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Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

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    #46
    AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

    Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
    Die Menschheit erschuf ein ausgeklügeltes Postsystem, und doch dauert es heute oft länger, bis ein Brief seinen Empfänger erreicht, als in den Tagen der Postkutsche.
    ich greife einfach mal eines der beispiele raus, denn das zeigt in der wahl der formulierung selbst schon sehr schoen das die aussagen quatsch sind.

    alles haengt an einem Wort.

    da steht es dauert heute OFT länger. was ist oft? oft impliziert viele male und wird gewöhnlich als gegenteil von selten oder kaum angesehen. man kann vermutlich hineininterpretieren oft klingt nach mehr als der haelfte.

    setzt man das in die aussage ein, hiesse es mehr als die haelfte der briefe brauchen laenger als zu zeiten der postkutsche.
    dies jedoch ist vermutlich durch keinerlei Zahlen zu untermauern.

    schriebe man hingegen es dauert hin und wieder laenger als in den tagen der postkutsche, ist das wohl treffender, man muesste aber davon ausgehen, das es doch eine spürbare verbesserung gegeben hat, also nicht brauchbar fuer die verbreitung unsinniger prinzipien.

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      #47
      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

      Die Papiererklärung meines Sohnes wurde 3 Tage später abgegeben, allerdings bei einem anderen Finanzamt, der Bescheid war, was sehr schnell war, schon nach 14 Tagen zugestellt. Ebenso ging es meinem Bruder, der auch nach 2 Wochen bereits seinen Bescheid nach Abgabe der Papiererklärung hatte.

      Und die Latte war bei meinem Sohn höher gelegt, dort musste man noch eine neue Steuernummer erstellen. Das hatte bei meinem Finanzamt über 4 Wochen vor 5 Jahren gedauert. Wahrscheinlich musste der Bearbeiter ganz intensiv darüber nachdenken.

      In meiner Naivität nahm ich an, je weniger Steuererklärungen dem Amt vorlägen, desto schneller werden früh abgegebene Erklärungen bearbeitet. Aber genauso werde ich falsch liegen, wenn ich annehme, dass Erklärungen nach dem Eingang bearbeitet werden. Anscheinend werden diese nach Schwierigkeit oder sonstigen Kriterien sortiert.

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        #48
        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

        Zitat von Janeway Beitrag anzeigen
        Anscheinend werden diese nach Schwierigkeit oder sonstigen Kriterien sortiert.
        Meistens nach Nasenlänge! Aber das Sortieren wäre dann recht aufwendig.

        Ne, i. d. R. hat jeder Bearbeiter einen Stapel Elster und einen Stapel Papiererklärungen. Den Stapel Elster soll er zuerst bearbeiten. Auch Steuererklärungen von Arbeitslosen/Kurzarbeitern etc. sollen bevorzugt bearbeitet werden.

        Elster geht dadurch meist schon deutlich schneller. In allen Bundesländern über alle Arbeitsgebiete. Wenn der Bearbeiter für "Müller" aber mal krank oder in Urlaub ist, kann es sein dass der Bearbeiter für "Schmidt" halt mal selbst mit Papiererklärungen schneller war. Später im Jahr ist es dann wieder anders rum.

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          #49
          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

          Vergleich Postkutsche nicht unnsinnig. Peter Prinzip untermauert ja die These Postkutsche vica verse ELSTER.

