fällt ihnen möglicherweise ein Abschnitt mit der Bezeichnung "Dividenden- und Kapitalgewinnausschüttungen" auf. Wie der Name schon sagt, umfasst dieser Abschnitt sowohl Dividenden als auch Ausschüttungen.
                        In den meisten Fällen bestehen die Ausschüttungen aus Dividenden. Es kommt jedoch auch vor, dass Investmentfonds Ausschüttungen vornehmen. Dies geschieht, wenn der Fonds Aktien verkauft und Kapitalgewinne erzielt. Viele entscheiden sich dafür, diese in Form von Barausschüttungen an die Aktionäre weiterzugeben.
                        Darüber hinaus sind in meiner Degiro-Kontoübersicht (pdf) die einzigen Erträge, die ich erhalten habe (neben realisierten Gewinnen oder Verlusten, die oben mit "Apple" angegeben sind, obwohl es sich nur um einen Aktiensplit handelte):
                        Capture5.JPG
                        Und wenn ich mir die Erträge ansehe, die ich von ETFs erhalten habe, wurden sie immer als "Dividende" bezeichnet:
                        Capture6.JPG
                        >>> So oder so (unabhängig davon, ob es sich bei den Dividenden wirklich um Dividenden und nicht um Ausschüttungen handelt) sollten die Erträge in den "Laufenden Erträgen aus Investmentanteilen" -> "Ausschüttung vor Teilfreistellung" (für jeden ETF-Eintrag) eingetragen werden (?)
                        Wenn das der Fall ist, dann weiß ich endlich, wie ich das Steuerformular ausfüllen muss (*Daumen drücken*).

                        Kommentar


                          #72
                          Hallo, ich hatte 2020 erstmals ausländische Dividenden bei Degiro und komme mit Zeilenangaben hier auf Seite 1 leider nicht zurecht. Die Berechnung funktionierte mit den Beiträgen eigentlich gut. Die Geldmarktfonds oben beim Kontoguthaben haben eine Veränderung von 2019 auf 2020, aber das ist egal, oder?

                          Kann mir jemand evtl. mit den Zeilnnummern helfen? THX! Stimmt das so: Zeile15 => 19, Zeile 16=>20, Zeile 17=>22, Zeile 18=>23, Zeile 52=>41
                          DEG_Aufstellung2021.JPGhttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
                          Zuletzt geändert von Steuernubi; 03.08.2021, 16:41.

                          Kommentar


                            #73
                            Hallo,

                            Und wenn ich mir die Erträge ansehe, die ich von ETFs erhalten habe, wurden sie immer als "Dividende" bezeichnet:
                            Ja, das ist bekannt, und falsch.
                            Die Folge ist, dass oft die Quellensteuern nicht konsistent sind (früher hatte ich da auch immer gerätselt, und es auf steuerfreie Dividenden geschoben, das stimmt aber nur manchmal).

                            Kann mir jemand evtl. mit den Zeilnnummern helfen?
                            Deine Übersetzung der Zeilennummern ist korrekt.

                            Und das Zahlenwerk sieht auch richtig aus, außer: bei den Quellensteuern Zeile 52 hast du den falschen Betrag erwischt (nicht 3,32, sondern 3,12 muss es sein).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #74
                              Die Folge ist, dass oft die Quellensteuern nicht konsistent sind
                              Ah ok, gut zu wissen. Nochmals vielen Dank an reckoner und multi für die Hilfe!

                              Also mein (und ich denke endgültiger) Plan ist:
                              KAP:
                              * Alle Nicht-ETF-Gewinne/Verluste gehen hierher
                              KAP-INV:
                              * Vervollständigen Sie dies pro ETF-Kauf, wobei die "Dividenden" (oder eher Ausschüttungen) in "Laufenden Erträgen aus Investmentanteilen" -> "Ausschüttung vor Teilfreistellung" hinzugefügt werden, wie im SteuerGo-Screenshot aus Beitrag #63 zu sehen (https://forum.elster.de/anwenderforu...ge5#post368567)
                              Dies würde einige Einträge wie die folgenden ergeben:
                              Capture7.JPG
                              (Dies ist nur ein Beispiel für einen thesaurierenden und einen ausschüttenden ETF, aber nicht mein letzter Eintrag)

                              multi
                              Wie gesagt, Spaß macht das nicht.
                              Ja, das ist definitiv richtig. Insbesondere die KAP-INV zu machen, wird tatsächlich ein bisschen lästig, weil ich die einzelnen Ausschüttungen berechnen muss (die übrigens in meiner Zusammenfassung in Euro zusammen sind, aber die einzelnen Einträge in Degiro sind alle in USD, so dass ich jeden in Euro umrechnen muss und wahrscheinlich sollte es auch mit dem Wechselkurs an dem Tag gemacht werden, an dem ich das Einkommen erhalten habe...). Zum Glück habe ich nicht allzu viele.
                              Aber da ich weiß, dass meine Gesamtgewinne (KAP + KAP-INV) sehr weit unter der 801er-Grenze liegen und ich 2019 keine ETFs gekauft habe (also keine Vorabpauschale) und ich keine anderen Quellen für Kapitalgewinne habe, macht es für mich sogar mehr Sinn, einfach meine Degiro-Kontoübersicht als Anlage zum Steuerformular hinzuzufügen und die KAP und KAP-INV nicht auszufüllen? Es scheint fast eine Zeitverschwendung für das Finanzamt und mich zu sein, diese Formulare zu prüfen, wenn ich weiß, dass die Gesamtgewinne ~ 50 Euro betragen und ich daher ohnehin keine Steuern zahlen werde.

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                                #75
                                Hallo,

                                das zuletzt geschriebene ist eine sehr gute Idee. Einfach eine kurze Info, dass die Kapitalerträge weit unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, und als Beleg dann die Jahresübersicht einreichen, fertig.
                                Und für die Zukunft weist du ja jetzt welche Daten du benötigst. Wenn du das dann fortlaufend festhältst ist das gar nicht so ein großer Aufwand.

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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