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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    die Frage ist unstimmig. Von deutsche Dividenden werden keine 15% Quellensteuern abgezogen, sondern 25% (plus Soli).

    Die inländischen Dividenden - und nur die - sind auch bei einem ausländischen Broker in Zeile 7 und 48/49 zu erklären. Und aus dem Block Zeile 15 bis 18 muss man sie dann natürlich herausrechnen.

    Stefan

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  • BlackMatrix
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ja, richtig (Ausnahme: Dividenden aus Deutschland).

    Trotzdem muss man alles angeben (das die Zeile 52 imho keine Pflicht ist hatte ich ja schon gesagt).

    Stefan
    Kannst du kurz erklären wie mit deutschen Dividenden zu verfahren ist bei einem ausländischen Broker? Also wenn man 15 % Quellensteuer gezahlt hat, als deutscher Staatsbürger bei DeGiro und diese in der Anlage KAP anrechnen lassen will.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    grundsätzlich: inländische steuerfreie Dividenden sind steuerfrei, müssen also nicht erklärt werden.

    ABER: So ganz steuerfrei sind sie in den meisten Fällen dann doch nicht. Denn später beim Verkauf der Aktie mindern sie den Kaufpreis, und werden damit indirekt doch versteuert. [außer bei Altbeständen, Kauf vor 2009]
    Wer das nicht weiß begibt sich in die Gefahr der Steuerhinterziehung. Auch daher vertrete ich die Meinung, dass man diese Dividenden auch direkt versteuern darf (und dann beim Verkauf natürlich nicht mehr berücksichtigen muss). Begründung ist auch, dass der Gesetzgeber gerade solche Steuerverschiebungen unterbinden wollte (siehe die Regelungen zu thesaurierenden Fonds).

    Stefan

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  • maxwar
    antwortet
    Hallo,
    das ist wirklich ein sehr hilfreicher Thread für Degiro.

    Habt ihr schon mit "steuerfreien" Dividenden Erfahrungen gemacht?
    Zum Beispiel die "Freenet" und die "PBB" (Deutsche Pfandbriefbank).

    "Die Deutsche Pfandbriefbank AG (ISIN: DE0008019001) wird auf absehbare Zeit Dividenden ohne Abzug von Steuern zahlen können, also ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer."

    Auf der einen Seite wird die Dividende im Jahresbericht angegeben (keine abgeführte Quellensteuer) und logischerweise werden Steuern anfallen wenn man die Zahlen blind eintippt... auf der anderen Seite muss es ja für den Trader auch vorteilhaft sein da die Quellensteuer ja aus einem Grund nicht abgeführt wird und als "steuerfrei" gekennzeichnet ist.

    Kann/muss man solche Dividenden aus den Bruttodividenden abziehen / gesondert eingeben?

    Danke für Eure Ideen und Hilfe
    Max

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Entsprechend wurde ja auch die Bruttodividende in Zeile 15 etc. hinzugerechnet, richtig?
    Ja, richtig (Ausnahme: Dividenden aus Deutschland).

    Allerdings wäre die Günstigerprüfung vis-a-vis der Quellensteuer in einem Fall wie meinem, in dem 0 EUR abgeführt wurden, doch egal?
    Trotzdem muss man alles angeben (das die Zeile 52 imho keine Pflicht ist hatte ich ja schon gesagt).

    Stefan

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  • pvwg
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Doch, kannst du, Quellensteuern werden extra ausgewiesen (unter "Dividenden"). Wenn das bei dir nicht der Fall ist hattest du wohl keine.
    Ob diese ausgewiesenen Quellensteuern dann auch anrechenbar sind musst du selber ermitteln, es gibt da je nach Land sehr unterschiedliche Regelungen.

    Weil bei der Günstigerprüfung halt alle Angaben erforderlich sind.
    Oder weil es dir etwas bringt, dann sind die Angaben - aus deiner Sicht - natürlich auch erforderlich. Du kannst aber gerne auf die Anrechnung verzichten, Pflicht ist das nicht (zahlst du halt doppelt Steuern).
    Danke. Unter Dividenden steht tatsächlich eine Null. Daher gibt es zwar nichts anzurechnen, in Deutschland bin ich aber ja weiter mit mind. 26,375 % Quellensteuerpflichtig? Entsprechend wurde ja auch die Bruttodividende in Zeile 15 etc. hinzugerechnet, richtig? Allerdings wäre die Günstigerprüfung vis-a-vis der Quellensteuer in einem Fall wie meinem, in dem 0 EUR abgeführt wurden, doch egal?

