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Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

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    #16
    AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

    Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
    was meinst du mit Elster und was mit Formular?
    Hat mich auch erst verwirrt. Aber inzwischen denke ich er meinte das Papierformular :-/

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      #17
      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

      Können wir dieses leidige Thema irgendwann beenden?

      ES gibt keine Dauer bei den jeweiligen FÄ!

      i.d.R
      kann die Berechnung bei dem einen kleiner 4 Wochen, beim anderen grösser 4 Wochen aber nicht mehr als (25 Wochen) betragen?

      Wenn es sich verzögert, hilft nur das zuständige FA, Erfahrungswerte hin oder her, der Einzelfall entscheidet dann.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #18
        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Bei der Steuererklärung meiner Freundin:

        Abgabe per Elster am 19.02.
        Bescheiddatum 11.03.

        sächsisches Großstadtfinanzamt

        sehr viel schneller geht es schon technisch nicht.
        Allerdings war der Bescheid falsch, da das FA eine Kennziffer vergessen hatte. Merke: Schnell allein hilft nicht, manchmal ist Gründlichkeit besser.

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          #19
          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

          Ist nicht eh jeder 3. Steuerbescheid falsch, behauptet jedenfalls www.vnr.de unter der Rubrik Steuertipps.

          Zitatanfang
          Jeder 3. Steuerbescheid ist falsch - sagt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Deshalb sollten Sie Ihren Steuerbescheid genau prüfen. Doch Vorsicht: Entdecken Sie in Ihrem Steuerbescheid einen Fehler, sollten Sie nicht unbedingt Einspruch einlegen.

          Fehler im Steuerbescheid
          Ein Zahlendreher zu Ihren Ungunsten, Kosten, die nicht berücksichtigt werden - solche Fehler können sich angesichts der Arbeitsüberlastungen in den Finanzämtern und der Kompliziertheit des Steuerrechts immer wieder in einem Steuerbescheid einschleichen.

          Einspruch = genaue Überprüfung aller Daten
          Legen Sie nun "Einspruch" ein, kann das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen für das gesamte Jahr überprüfen - und dann genauer unter die Lupe nehmen, zusätzliche Nachweise verlangen und Ihnen das Leben noch schwerer machen!
          Zitatende
          Zuletzt geändert von SteuerGau; 21.03.2011, 17:47.

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            #20
            AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

            Das gehört zwar nicht mehr zum ursprünglichem Thema, aber folgender Hinweis sei erlaubt. Neben dem Einspruch gibt es noch einen anderen Weg, den Steuerbescheid zu eigenen Gunsten berichtigen zu lassen: einen Antrag auf "schlichte Änderung" stellen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO).
            Mit einer schlichten Änderung kann man eine ganz bestimmte Änderung des Steuerbescheids beantragen. Anders als beim Einspruch wird der Steuerfall also nicht noch mal in vollem Umfang geprüft. Das Finanzamt darf den Steuerbescheid deswegen nur im beantragten Umfang und nur zu Gunsten ändern, es darf nicht "verbösert" werden.
            mfg. - Kent

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              #21
              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

              Es gibt ja Stimmen die behaupten jeder 2.te Steuerbescheid wäre falsch, andere wiederum meinen, es gäbe gar keinen korrekten Steuerbescheid . . .
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                #22
                AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                falsch liegt ja auch im auge des betrachters. fuer das FA ist vermutlich jede 2. erklärung falsch und muss korrigiert werden. fuer den empfänger ist dann der bescheid falsch, da er ja was anderes erklärt hatte...

                meine bescheide kamen bisher mit schoener regelmässigkeit ca 6 wochen nach abschicken der erklärung (NRW) und passten eigentlich immer mit den erklärten daten ueberein.

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                  #23
                  Wenn die Steuererklärung elektronisch eingereicht wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Erfassung im Finanzamt Zahlendreher bzw. Eintragungen zu falschen Kennziffern (mit entsprechender steuerlicher Auswirkung) geschehen.

                  Der einfache Steuerfall (Arbeitslohn, Sozialversicherungspflicht, ein paar Werbungskosten) über ELSTER dürfte in der Regel problemlos vom Steuerzahler erstellt werden können, vom Finanzamt bearbeitet werden können und auch vom Zahlenwerk her stimmen.

