Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

    Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
    Macht es überhaupt etwas?
    Was soll es schon tun damit? Steuern berechnen. Es kann sein, dass die Anlage KAP etwas ändert, evtl. aber auch nicht. Wovon das abhängen kann, haben ich und andere hier schon mehrfach beantwortet.

    Also hier eine Musterrechnung, die Sie getrost als rhetorische Antwort ignorieren können:

    Rentner, Rente 2000 Euro/Monat, also 24000 Euro im Jahr. Davon seien 50 Prozent steuerfrei, bleiben als 12000 Euro. Nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Krankenkassenbeitrag etc. ergebe sich ein zu versteuerndes Einkommen von grob 11000 Euro. Dies ergibt eine Einkommensteuer von 537 Euro.
    Zusätzlich lagen 200 Euro Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags vor, dafür wurden dann 50 Euro Steuern direkt von der Bank einbehalten. (Soli und Kirchensteuer jeweils außen vor gelassen)

    Nun beantragt der Rentner mit der Anlage KAP die Berücksichtigung der Kapitalerträge als normales Einkommen.

    Was macht also das Finanzamt? Es stellt fest, dass das zu versteuernde Einkommen nun 11200 Euro ist. Also beträgt die Einkommensteuer nun 577 Euro, darauf werden die von der Bank abgeführten 50 Euro angerechnet, bleiben 527 Euro. Also 10 Euro weniger als ohne Anlage KAP. Und das bei einer eher überdurchschnittlichen Rente. Liegt sie niedriger, so wird der Unterschied noch deutlicher.

    Kommentar


      #17
      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      ...
      Also hier eine Musterrechnung, die Sie getrost als rhetorische Antwort ignorieren können:

      Rentner, Rente 2000 Euro/Monat, also 24000 Euro im Jahr. Davon seien 50 Prozent steuerfrei, bleiben als 12000 Euro. Nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Krankenkassenbeitrag etc. ergebe sich ein zu versteuerndes Einkommen von grob 11000 Euro. Dies ergibt eine Einkommensteuer von 537 Euro.
      Das ist die für meinen müden und alten Kopf beste Antwort, die ich je bekommen habe!! Auch wenn Sie bei der Beantwortung von einem etwas anderen Themen-Schwerpunkt ausgegangen sind, beantwortet sich mir hier eine absolut wesentliche andere Frage (weitestgehend).

      Wenn ich jetzt noch wüßte, in welcher Höhe (tatsächlich oder pauschal oder Vorsorge-Höchstbetrag (Günstigerprüfung?)) die "Sonderkosten" (KV, PV, Unfall-V., Haftpflicht) abgezogen werden dürfen, könnte ich "grob" meine Steuerschulden 2005 - 2008 gegenüber dem FA errechnen.

      O danke!!
      Zuletzt geändert von oldlady; 25.12.2009, 20:17. Grund: Korrektur und Ergänzung

      Kommentar


        #18
        AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

        die ertraege auslaendischer thesaurierender fonds sind z. b. in 2009 ebenfalls nicht mit abgeltungsteuer belegt worden.

        wenn alle anderen bankbelege stimmen, trage ich dann lediglich diese eine zahl in die zeile 7 ein oder muss ich alle kapitalertraege auffuehren?

        danke!

        Kommentar


          #19
          AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

          Zitat von nyc123 Beitrag anzeigen
          die ertraege auslaendischer thesaurierender fonds sind z. b. in 2009 ebenfalls nicht mit abgeltungsteuer belegt worden.

          wenn alle anderen bankbelege stimmen, trage ich dann lediglich diese eine zahl in die zeile 7 ein oder muss ich alle kapitalertraege auffuehren?
          Nein, da die ausländischen thesaurierten Erträge ja gerade nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, haben sie in den Zeilen 7 bis 14 auch nichts zu suchen.

          Also die im Bundesanzeiger ausgewiesenen steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge in Zeile 15 eintragen.

          Die Angabe in Zeile 14a über die freigestellten Kapitalerträge, die in der Anlage KAP nicht erklärt werden, darf natürlich nicht fehlen.
          Zuletzt geändert von neysee; 04.02.2010, 12:04.