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Dort steht bei mir "Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen? Ja / Nein"
    In Zeile 52 geht es jedenfalls nur um noch nicht angerechnete Quellensteuern, die bereits angerechneten gehören in Zeile 51. Daher passt die Frage schon mal nicht nur zu Zeile 52.
    Versuch doch mal "Ja", vielleicht kommen dann noch weitere Eingabemöglichkeiten.

    aber der DEGIRO-Bescheinigung kann man das ja gerade nicht entnehmen.
    Doch, kannst du, Quellensteuern werden extra ausgewiesen (unter "Dividenden"). Wenn das bei dir nicht der Fall ist hattest du wohl keine.
    Ob diese ausgewiesenen Quellensteuern dann auch anrechenbar sind musst du selber ermitteln, es gibt da je nach Land sehr unterschiedliche Regelungen.

    wieso ist das erforderlich?
    Weil bei der Günstigerprüfung halt alle Angaben erforderlich sind.
    Oder weil es dir etwas bringt, dann sind die Angaben - aus deiner Sicht - natürlich auch erforderlich. Du kannst aber gerne auf die Anrechnung verzichten, Pflicht ist das nicht (zahlst du halt doppelt Steuern).

    Sollte vom Finanzamt nicht offensichtlich und leicht nachprüfbar sein, dass für 2019 noch keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde?
    In den Zeile 51 bzw. 52 geht es doch gar nicht um Abgeltungssteuern, sondern um Quellensteuern.

    Stefan

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  • pvwg
    antwortet
    Danke sehr Stefan / reckoner, das hilft schon sehr. Da das Finanzamt bzw. WISO die Nachkommastellen nicht berücksichtigt, fällt Zeile 17 wohl komplett weg...

    Letzte Frage zur Zeile 52: Dort steht bei mir "Sind ausländische Steuern angerechnet bzw. noch anzurechnen? Ja / Nein" - Diese beiden Teile der Frage widersprechen sich. Was soll in Zeile 52 angegeben werden? Ob eine Anrechnung erfolgt ist oder noch nicht erfolgt ist?

    WISO sagt hierzu nur: "Diese Beträge können Sie aus den Steuerbescheinigungen entnehmen." aber der DEGIRO-Bescheinigung kann man das ja gerade nicht entnehmen. Bzw. "nur", dass nichts abgeführt wurde.

    Und weiter "Die Angaben sind erforderlich bei der Günstigerprüfung, zur Überprüfung des Steuerabzugs oder zur Berücksichtigung von (fiktiven) ausländischen Steuern, soweit diese beim Steuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden." - wieso ist das erforderlich? Sollte vom Finanzamt nicht offensichtlich und leicht nachprüfbar sein, dass für 2019 noch keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde?

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Wo kommen die 0,02 EUR hin?
    Zeile 17 - und Zeile 15.

    Sind Währungswechselgebühren wie die Transaktionsgebühren auch in voller Höhe als Spesen / Kosten gegenrechenbar?
    Ja.

    Für die irländischen Dividende werde ich wahrscheinlich ebenfalls Kapitalertragssteuer nachzahlen müssen?
    Du meinst die 6,81 Euro? Dann ja, Zeile 15.

    Nicht-steuerliche Frage: Wie finde ich heraus, wo die 49,32 EUR Erträge herkommen?
    Keine Ahnung, wenn du das selber nicht weißt ... (bei mir ist das immer nur der Geldmarktfonds - aber der macht ja aktuell keinen Gewinn?)

    Stefan



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  • pvwg
    antwortet
    Neues Steuerjahr, neues Glück: Für das Steuerjahr 2019 sind meine Erträge diesmal glücklicherweise weniger kompliziert, trotzdem habe ich ein paar Fragen:

    Die Erträge sind wie folgt: Kapitalerträge 1.181,05 EUR (ohne Verluste: 1183,53 EUR), davon:
    • Gewinne aus Aktienveräußerungen 1.134,21 EUR
    • Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 0,02
    • Gewinne ohne Gewinne aus der Veräußerung von Aktien: 49,32 (Wahrscheinlich aus Fx-Gewinnen)
    + Bruttodividende: IE HSBC MSCI WORLD 6,81 EUR

    Gebühren:
    • Transaktionsgebühren für geschlossene Positionen aus Aktien 10,93 EUR
    • Währungswechselgebühren für geschlossene Positionen 9,40 EUR

