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EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

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    #31
    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

    Zitat von Krake Beitrag anzeigen
    und wie läuft das Ganze in den Bundesländern, in denen die Kirchensteuer NICHT im Einkommensteuerbescheid festgesetzt und abgerechnet wird?
    Nur für die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Kirchensteuer eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer?

    Hallo Krake,

    Im Einkommensteuerbescheid wird keine Kirchensteuer festgesetzt oder abgerechnet. Das erledigen die Kirchensteuerämter. Steht auch auf der letzte Seite eines Bescheids des Finanzamtes (FA). Das FA teilt Letzteren nur die Höhe der Einkommensteuer mit)

    Ob deine Einkommenssituation so ist, dass eine E-Steuererklärung erforderlich ist, erfragst du am Besten bei der Servicestelle des zuständigen Finanzamtes.

    Die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Kirchensteuer ist die zu zahlende Einkommensteuer. Das Zweite ergibt sich aus Ersterem.

    MfG
    W800

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      #32
      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

      Hallo W800,
      Zitat von W800 Beitrag anzeigen
      Der Kapitalerstragsteuer Gesamtbetrag aus der- den Steuerbescheinigung (-en) gehört in Zeile 7 und nochmal in Zeile 49, Soli in 50, Kirchensteuer in 51.
      Danke für die ausführliche Antwort. Der zitierte Teil bezieht sich auf meine eigentliche Frage ...

      "Muss ich nun alle Zinseinkünfte selbst aus den automatisch versandten oder anzufordernden Steuerbescheinigungen addieren, diese in Zeile 7 eintragen - und das genügt, die Abzüge zurückzuerhalten?"

      ... und verunsichert mich: Laut ElsterFormular muss ich in Zeile 7 die Kapitalerträge eintragen, laut Antwort den "Kapitalerstragsteuer Gesamtbetrag aus der- den Steuerbescheinigung (-en)". Ertrag und Ertragsteuer sind ja zwei grundverschiedene Dinge.

      Kapitalertrag in Zeile 7, Kapitalertragsteuer in Zeile 49 und Soli in Zeile 50? (Ein bisschen denke ich mit, vielleicht war's ja nur ein diesbezüglicher Test.)

      Gruß, Anselm
      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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        #33
        AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

        Zitat von W800 Beitrag anzeigen
        ...
        Der Kapitalerstragsteuer Gesamtbetrag aus der- den Steuerbescheinigung (-en) gehört in Zeile 7 und nochmal in Zeile 49 ...
        W800
        Ich sollte es wirklich vermeiden, in diesem Thread noch einmal zu lesen, wenn ich längst durch die netten Fachleute beruhigt worden war.

        Aber das hier - s. oben - von W800 erzeugt leider eine neue Frage:

        I c h habe in Zeile 7 meine Kapital e r t r ä g e (so steht es dort) = Zinsen eingetragen.

        Und i c h habe in Zeile 49 die Kapitalertrag s t e u e r (so steht es dort) eingetragen.

        Das entspräche dann nicht dem, was W800 geschrieben hat: Kapitalertrag s t e u e r in Zeile 7 ???

        Anselm ist auch über W800 "gestolpert".

        Also bitte-bitte noch einmal einen Kommentar hierzu.
        Vielen Dank!
        Zuletzt geändert von oldlady; 21.02.2010, 16:54. Grund: Nachtrag

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          #34
          AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

          Hallo Anselm,

          der Kapitalertrag sind die Zinsen, die Kapitalertragssteuer ist der Teil der Zinsen, den der Fiskus als Abgeltungssteuer und Soli einbehält. Gegebenenfalls war von der Kapitalertragssteuer auch Kirchensteuer an die Kirchensteuerbehörde zu zahlen. Dann ist sie in der Jahressteuerbescheinigung enthalten.

          Hoffe es kommt Licht in die Sache.

          MfG
          W800

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            #35
            AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

            Zitat von W800 Beitrag anzeigen
            ...
            der Kapitalertrag sind die Zinsen, die Kapitalertragssteuer ist der Teil der Zinsen, den der Fiskus als Abgeltungssteuer und Soli einbehält.