          Kommentar


            #20
            AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

            Siehe auch:
            https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23000

            Liegen die der Abgeltungsteuer unterlegenen Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag, sind dafür zusätzlich die Zeilen 7,14,49,50 auszufüllen.
            Zuletzt geändert von Kent; 04.02.2010, 12:23.
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #21
              AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

              erstmal danke fuer die antwort. sorry, ich habe nur die ersten zeilen des neuen formulares durchgelesen und war schon so verwirrt.

              zeile 15 fuer ertraege aus ausl. thesaurierenden fonds - ist klar.

              aber was bedeutet dein hinweis:

              Die Angabe in Zeile 14a über die freigestellten Kapitalerträge, die in der Anlage KAP nicht erklärt werden, darf natürlich nicht fehlen.

              ich kapiere nicht, was das bfm mit dieser zeile meint - muss ich hier den gesamten sparer-pauschbetrag reinschreiben, falls ich diesen ausgeschoepft habe?

              und noch einmal meine frage: schreibe ich in die neue anlage kap ALLE meine kapitalertraege rein oder nur die, die ich ueberprueft haben moechte, bzw. die noch nicht mit abgeltungsteuer bzw. zu viel abgeltungsteuer belegt worden sind?

              ich blicke irgendwie ueberhaupt nicht durch!

              danke fuer die hilfe!

              Kommentar


                #22
                AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                Zitat von nyc123 Beitrag anzeigen

                Die Angabe in Zeile 14a über die freigestellten Kapitalerträge, die in der Anlage KAP nicht erklärt werden, darf natürlich nicht fehlen.

                ich kapiere nicht, was das bfm mit dieser zeile meint - muss ich hier den gesamten sparer-pauschbetrag reinschreiben, falls ich diesen ausgeschoepft habe?

                und noch einmal meine frage: schreibe ich in die neue anlage kap ALLE meine kapitalertraege rein oder nur die, die ich ueberprueft haben moechte, bzw. die noch nicht mit abgeltungsteuer bzw. zu viel abgeltungsteuer belegt worden sind?

                ich blicke irgendwie ueberhaupt nicht durch!

                danke fuer die hilfe!
                Also, ich verstehe 14a so, dass hier die Summe der in Anspruch genommenen Freistellungsbetäge derjenigen Bankinstitute etc. rein muss, für die du in der Steuererklärung sonstwo keinerlei Angaben gemacht hast, ich vermute mal, weil du diese für deinen Zweck (Vergleiche KAP Zeilen 4, 5 und 6) halt nicht als relevant erachtest.

                Ich vermute mal, damit kann sich derjenige der bei allen Bankinstituten KESt, SolZ und Kist, abgeführt hat, seinen Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfen konnte und einen Grenzsteuerstaz von über 25%+SolZ+Kist hat, sich einiges an Tipparbeit ersparen.

                Kommentar


                  #23
                  AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                  Entscheidend ist, was man mit der Anlage KAP möchte.

                  Wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft wurde, man keine Günstigerprüfung braucht, die Kirchensteuer schon von der Bank abgeführt wurde (falls zutreffend), und tatsächlich nur noch weitere Erträge erklärt werden sollen, die nicht der Abgeltungssteuer unterlagen (wie z.B. ausländische Thesaurierer), ist der Fall trivial:

                  Man muss die ganzen Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlagen, nicht erklären, denn entweder waren sie freigestellt oder es wurden schon die 25% abgeführt, also lässt man sie in den Zeilen 7 bis 14 weg, trägt aber natürlich in Zeile 14a ein, dass man 801 Euro für Kapitalerträge freigestellt hatte, die in der Anlage KAP nicht extra auftauchen.
                  Dann trägt man in den Zeilen 15 bis 21 nach, was noch fehlt, und fertig.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                    Hallo,

                    bin auf der Suche nach einer Antwort zum Ausfüllen des neuen Formulars KAP auf das Forum gestoßen und hoffe nun, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann. Die vom BFM gegebenen Ausfüllanleitungen sind ja mehr als dürftig.

                    Habe letztes Jahr einen Fond verkauft und es wurde Zinsabschlagsteuer und Soli einbehalten, da mein Freistellungsauftrag zu niedrig war. Allerdings wurde der Freistellungsbetrag an sich von den besteuerten Beträgen abgezogen. Muss ich den Fond nun in die Zeilen 7-14a oder 15-21 eintragen?

                    Danke im Voraus.
                    Zuletzt geändert von jeliewi; 19.02.2010, 17:31.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                      Zitat von jeliewi Beitrag anzeigen
                      Habe letztes Jahr einen Fond RCM Indonesia verkauft und es wurde Zinsabschlagsteuer und Soli einbehalten, da mein Freistellungsauftrag zu niedrig war. Muss ich den Fond nun in die Zeilen 7-14a oder 15-21 eingtragen? Das Depot liegt in Deutschland.
                      Da du ja selber schreibst, dass die Erträge schon steuerlich berücksichtigt wurden, wird es wohl 7-14a sein. Ansonsten gilt auch hier, dass man sich vor dem Ausfüllen der Anlage KAP im Klaren sein sollte, ob man dies überhaupt muss, oder warum man es will.