    KAP 14-27 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben):
    - Zeile 15: alle Gewinne minus alle Verluste minus alle Spesen -> 1183,53 EUR (Gesamtgewinne) - 2,47 (Gesamtverluste) + 6,81 (Brutto-Dividenden Irland) - 20,33 (Spesen inkl. Fx-Gebühren)
    - Zeile 16: Gewinne aus Aktien minus Spesen aus Aktien -> 1.134,21 (Gewinne aus der Veräußerung von Aktien) - 10,93 (Transaktionsgebühren für geschlossene Positionen aus Aktien) - 9,40 (Währungswechselgebühren für geschlossene Positionen)
    - Zeile 17: Verluste aus NICHT-Aktien -> 0,00
    - Zeile 18: Verluste aus Aktien -> 2,42 (Verluste aus der Veräußerung von Aktien)
    - Zeile 52: Quellensteuern -> 0,00 (aus irgendeinem Grund 0,00 EUR abgeführt auf irländische Brutto-Dividenden?)

    Fragen dazu:
    • Wo kommen die 0,02 EUR hin?
    • Sind Währungswechselgebühren wie die Transaktionsgebühren auch in voller Höhe als Spesen / Kosten gegenrechenbar?
    • Für die irländischen Dividende werde ich wahrscheinlich ebenfalls Kapitalertragssteuer nachzahlen müssen?
    • Habe ich sonst etwas vergessen?
    • Nicht-steuerliche Frage: Wie finde ich heraus, wo die 49,32 EUR Erträge herkommen? Sehr schade, dass der Broker das so unklar kennzeichnet.

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  • pvwg
    antwortet
    AW: Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    >>>Quellensteuern sind in 2018 neben den USA auch aus Schweden (SE) und Finnland (FI) angefallen.

    Meines Wissens berechnen sowohl Finnland als auch Schweden 30% (ohne Gewähr, rechne das bitte nach), anrechenbar sind aber wie immer nur 15%, und nur das - also die Hälfte - darfst du in Zeile 52 eintragen.


    >>>Ich bin dieses Jahr leider noch deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag.

    Es ging dabei ja um das vergangene Jahr. Wenn du da aber auch deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag lagst spielt der falsche Abzug der Quellensteuern keine Rolle.
    Imho muss man in solchen Fällen auch gar keine Anlage KAP abgeben (wobei es dann aber zu Nachfragen kommen könnte).

    Stefan
    Mit "dieses Jahr" meinte ich das Steuerjahr, d. h. 2018. Danke für den Hinweis, das Feld heißt ja tatsächlich _anrechenbare_ Quellensteuer, nicht Ist-Quellensteuer.
    Die 30 % sind korrekt.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

    Hallo,

    >>>Quellensteuern sind in 2018 neben den USA auch aus Schweden (SE) und Finnland (FI) angefallen.

    Meines Wissens berechnen sowohl Finnland als auch Schweden 30% (ohne Gewähr, rechne das bitte nach), anrechenbar sind aber wie immer nur 15%, und nur das - also die Hälfte - darfst du in Zeile 52 eintragen.


    >>>Ich bin dieses Jahr leider noch deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag.

    Es ging dabei ja um das vergangene Jahr. Wenn du da aber auch deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag lagst spielt der falsche Abzug der Quellensteuern keine Rolle.
    Imho muss man in solchen Fällen auch gar keine Anlage KAP abgeben (wobei es dann aber zu Nachfragen kommen könnte).

    Stefan

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  • pvwg
    antwortet
    AW: Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    - Wäre das korrekt?

    In Zeile 15 fehlen glaube ich die Spesen (15,49).
    Und die Quellensteuern kann ich nicht beurteilen ohne zu wissen um welches Land es sich handelt (wenn nur USA dann OK).
    Guter Hinweis, danke, das hatte ich vergessen.

    Quellensteuern sind in 2018 neben den USA auch aus Schweden (SE) und Finnland (FI) angefallen.

    Zitat von reckoner
    - Wo muss ich die 0,03 EUR "Gewinne aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren" (wahrscheinlich stammend aus dem Geldmarktfonds)

    (Nur) Zeile 15, nach sonstigen Gewinnen wird ja nicht gesondert gefragt.
    Außerdem dürften sich diese Kleinbeträge gar nicht auswirken, du darfst ja sowieso alles abrunden.

    -und die 0,02 EUR "Zinsen für Wertpapierkredit" (keine Ahnung welche Aktien DEGIRO warum ausleiht) eintragen?