          1610 Erste Postkutsche

          ELSTER (Quelle: Wikipeadia)
          1996 Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen.
          1996 bis 1997 Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer Windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle.
          Oktober 1997 Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e. G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und Steuersoft Saarlouis.
          Januar 1999 Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen.
          Januar 2000 bis
          Juni 2001 Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags.
          seit Anfang 2000 Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 des EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung.
          Anfang 2001 Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmalig die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs. Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular entwickelt von der Oberfinanzdirektion Erfurt.
          Juli 2002 Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis der Programmiersprache Java in ausgewählten Bundesländern sowie Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt.
          Mitte 2003 Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege.
          Januar 2004 Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), Düsseldorf, realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
          Januar 2004 Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen).
          Januar 2004 Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger und Steuerberater nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können.
          März 2004 Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage für Steuerbürger und Steuerberater in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.
          März 2004 Implementierung einer länderübergreifenden Online-Datenabfrage für die Ermittlung risikobehafteter Fälle zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.
          Januar 2005 Zwangsverpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen.
          März 2005 Die Zwangsverpflichtung wird teilweise durchlöchert, soweit sie eine unbillige Härte darstelle (Beschluss FG Hamburg v. 10. März 2005 - II 51/05).
          April 2005 Das BMF lenkt ein und erlaubt zumindest für alle Zeiträume bis 31. Mai 2005 die papiergebundene Übermittlung.
          September 2005 Offizielle Eröffnung des ElsterOnline-Portals. Einführung von ElsterBASIS, ElsterPLUS und ElsterSPEZIAL zur freiwilligen Authentifizierung
          Ende 2006 Das BZStOnline-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) auf Basis der ElsterOnline-Technologie für Portale steht zur Verfügung. Damit ist es möglich Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie, Anträge auf Umsatzsteuervergütung, Zusammenfassende Meldungen (ZM), Sammelanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Mitteilungen über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge elektronisch zu übermitteln.
          Mitte/Ende 2008 BSI zertifiziert ELSTER. Ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen.
          September 2008 Das BZStOnline-Portal erreicht im BIK BITV-Test (Projekt des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um Webangebote für behinderte Menschen besser zugänglich zu machen) 99 von 100 Punkte (sehr gut zugänglich)
          November 2008 Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmalig auch für Linux verfügbar
          Anfang 2009 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach EStG
          Mitte 2009 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die elektronische Übermittlung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-plus)
          Anfang 2010 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach InvStG
          April 2010 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
          April 2010 Das ElsterOnline-Portal wird um Formulare für den §50a EStG (Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige) erweitert
          April 2010 Pilotbeginn „elektronischer Einspruch“ über das ElsterOnline-Portal in den Ländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
          August 2010 Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline“ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
          Zuletzt geändert von SteuerGau; 30.03.2011, 16:04.

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            #50
            AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

            und?

            das ist ja wie bei KT z. G. kopieren und einfügen. Immerhin mit Quellenangabe.

            Frei nach W. Ulbricht, 1961: "Niemand wird gezwungen, Elster zu benutzen."

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              #51
              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              und?

              das ist ja wie bei KT z. G. kopieren und einfügen. Immerhin mit Quellenangabe.

              Frei nach W. Ulbricht, 1961: "Niemand wird gezwungen, Elster zu benutzen."
              Ich sehe wir verstehen uns, Walter Ulbricht hat auch gesagt (Zitat):

              "Die Natur einer Demokratie besteht zu einem wichtigen Grad im Recht der Leute, Probleme und Fehler zu kritisieren."

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                #52
                AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                Es ist müßig sich über die Dauer der Bearbeitung gesendeter ELSTER-Erklärungen auszulassen!!
                Die ESt-Veranlagung 2010 wurde z.B in MV erst am 02.03.2011 freigegeben!!!!!!!
                Hinzu kommen einige Fäll, z.B. mit falsch übermittelten Krankenversicherungsbeiträgen..., welche in der ersten Zeit zurückgestellt werden mußten. Wer da meint, dass er am 01.01.2011 übermittelte Erklärungen schon am 02.01.2011 bearbeitet bekommt, irrt gewaltig. Da stellt sich eher die Frage, welche Informationen haben gewisse Programmhersteller zu den einzuarbeitenden Gesetzesänderungen, wenn sie am 01.01. schon fertige Programmversionen haben? ELSTER-Formular war doch auch erst ohne Steuerberechnung und mit Einschränkungen da.

                Und noch etwas, auf die Bearbeiter der Finanzämter zu schimpfen ist auch nicht gerade fair. Ich sitze zwar nicht in der Veranlagung, aber der Druck dort ist nicht ohne. Für die schnelle Abarbeitung sorgen dort schon Sachgebietsleiter mit dem (un)nötigen Statistikdruck. Könnt Ihr glauben.

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                  #53
                  @SteuerGau
                  Postkutschenvergleich, das gefällt mir.

                  ... Aktuelle Zahlen
                  Bislang sind 42.730.000 Einkommensteuererklärungen, 231.270.000 Umsatzsteuer-Voranmeldungen, 126.480.000 Lohnsteuer-Anmeldungen und 306.000.000 Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch übermittelt worden. ...

                  Würde ich jetzt für diese Übertragungen ersatzweise jeweils ein Blatt Papier verlangen, wären das schlappe 706.480.000 einzelne Zustellungen an die Finanzämter mit einem Gesamtgewicht von (80 Gramm Papier, kein Umschlag, 16 Blatt = 1 Quadratmeter, also hat 1 Blatt 5 Gramm) 3.532,4 Tonnen. Wie viele Kutschen müsste man auf wie vielen Strecken damit beschäftigen, wie viele Leute müssten welchen Weg zurücklegen, um das dem Kutschenfahrer persönlich in die Hand zu drücken?

                  Ich ziehe da doch lieber ein elektronisches Verfahren vor, auch wenn es die Postzusteller und im Finanzamt den Erfassungskräften teilweise ihren Job gekostet hat.

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                    #54
                    AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                    @Aron:

                    "Ich ziehe da doch lieber ein elektronisches Verfahren vor, auch wenn es die Postzusteller und im Finanzamt den Erfassungskräften teilweise ihren Job gekostet hat."