                      Und die Anleitung zur Anlage KAP ist nicht das achte Weltwunder, mehr als dürftig ist sie aber sicher nicht, insbesondere ist die Anlage zwar komplett anders, letztlich aber einfacher als früher.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                        Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
                        Ganz herzlichen (!) Dank für die ausführliche Antwort!!

                        Da das "old" in meinem Nick aber stimmt und erhebliche einschränkende Konsequenzen in bezug auf mein Verständnis für steuerliche Angelegenheiten hat, muß ich nun noch weiterfragen.

                        Zitat:
                        "wenn
                        – der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde"

                        Wie kann ich das feststellen/berechnen bzw. eben herausfinden, welche sog. "korrigierten Beträge" ich dort in Zeile 7/20 einsetzen müßte?

                        *

                        Ich bin geneigt, um mir alle diese (Denk-)Umstände zu ersparen, mich auf mein Geldinstitut zu verlassen und für 2009 die Anlage KAP erst gar nicht einzureichen. (Bin ja auch kein Krösus.: meine Zins-Beträge sind mini.)

                        Ist davon etwas zu halten?
                        Hallo Oldlady,

                        du hast da eine gute Idee. Da kann dir sicher dein Berater beim Geldinstitut weiterhelfen.
                        Dort erfähst du auch ob du eine Jahressteuerbescheinigung bekommst oder nicht. Wenn nicht, kannst du dir die KAP ersparen. Dann hat auch das Geldinstitut keine Steuerbeträge an das Finanzamt überwiesen.

                        Wenn deine Kapitalerträge (auch Mini) allerdings über dem Sparerpauschbetrag von € 801 liegen, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden und zwar mit den Angaben aus der Jahressteuerbescheinigung und die muss im Original beim Finanzamt, zusammen mit anderen Belegen, eingereicht werden.

                        Fülle dann Seite 1, Zeile 7 und 14 sowie Seíte 2, Zeilen 49, 50, 51 aus. Anschließend mache eine Plausibilitätsprüfung und wenn die dazu keinen Fehler anzeigt ist das in Ordnung.

                        Der Sachbearbeiter beim Finanzamt prüft die Steuerklärung und frägt im Zweifelsfalle beim Steuerpflichtigen nach. Hat keine steuerrechtlichen Konsequenzen.

                        MfG
                        W800

                        Kommentar


                          #27
                          AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                          Hallo neysse,

                          Danke erst mal für die Antwort. Ich hab noch Sparerpauschbeträge frei, die ich natürlich gern geltend machen möchte. Drum werde ich auch die KAP ausfüllen. Wenn alle Kapitalerträge die schon im Inland besteuert wurden nur in die Zeilen 7-14a kommen, wird es übersichtlicher, da geb ich Dir recht.

                          Mein Finanzberater hat aber auch gesagt, ich soll den für mich/meine Familie zur Anwendung kommenden Steuersatz auf alle Fälle mit prüfen lassen. Hier nehm ich mal an, dies ist die 1 in der Günstigerprüfung. Was das auf gut deutsch ist, steht in der Erklärung leider auch nicht drin. Da hab ich aber in einer Stellungnahme vom Verband der Lohnsteuerhilfevereine NVL zu den Entwürfen der Steuererklärungen 2009 folgenden Hinweis zu gefunden.

                          Zitat: "Anlage KAP
                          Zeile 4 und 5
                          Es ist davon auszugehen, dass für viele Steuerpflichtige der Erläuterungstext zu den Zeilen nicht ausreichend verständlich ist und auch die Anleitung nur bedingt weiter hilft. Wir halten es deshalb für zweckmäßig, den Text im Formular selbst zu ergänzen.
                          Zu „Günstigerprüfung“ könnte auf eine ggf. geringere Steuerbelastung nach dem persönlichen Steuersatz verwiesen werden. Zur Günstigerprüfung ist auch der Text in der Anleitung u. E. zu kurz gefasst. Der Begriff sollte zumindest kurz erläutert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Günstigerprüfung auch in Bezug auf die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages von Bedeutung ist.

                          Bei „Überprüfung …“ (Zeile 5) sollte der mittlerweile bekannte Begriff „Abgeltungsteuer“ aufgenommen werden, unbeschadet der fehlenden Benennung im EStG, ggf. könnte er in
                          Klammern gesetzt werden (Abgeltungsteuer)."

