AW: EkSt.-Erklärung 2009 - Frage zu Anlage KAP
Was soll es schon tun damit? Steuern berechnen. Es kann sein, dass die Anlage KAP etwas ändert, evtl. aber auch nicht. Wovon das abhängen kann, haben ich und andere hier schon mehrfach beantwortet.
Also hier eine Musterrechnung, die Sie getrost als rhetorische Antwort ignorieren können:
Rentner, Rente 2000 Euro/Monat, also 24000 Euro im Jahr. Davon seien 50 Prozent steuerfrei, bleiben als 12000 Euro. Nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Krankenkassenbeitrag etc. ergebe sich ein zu versteuerndes Einkommen von grob 11000 Euro. Dies ergibt eine Einkommensteuer von 537 Euro.
Zusätzlich lagen 200 Euro Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags vor, dafür wurden dann 50 Euro Steuern direkt von der Bank einbehalten. (Soli und Kirchensteuer jeweils außen vor gelassen)
Nun beantragt der Rentner mit der Anlage KAP die Berücksichtigung der Kapitalerträge als normales Einkommen.
Was macht also das Finanzamt? Es stellt fest, dass das zu versteuernde Einkommen nun 11200 Euro ist. Also beträgt die Einkommensteuer nun 577 Euro, darauf werden die von der Bank abgeführten 50 Euro angerechnet, bleiben 527 Euro. Also 10 Euro weniger als ohne Anlage KAP. Und das bei einer eher überdurchschnittlichen Rente. Liegt sie niedriger, so wird der Unterschied noch deutlicher.
Zitat von oldlady
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Also hier eine Musterrechnung, die Sie getrost als rhetorische Antwort ignorieren können:
Rentner, Rente 2000 Euro/Monat, also 24000 Euro im Jahr. Davon seien 50 Prozent steuerfrei, bleiben als 12000 Euro. Nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Krankenkassenbeitrag etc. ergebe sich ein zu versteuerndes Einkommen von grob 11000 Euro. Dies ergibt eine Einkommensteuer von 537 Euro.
Zusätzlich lagen 200 Euro Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags vor, dafür wurden dann 50 Euro Steuern direkt von der Bank einbehalten. (Soli und Kirchensteuer jeweils außen vor gelassen)
Nun beantragt der Rentner mit der Anlage KAP die Berücksichtigung der Kapitalerträge als normales Einkommen.
Was macht also das Finanzamt? Es stellt fest, dass das zu versteuernde Einkommen nun 11200 Euro ist. Also beträgt die Einkommensteuer nun 577 Euro, darauf werden die von der Bank abgeführten 50 Euro angerechnet, bleiben 527 Euro. Also 10 Euro weniger als ohne Anlage KAP. Und das bei einer eher überdurchschnittlichen Rente. Liegt sie niedriger, so wird der Unterschied noch deutlicher.
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