            Hoffe es kommt Licht in die Sache.
            W800
            Ich muß mich anstrengen, nicht ironisch zu werden.
            Was Sie hier erklären, ist nicht nur Ihnen bekannt.

            Es geht um Ihre Angaben zu den einzelnen Zeilen in der Anlage KAP und was dort einzutragen ist.
            Insofern ist aber - Ihrerseits - noch kein "Licht in die Sache" gekommen.

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              #36
              AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

              Hallo Oldlady,

              diese gemeinen Stolperfallen, aber irren ist menschlich. Bitte um Vergebung!

              Kapitalerträge (Zinsen) in Zeile 7

              Kapitalertragssteuer in Zeile 49

              Hoffe mich richtig korrigiert zu haben.

              MfG
              W800

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                #37
                AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                Zitat von W800 Beitrag anzeigen
                Hallo Oldlady,
                diese gemeinen Stolperfallen ...
                W800

                Welche "Stolperfallen"?
                Es steht doch alles ganz eindeutig in den Steuerformularen.

                Und dieses "errare humanum est" müßte ein (Steuer-)Berater eigentlich vermeiden können.

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                  #38
                  AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                  Hallo Anselm,

                  habe es gerade für eine wenig freundliche Oldlady korrigiert. Findest du im Thread.

                  Damit Schluß der Vorstellung.

                  MfG
                  W800

                  Kommentar


                    #39
                    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                    Es ist vielleicht verständlich, daß man gereizt reagiert, wenn man durch unkorrekte Beiträge verunsichert und nervös wird. Viele hier kommen, weil sie zu wenig von steuer-technischen Dingen verstehen, und verlassen sich auf die Antworten der hiesigen Berater. Und nicht immer kann so einer die kleinen "errares" eines Fachmanns durchschauen und durch Nachhaken Fehl-Einträge in seiner Steuererklärung vermeiden.

                    Insofern ist es auch unerfreulich, wenn ein hiesiger Berater einen Thread schließen (Zitat: "Damit Schluß der Vorstellung.) und auf diese Weise weitere ("wenig freundliche") Anfragen unterbinden möchte.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                      sorry, aber sie haben hier wohl den Zweck des Forum mißverstanden, dies ist ein reines Anwender-Forum!

                      Das bedeutet das die Leute die hier VERSUCHEN zu helfen, selbst nur Nutzer sind - nirgends steht, das sie hier eine Steuerliche Beratung erhalten. Dies ist rein rechtlich in solch einem Rahmen überhaupt nicht ohne weiteres möglich.

                      Hier sollte es vorrangig um Hilfe bzgl des Programmes ElsterFormular gehen. Fragen zur Steuer an sich gehören zum Steuerberater, Lohnsteuerhilfe-Verein oder Finanzamt.
                      Die Anworten die hier kommen von Ihrer Wertigkeit korrekt einzuordnen obliegt somit dem Fragesteller, dazu sollte er sich eben klar bewusst sein, das hier Nutzer Nutzer helfen.

                      Mir ist auch klar, das sich die Bedienung nicht immer völlig von steuerlichem Grundwissen trennen lässt - aber niemand im Forum hat imho hier von sich gegeben ein Fachmann/Berater zu sein (naja, eine Ausnahme fällt mir evtl. ein ;-) ).

                      Kommentar


                        #41
                        AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                        [QUOTE=Falzo;103626]...
                        Die Anworten die hier kommen von Ihrer Wertigkeit korrekt einzuordnen obliegt somit dem Fragesteller, dazu sollte er sich eben klar bewusst sein, das hier Nutzer Nutzer helfen.[QUOTE]

                        Na prima. Es lebe die Verunsicherung.
                        Weshalb also überhaupt Fragen stellen, wenn man anschließend wieder jemanden anderen fragen muß, ob die erhaltenen Antworten wohl richtig sind?

                        ... niemand im Forum hat imho hier von sich gegeben ein Fachmann/Berater zu sein ...
                        Das mag schon sein.
                        Aber es gibt eben einige, denen man aufgrund ihrer stets korrekten Hilfestellungen eine Menge fachlichen Wissens zutraut. Im Laufe der Zeit lernt man sie kennen. Ihnen gegenüber hat man keine Zweifel an ihren Aussagen und muß diese nicht auch noch - ächz - selbst auf Korrektheit überprüfen.