                          Kommentar


                            #28
                            AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                            Hallo allerseits,

                            in der Hoffnung, dass hier außer älteren Damen auch ältere Herren "bedient" werden, folgende Frage (auf die ich per Suche im Forum keine Antwort fand):

                            Anlage KAP 2008 enthielt Zeile (Position) 4, in die man alle "Zinsen und andere Erträge ohne Dividenden (Zinsabschlag) aus Guthaben und Einlagen (z. B. Sparguthaben) zeilenweise eintrug, mit den zusätzlichen Spalten Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und Werbungskosten.

                            Anlage KAP 2009 enthält in Zeile 7 für die Kapitalerträge genau ein Feld (plus Korrekturfeld).

                            Wenn ich nicht aus Gründen, die hier kaum relevant sind, doch eine Einkommensteuererklärung abgeben müsste, könnte ich diesen ... Antrag auf Nichtveranlagung (?) stellen und wäre das Problem mit der Steuererklärung ganz los. So aber werden auf meine Zinsen von der Bank die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag abgeführt und ich muss mir im Folgejahr alles zurückholen.

                            Nach der langen Einleitung die Frage: Muss ich nun alle Zinseinkünfte selbst aus den automatisch versandten oder anzufordernden Steuerbescheinigungen addieren, diese in Zeile 7 eintragen - und das genügt, die Abzüge zurückzuerhalten?

                            Selbst Vereinfachungen sind manchmal schwierig.

                            Danke für Aufklärung,

                            Anselm
                            Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

                            Kommentar


                              #29
                              AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                              Zitat von Anselm Beitrag anzeigen
                              Hallo allerseits,

                              in der Hoffnung, dass hier außer älteren Damen auch ältere Herren "bedient" werden, folgende Frage (auf die ich per Suche im Forum keine Antwort fand):

                              Anlage KAP 2008 enthielt Zeile (Position) 4, in die man alle "Zinsen und andere Erträge ohne Dividenden (Zinsabschlag) aus Guthaben und Einlagen (z. B. Sparguthaben) zeilenweise eintrug, mit den zusätzlichen Spalten Zinsabschlag, Solidaritätszuschlag und Werbungskosten.

                              Anlage KAP 2009 enthält in Zeile 7 für die Kapitalerträge genau ein Feld (plus Korrekturfeld).

                              Wenn ich nicht aus Gründen, die hier kaum relevant sind, doch eine Einkommensteuererklärung abgeben müsste, könnte ich diesen ... Antrag auf Nichtveranlagung (?) stellen und wäre das Problem mit der Steuererklärung ganz los. So aber werden auf meine Zinsen von der Bank die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag abgeführt und ich muss mir im Folgejahr alles zurückholen.

                              Nach der langen Einleitung die Frage: Muss ich nun alle Zinseinkünfte selbst aus den automatisch versandten oder anzufordernden Steuerbescheinigungen addieren, diese in Zeile 7 eintragen - und das genügt, die Abzüge zurückzuerhalten?

                              Selbst Vereinfachungen sind manchmal schwierig.

                              Danke für Aufklärung,

                              Anselm
                              Hallo Anselm,

                              niemand wird seit Einführung der Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) gezwungen diese Abgaben vom Fiskus zurückzufordern.

                              Wer sie aber angerechnet haben will, sollte die KAP ausfüllen.

                              Addieren kannst du selbst oder ein Familienmitglied ode sonstwer.

                              Der Kapitalerstragsteuer Gesamtbetrag aus der- den Steuerbescheinigung (-en) gehört in Zeile 7 und nochmal in Zeile 49, Soli in 50, Kirchensteuer in 51.

                              Außerdem solltest du auf Seite 1, ganz oben bei Günstigerprüfung ein Kreuz machen.

                              Beides setzt das Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung voraus.

                              In Hilfe, Anleitung zur Steuererklärung, Index, Anlage KAP ausfüllen, ist näheres zu erfahren.

                              Wenn dann zum Schluss der E-Steuererklärung die Plausi nicht meckert, ist das so in Ordnung. Sonst nochmal im Forum, unter Angabe, was bisher erledigt, fragen.

                              MfG
                              W800
                              Zuletzt geändert von W800; 18.02.2010, 15:33.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP

                                und wie läuft das Ganze in den Bundesländern, in denen die Kirchensteuer NICHT im Einkommensteuerbescheid festgesetzt und abgerechnet wird?
                                Nur für die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Kirchensteuer eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X