                  Da ja grundsätzlich jeder Steuerbescheid Verfassungswidrig ist oder zumindest europäisches Recht verletzt, dürfte die Quote falscher Steuerbescheide bei 100% liegen.

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                    #24
                    AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                    im Fall meiner Freundin war genau eine Kennziffer vom FA zu ergänzen, der Ausbildungsfreibetrag für die Tochter, und die wurde halt vergessen. Kommt vor. Der Rest kam ja über Elster.

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                      #25
                      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                      Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                      Da ja grundsätzlich jeder Steuerbescheid Verfassungswidrig ist oder zumindest europäisches Recht verletzt, dürfte die Quote falscher Steuerbescheide bei 100% liegen.
                      Das würde mich jetzt mal interresieren.

                      PS: Korrekt (absolut fehlerfrei) meine ich im Sinne der richtigen Anwendung des Steuerrechts. Das beginnt schon damit das manche Programme nicht in der Lage sind, 100% zu ermitteln. z.B sollen bei Beteiligungen 3/3tel ermittelt werden. Durch Rundungen kommen aber nur 99,99 % raus - Differnenz in dem Fall 4 Euro - Steuerberater beschwert sich. Bescheid muss händisch gefertigt werden . . .

                      Die meisten werden in irgendeiner Form abweichen, wobei die steuerlichen Auswirkungen bei vielen nur minimal sind.
                      Zuletzt geändert von Max_v_S; 22.03.2011, 13:10.
                      LG MAX v S.

                      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                        #26
                        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                        Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                        ... Da ja grundsätzlich jeder Steuerbescheid Verfassungswidrig ist oder zumindest europäisches Recht verletzt, dürfte die Quote falscher Steuerbescheide bei 100% liegen.
                        Wo haben Sie denn diese Erkenntnis gewonnen?
                        Das wäre erst der Fall, wenn dies durch die entsprechenden Gerichte festgestellt ist.
                        Sie können es ja ausprobieren und beim Finanzgericht und BFH und dann beim Bundesverfassungsgericht gegen Ihren Steuerbescheid klagen.

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                          #27
                          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                          Naja, ich glaube Aron wollte sich einfach nur an den allgemeinen Spekulationen beteiligen.

                          Im übrigen kann ich gar nicht glauben, dass Verfassungswidrigkeiten erst vorliegen können, wenn dies vom (Verfassungs-?)Gericht festgestellt wurde.

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                            #28
                            AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                            Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
                            ...Einspruch = genaue Überprüfung aller Daten
                            Legen Sie nun "Einspruch" ein, kann das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen für das gesamte Jahr überprüfen - und dann genauer unter die Lupe nehmen, zusätzliche Nachweise verlangen und Ihnen das Leben noch schwerer machen!
                            Zitatende
                            1. kann man den Einspruch zurücknehmen § 362 (1) 1 AO
                            2. bevor der Bescheid zuungunsten des Stpfl. geändert werden kann, ist auf die sog. Verböserung hinzuweisen § 367 (2) 2 AO.
                            Der Vorteil des Einspruchs gegenüber des Antrags auf schlichte Änderung ist halt, dass AdV § 361 (2) AO u.U. gewährt werden kann.

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                              #29
                              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                              Das ist wohl der absolute Rekord:

                              Übermittlung/Abgabe der Steuererklärung zum/beim Finanzamt:
                              15.03.2011

                              Steuerbescheid:
                              24.03.2011

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                                #30
                                @Max_v_S + @pa84347
                                Meine Bemerkung war ironisch gemeint. Fragt man gewisse Steuerberater, werden die das mit vollem ernst bestätigen.

                                Leider sind wir dank der Steuertagespolitik inzwischen so weit, dass ich für keinen Bescheid mehr die Hand ins Feuer legen würde. Daher ist es ganz nützlich, dass ELSTER eine *unverbindliche* Steuerberechnung zum Vergleich mit anbietet.
                                Man hat zumindest ein gutes Gefühl, wenn man sowohl vom Papierbescheid als auch von der ELSTER-Berechnung die gleichen Zahlen bekommt.

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