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EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

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    #46
    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

    Hallo,

    ich habe mir die Beiträge hier durchgelesen bin aber jetzt etwas verwirrt.

    Folgendes Problem:
    Bank A und Bank B …beiden liegt jeweils ein Freistellungsauftrag von 400€ vor.

    Bank A hat Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt weil die 400€ nicht ausgereicht haben. Bei Bank B habe ich den Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft.

    Jetzt habe ich mehrere Fragen:
    1. Was kreuze ich an – Punkt 4 oder Punkt 5?
    2. Kommen in Zeile 7 alle Kapitalerträge inkl. der Kap.St+Soli. oder muß ich beides von meinen erhaltenen Zinsen abziehen? (Lt.Bank A sind meine Erträge= Zinsen+Kap.Steuer+Soli)
    3. Muß in Zeile 14 nur mein tatsächlich verwendeter Freistellungsbetrag rein?
    4. Was komm in Zeile 14a? Die Differenz bis zu den 801€ oder bleibt die Zeile leer?

    Danke für Eure Hilfe.

    Gruß
    Torsten

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      #47
      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

      http://elsterhilfe.blogspot.com/2010/02/ausfullen-der-anlage-kap-in.html

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        #48
        AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

        Vielen Dank. Das erklärt fast alles.

        Wäre nur noch ein Frage offen:
        Müssen in die Zeile 7 meine Kapitalerträge (Zinsen) inklusive der Kap.Steuer+Soli eingetragen werden oder nur die reinen Zinsen. In Zeile 49 und 50 dann noch mal Kap.Steuer und Soli einzeln???

        In der Erklärung für das Jahr 2008 war das noch so...

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          #49
          AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

          Ich glaube, du verstehst unter Zinsen das, was du ausgezahlt bekommst. Zinsen meint natürlich vor dem Abzug von Steuer und Soli. Also Nettoertrag plus Abgaben.

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            #50
            AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

            Alles klar...vielen Dank.

            Gruß
            Torsten

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              #51
              AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

              Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
              Hallo OldLady,
              mein Erstaunen rührt vom Thema Ihrer Frage her.
              Nach Ihrer ersten Frage hätte ich (zunächst) Fragen zur Besteuerung der Renten erwartet, - aber nun auch gerne zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

              Der neue Sparer-Pauschbetrag ab dem Kalenderjahr 2009 beträgt 801 EUR.
              Er ist die Summe des alten Sparer-Freibetrages von 750 EUR plus der Werbungskostenpauschale von 51 EUR.
              Dieser Pauschbetrag kann bis zur vollen Höhe bei einem Kreditinstitut geltend gemacht, oder auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden.
              Beispiel:
              Sie haben Einkünfte bei drei Kreditinstituten A, B und C.
              Ihren Pauschbetrag wollten Sie aufteilen wie folgt:
              Kreditinstitut A - 500 EUR,
              Kreditinstitut B - 250 EUR,
              Kreditinstitut C - 51 EUR.
              Leider haben Sie den Freistellungsauftrag für das Institut C doch nicht eingereicht.
              Dieses unterzieht Ihre Einkünfte zu Recht der Abgeltungssteuer.
              Ihr Pauschbetrag ist aber nicht ausgeschöpft, sondern nur zu 500 EUR plus 250 EUR gleich 750 EUR genutzt.
              Wenn Sie die einbehaltenen 51 EUR auf Ihre Jahressteuerschuld anrechnen lassen wollen, oder gar damit rechnen, diese zurück zubekommen, reichen Sie die Anlage KAP zu Ihrer Einkommensteuererklärung 2009 ein!
              Hallo,
              ich greife mal dieses Beispiel auf, da ich selbst in dieser Situation bin...
              Die Höhe der Kapitalerträge überschreiten die 801 EUR. Den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von 750 EUR habe ich in Zeile 14 eingetragen.
              Wie bzw. wo kann ich mir die einbehaltenen 51 EUR in der KAP jetzt anrechnen lassen oder erfolgt das automatisch durch das FA?

              Gruß zettx

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                #52
                AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                Hallo zettx,

                das erfolgt automatisch (und zwar auch schon in der Elster-Berechnung; wenn nicht wurde irgendetwas falsch ausgefüllt).

                Logische Erklärung: Das Finanzamt berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag automatisch. Da nun aber bereits ein (Groß)Teil davon bankseitig berücksichtigt wurde, muss das dem Finanzamt natürlich auch mitgeteilt werden.

                Aber wieso fehlen denn eigentlich 51 Euro beim Freistellungsauftrag? Etwa eine andere Bank? Wenn ja, reicht es, nur diese anzugeben (und dann 750 Euro in Zeile 14a).

                Übrigens übermittelt die Bank selbst auch noch mal den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (zur Kontrolle), schummeln bringt also nur Ärger.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #53
                  AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                  Hallo,
                  auch ich habe eine Frage (zur Bedienung des Programms):
                  Ist in Zeile 7 nur ein Feld vorgesehen? Muss ich alles selber addieren und dort eintragen?
                  Gibt es keine option für jede ausgestellte Steuerbescheinigung der jeweiligen Institute alles einzutragen und zusammenrechnen zu lasse? Ging doch letztes Jahr noch?
                  Danke

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                    #54
                    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                    Hallo ectoalis,

                    seit der Abgeltungsteuer hat sich einiges vereinfacht :-), daher gibt es auch nur noch eine abgespeckte Anlage KAP.
                    Du musst also selbst addieren.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #55
                      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      seit der Abgeltungsteuer hat sich einiges vereinfacht :-), daher gibt es auch nur noch eine abgespeckte Anlage KAP.
                      Du musst also selbst addieren.
                      Jetzt kapier' ich, warum die Finanzbeamten die KAP nicht fertig kriegen: Die müssen sich erst darauf umstellen, nicht mehr addieren zu müssen! :-)

                      http://www.sueddeutsche.de/geld/steuererklaerung-die-krux-mit-der-anlage-kap-1.983417

                      Gruß, Anselm
                      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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