    Die hast du bekommen? Wenn ja, dann könnte das auch in dem Ursprungsfall hier im Thread der Fall sein - und dann muss man diese Zinsen natürlich auch erklären, wieder nur Zeile 15.
    Ok.



    -Aber hatte dieser Fehler überhaupt steuerliche Auswirkungen?

    Das kommt auf die Höhe der Kapitalerträge an.
    Deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag wäre es egal, deutlich darüber wäre es ein Nachteil für dich, und bei ungefähr 801/1602 kommt es auf die genaue Konstellation an.

    Stefan
    Ich bin dieses Jahr leider noch deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

    Hallo,

    >>>Wäre das korrekt?

    In Zeile 15 fehlen glaube ich die Spesen (15,49).
    Und die Quellensteuern kann ich nicht beurteilen ohne zu wissen um welches Land es sich handelt (wenn nur USA dann OK).


    >>>Wo muss ich die 0,03 EUR "Gewinne aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren" (wahrscheinlich stammend aus dem Geldmarktfonds)

    (Nur) Zeile 15, nach sonstigen Gewinnen wird ja nicht gesondert gefragt.
    Außerdem dürften sich diese Kleinbeträge gar nicht auswirken, du darfst ja sowieso alles abrunden.


    >>>und die 0,02 EUR "Zinsen für Wertpapierkredit" (keine Ahnung welche Aktien DEGIRO warum ausleiht) eintragen?

    Die hast du bekommen? Wenn ja, dann könnte das auch in dem Ursprungsfall hier im Thread der Fall sein - und dann muss man diese Zinsen natürlich auch erklären, wieder nur Zeile 15.


    >>>Aber hatte dieser Fehler überhaupt steuerliche Auswirkungen?

    Das kommt auf die Höhe der Kapitalerträge an.
    Deutlich unter dem Sparer-Pauschbetrag wäre es egal, deutlich darüber wäre es ein Nachteil für dich, und bei ungefähr 801/1602 kommt es auf die genaue Konstellation an.

    Stefan

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  • pvwg
    antwortet
    AW: Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

    Guten Tag,

    Ich habe praktisch die gleiche Frage wie haukilein. Die in diesem Thread gewählte Darstellung hat mir wirklich geholfen bzw. es sehr vereinfacht.

    Ich würde meinen DEGIRO Jahressteuerauszug daher wie folgt darstellen:

    KAP 14-27 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben):
    - Zeile 15: alle Gewinne minus alle Verluste minus alle Spesen -> 404,12 (Gesamtgewinne) - 225,17 (Gesamtverluste) + 23,02 (Brutto-Dividenden)
    - Zeile 16: Gewinne aus Aktien minus Spesen aus Aktien -> 404,09 (Gewinne aus der Veräußerung von Aktien) - 15,49 (Transaktionsgebühren für geschlossene Positionen aus Aktien)
    - Zeile 17: Verluste aus NICHT-Aktien -> 0,01 (Verluste aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren 0,55 - Kompensation Geldmarktfonds 0,01)
    - Zeile 18: Verluste aus Aktien -> 224,62 (Verluste aus der Veräußerung von Aktien)
    - Zeile 52: Quellensteuern -> 5,62 (abgeführt auf Brutto-Dividenden)

    Wäre das korrekt?

    Kleinere Verständnisfragen:
    - Wo muss ich die 0,03 EUR "Gewinne aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren" (wahrscheinlich stammend aus dem Geldmarktfonds) und die 0,02 EUR "Zinsen für Wertpapierkredit" (keine Ahnung welche Aktien DEGIRO warum ausleiht) eintragen?
    - Sofern die obige Darstellung korrekt ist: Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass ich im Steuerjahr 2017 anscheinend die Quellensteuer in Zeile 15 abgezogen habe statt sie in Zeile 52 (dort: 0 EUR) zu berücksichtigen. Zum Glück war das wohl mein einziger Fehler. Aber hatte dieser Fehler überhaupt steuerliche Auswirkungen?

    Danke im Voraus.

    PS: Zwischen rechnerischem und ausgewiesenem realisierten Netto-Gewinn vor Gebühren liegen 0,50 EUR Differenz (Ausweis von DEGIRO ist 50 Cent geringer). Ich vermute das stammt wieder aus dem Geldmarktfonds-Thema...
    Zuletzt geändert von pvwg; 27.07.2019, 15:58.

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