AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP
Hallo Krake,
Im Einkommensteuerbescheid wird keine Kirchensteuer festgesetzt oder abgerechnet. Das erledigen die Kirchensteuerämter. Steht auch auf der letzte Seite eines Bescheids des Finanzamtes (FA). Das FA teilt Letzteren nur die Höhe der Einkommensteuer mit)
Ob deine Einkommenssituation so ist, dass eine E-Steuererklärung erforderlich ist, erfragst du am Besten bei der Servicestelle des zuständigen Finanzamtes.
Die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Kirchensteuer ist die zu zahlende Einkommensteuer. Das Zweite ergibt sich aus Ersterem.
MfG
W800
Zitat von Krake
Beitrag anzeigen
Hallo Krake,
Im Einkommensteuerbescheid wird keine Kirchensteuer festgesetzt oder abgerechnet. Das erledigen die Kirchensteuerämter. Steht auch auf der letzte Seite eines Bescheids des Finanzamtes (FA). Das FA teilt Letzteren nur die Höhe der Einkommensteuer mit)
Ob deine Einkommenssituation so ist, dass eine E-Steuererklärung erforderlich ist, erfragst du am Besten bei der Servicestelle des zuständigen Finanzamtes.
Die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Kirchensteuer ist die zu zahlende Einkommensteuer. Das Zweite ergibt sich aus Ersterem.
MfG
W800
Kommentar