                        Ich will ja gern das Wort "Fachmann" zurücknehmen. Aber den zuletzt geschilderten Helfern möchte ich dann eben den Titel "Fachmann h.c." verleihen. Als Dank!

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                          #42
                          AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                          Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
                          Es ist vielleicht verständlich, daß man gereizt reagiert, wenn man durch unkorrekte Beiträge verunsichert und nervös wird. Viele hier kommen, weil sie zu wenig von steuer-technischen Dingen verstehen, und verlassen sich auf die Antworten der hiesigen Berater. Und nicht immer kann so einer die kleinen "errares" eines Fachmanns durchschauen und durch Nachhaken Fehl-Einträge in seiner Steuererklärung vermeiden.

                          Insofern ist es auch unerfreulich, wenn ein hiesiger Berater einen Thread schließen (Zitat: "Damit Schluß der Vorstellung.) und auf diese Weise weitere ("wenig freundliche") Anfragen unterbinden möchte.

                          Hallo, Lady Unfehlbar,

                          habe alle Ihre 68 Beiträge, mit Antworten, durchgelesen und stelle mit Genugtuung fest, dass sich Ihre ironisch, zynischen Bemerkungen wie ein roter Faden durch alle Beiträge ziehen. Also auch andere Forumbenutzer in deren Genuss kamen.

                          Des Weiteren ist festzustellen, dass bereits am 17.02.2010 Ihre ElsterFormular Berechnung erfolgreich war und sogar ausgedruckt wurde. Somit waren auch alle Einträge in den Formularen, inklusive Anlage KAP getätigt und die Erstellung der E-Steuererklärung abgeschlossen.

                          Zitat aus der Antwort - Oldlady vom 17.02.2010, 20:36 -

                          … Nach dem A u s d r u c k e n der ELSTER- Berechnung sah ich dann, daß meine Steuerschuld tatsächlich deutlich niedriger ist als befürchtet.

                          Die am 21.02.2010, 4 Tage später, nachgeschobene Wortklauberei bezüglich Kapitalertrags usw. war somit absolut unnötig und diente nur noch dem Zeitvertreib. Finde das, einschließlich der schrulligen Anmerkungen, ein starkes Stück.

                          Nehmen Sie es bitte zur Kenntnis und lassen Sie mich ansonsten in Frieden. Wenn nicht, erledigt das ungelesen, der Löschbefehl.

                          MfG
                          W800

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                            #43
                            RE an W800

                            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                            ...sie haben hier wohl den Zweck des Forum mißverstanden, dies ist ein reines Anwender-Forum!
                            "Nehmen Sie es bitte zur Kenntnis und lassen Sie mich ansonsten in Frieden. Wenn nicht, erledigt das ungelesen, der Löschbefehl." (Zitat W800)

                            Schade, W800, daß Sie kein M800 sind.
                            Zuletzt geändert von oldlady; 22.02.2010, 17:43. Grund: Nachtrag

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                              #44
                              AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                              Hallo oldlady,

                              betrachten Sie doch bitte dieses und die meisten anderen Foren als Selbsthilfegruppe. Da kommen Leute unterschiedlichen Wissensstandes zusammen, sich gegenseitig zu unterstützen. Es gibt keine Gewährleistung dafür, dass irgendjemand das Richtige und keiner das Falsche sagt. Aus dem Zusammenwirken entsteht aber oft ein gutes Ergebnis. Wenn also in der Selbsthilfegruppe keiner ein Schildchen "Fachmann/-frau" oder im Forum hier in der Signatur "Finanzbeamter" oder "Steuerberater" trägt, sind seine Unterstützungsversuche eine kostenlose Freundlichkeit mit dem Risiko von Fehlern. Zu fragen hat nur Sinn, wenn man das akzeptiert. Wenn nicht, wird man über kurz oder lang auf seinen Fragen sitzen bleiben.

                              Frohes Elstern,

                              Anselm
                              Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                                #45
                                RE Anselm

                                ... q.e.d. :-)

                                Kommentar

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