                    Ich ja auch, siehe meinen Kommentar oben:

                    "Das ist wohl der absolute Rekord:

                    Übermittlung/Abgabe der Steuererklärung zum/beim Finanzamt:
                    15.03.2011

                    Steuerbescheid:
                    24.03.2011."

                    Hätte man nicht die Erfassungskräfte fortbilden können, um sie zur Bearbeitung der elektronischen Steuererklärungen einzusetzen?

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                      #55
                      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                      [QUOTE=SteuerGau;124319Hätte man nicht die Erfassungskräfte fortbilden können, um sie zur Bearbeitung der elektronischen Steuererklärungen einzusetzen?[/QUOTE]

                      Genau das hat man mit Erfassungskräften, die dazu in der Lage waren, gemacht. D. h., diese wurden geschult um Papiererklärungen "vorwegzuerfassen", um diese mit elektronischen Erklärungen gleichzustellen, aber auch, um Elstererklärungen "vorzubearbeiten" also vom Bürger vergessene Kennziffern zu ergänzen.

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                        #56
                        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                        Wer glaubt, dass durch die elektronische Übermittlung die Bearbeitung schneller gehen würde der täuscht sich da. Diese werden momentan "nur" bevorzugt bearbeitet (sofern technisch und zeitlich möglich). Die Bearbeitung ist genauso zeitintensiv wie bei einer "Papiererklärung". Lediglich die Erfassung der Daten entfällt. Durch die bevorzugte Bearbeitung sollen noch mehr "Steuerbürger" davon überzeugt werden. Hintergrund ist natürlich "nur" die Kosten der Verwaltung zu senken, und die Vernetzung der Daten (Lohndaten, Versicherungen, Renten, Spenden, innergemeinschaftliche Bewegungen usw.).

                        ABER mal ehrlich:
                        Allein wenn dadurch die Kosten der Verwaltung gesenkt werden können, bin ich dabei!
                        Wenn ich dann noch durch Bescheiddatenabholung ein schnellen Überblick bekommen, und durch Datenübernahme die Erklärung schneller erledigen kann, bin ich dabei!
                        Und dann bekomme ich dafür noch ein kostenloses Programm, welches regelmäßig angepasst wird.... HAAALLLOOOO? was gibt es da zu diskutieren? Wem das Programm nicht passt kann doch auch auf andere ausweichen (Lexware, Wiso o.Ä.).

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                          #57
                          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                          wie oben schon geschrieben, wird es immer leute geben, die sagen (können), mein nachbar, mein bruder, person xxx hat aber auf papier abgegeben und das ging schneller.

                          gerade die abgabeart (also per papierformular) wird eben nicht fuer die schnellere bearbeitungsart ausschlaggebend gewesen sein.
                          sieht man ja hier schon im beispiel, da sind es unterschiedliche finanzämter. es kann also keiner sagen, das es bei den vergleichspersonen mit elster laenger gedauert haette, dafür fehlt ganz schlicht der tatsaechliche vergleichswert.

                          aber auch das wird derjenige der sich beschwert nicht hören wollen. und wenn er dann naechstes jahr auf papier abgibt, ist ihm ehrlich zu wuenschen das die bearbeitung vielleicht wirklich subjektiv schneller erfolgt, als dieses jahr.
                          auch wenn das dann wieder nichts mit der abgabeart zu tun haben wird.

                          jedem seine meinung und wer davon ueberzeugt ist, das papier schneller geht: viel erfolg!

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                            #58
                            AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                            interessante bezeichnung. hier lernt man immer wieder was neues, aber so ungefähr hab ich mir die bearbeitung im FA vorgestellt.
                            gibt es zahlen dazu, wieviele erklärungen diesen riskofilter passieren und somit menschliche arbeitskraft respektive steuergelder gespart werden?
                            Die Daten sind natürlich vertraulich.
                            Ab welcher steuerlichen Auswirkung der Risikofilter "Alarm" schlägt u. ein Beamter den Fall bearbeitet ist ebenfalls geheim.

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                              #59
                              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                              Wen mal die Durchschnittswerte interessieren:

                              http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=24&softlinkID=15144&softCache=true

                              Also im Schnitt fünf bis acht Wochen für die Bearbeitung der Erklärung. Wenn nun einige - aus welchen Gründen auch immer - ihren Bescheid schon nach zwei Wochen haben, muss es bei anderen - aus welchen Gründen auch immer - natürlich länger dauern.

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                                #60
                                AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                                ich habe am 08.03.2011 die ESt Erklärung ( Hessen) übermittelt, heute ist der Steuerbescheid zugestellt worden.

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