Das Gegenteil ist der Fall, da eines der Ziele der Reorm des InvStG war, die unsinnige steuerliche Unterscheidung zwischen ausschüttend, thesaurierend und teil-ausschüttend zu beseitigen, gilt die Vorabpauschale grundsätzlich natürlich auch für ausschüttende Fonds.
Ich denke, das erklärt, warum es nach "Ausschüttung vor Teilfreistellung" (das erste rote Fragezeichen oben) fragt, da dies für ausschüttende ETFs Sinn machen würde, um die gezahlten Dividenden einzutragen.
1) Zur Bestätigung: Ist es richtig, dass ich jeden ETF (auch thesaurierende und ausschüttende) in die KAP-INV eintragen muss?
2) Wenn (1) richtig ist, bedeutet das dann, dass ich die erhaltenen Dividenden sowohl im KAP-INV als *auch* im KAP (in den gesamten realisierten Gewinnen und Gewinnen aus Nicht-Aktien usw.) verbuchen sollte? oder sollte die Dividende nur in KAP-INV enthalten sein?
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