Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

    Mal eine andere Frage:

    zumindest in NRW können aktuell keine Fälle gerechnet werden, bei denen auf den 31.12.2009 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften festgestellt wurden.

    Was mich nun interessiert: gibt es diese Probleme in anderen Bundesländern auch?

    Kommentar


      #32
      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

      in Sachsen gehen dies Fälle teilweise zu rechnen. Eine Fortschreibung auf den 31.12.20110 sowie eine Verrechnung mit positiven EK funktionieren, Verluste mit neuem Rechtsstand nicht alle Varianten.

      Kommentar


        #33
        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

        Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
        Das ist wohl der absolute Rekord:

        Übermittlung/Abgabe der Steuererklärung zum/beim Finanzamt:
        15.03.2011

        Steuerbescheid:
        24.03.2011
        Der Fall ging dann womöglich durch den Risikofilter durch und der Fall wurde dann sozusagen durch die EDV bearbeitet (ohne Zutun eines Bearbeiters).

        Kommentar


          #34
          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

          Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
          ... Risikofilter ...
          interessante bezeichnung. hier lernt man immer wieder was neues, aber so ungefähr hab ich mir die bearbeitung im FA vorgestellt.
          gibt es zahlen dazu, wieviele erklärungen diesen riskofilter passieren und somit menschliche arbeitskraft respektive steuergelder gespart werden?

          Kommentar


            #35
            AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

            Oder gibt es dazu eine Auswertung, wie viele Steuergelder durch den "Risikofilter" verloren gehen, weil die Erkärungen nicht mehr personell geprüft werden ...?

            Kommentar


              #36
              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              interessante bezeichnung. hier lernt man immer wieder was neues, aber so ungefähr hab ich mir die bearbeitung im FA vorgestellt.
              gibt es zahlen dazu, wieviele erklärungen diesen riskofilter passieren und somit menschliche arbeitskraft respektive steuergelder gespart werden?
              Die Zahlen gibt es durchaus, sind aber nicht zur Veröffentlichung im Forum gedacht. Die Bearbeitung "ganz ohne Mensch" kommt aber nur für authentifizierte ganz glatte Fälle in Betracht. Das sind noch sehr wenige.

              Kommentar


                #37
                AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                Oder gibt es dazu eine Auswertung, wie viele Steuergelder durch den "Risikofilter" verloren gehen, weil die Erkärungen nicht mehr personell geprüft werden ...?
                Hierzu gibt es die Vermutung, dass der evtl. Steuerausfall in diesen wenigen Fällen geringer ist, als die einzusparenden Personal- und Sachkosten.

                Kommentar


                  #38
                  AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Die Zahlen gibt es durchaus, sind aber nicht zur Veröffentlichung im Forum gedacht.
                  eine nicht-öffentliche PM reicht mir ;-P

                  Kommentar


                    #39
                    Soweit mir bekannt ist, hat man in Hessen vor der Einführung des Verfahrens zunächst in einem Testfinanzamt alle Arbeitnehmerveranlagungen normal veranlagt und parallel die Eingabe über die Risikofilter durchgeführt. Danach hat man ausgewertet, wie viele Leute sich wie viele Stunden mit dem jeweiligen Verfahren beschäftigt haben, wie viel € gestrichen wurden, wie hoch die tatsächliche steuerliche Auswirkung war, wie viel dann im Rahmen vom Rechtsbehelfsverfahren doch gegeben wurde ... und so weiter und so fort. Das ganze hat dann seine Konsequenz, indem nach der Einführung des neuen Verfahrens die Zahl der Mitarbeiter und die Zahl der betreffenden Veranlagungsstellen vermindert worden ist.

                    Gewisse maschinelle Prüfschwerpunkte gab es auch schon vor Einführung dieser Risikofilter. Der normale "Prüfhinweis", in dem gewisse Punkte dem Bearbeiter noch mal direkt zur Kenntnis gegeben werden, die womöglich nicht plausibel oder Glaubhaft sind, durchaus aber richtig sein können. Das gleiche haben wir ja in ELSTER.

                    Natürlich kann das Verfahren nicht für ewig unverändert so weiter laufen. Wenn die Leute sich im Glauben sicher wiegen "das Finanzamt prüft nicht mehr händisch", "ich brauche keine Belege mehr vorlegen", werden gewiss einige ihr Glück versuchen.

                    Es gibt zwar einen Risikofilter, wir haben aber nach wie vor auch noch Buß- und Strafsachenstellen sowie Steuerfahnder. ;-)

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                      Also ich habe am 26.1.11 meine Steuererklärung per Elster abgegeben. Vor ca.14 Tagen habe ich freundlich nachgefragt, wann ich mit der Bearbeitung rechnen könnte.. Man sagte mir sehr schroff, man hätte sehr viel zu tun und er würde dauern. (Ich arbeite auch bei einer Behörde, ein solcher Ton ist mir aber unbekannt).

                      Gestern erhielt ich meine Belege zurück.

                      Danke Finanzverwaltung mal sehen, was aufwendiger ist. Künftig werde ich bei solchen Bearbeitungszeitungen schauen, ob es nicht auch wieder mit Papier geht.


                      Ich rate bei 2 Monaten Bearbeitungsdauer jedem von Elster ab. Im Januar, als ich meine Erklärung abgegeben habe, sind sehr wahrscheinlich auch noch nicht die Mengen an zu bearbeitenden Erklärungen in den Ämtern.

                      Ich wohne in NRW. Wie es in anderen Bundesländern läuft, weiß ich nicht. So kann es aber nicht gehen.

                      Wenn Elster mal richtig läuft, schnelle Bearbeitung werde ich vielleicht wieder die Erklärung so abgeben.

                      Die Bewertung ist eindeutig negativ.

                      Übrigens im vergangenen Jahr klappte es angeblich mit der Berechnung der Kapitalertragsteuer nicht richtig und dauerte deshalb länger bei der Bearbeitung.

                      Ich bin jetzt schon mal gespannt, wie lange es im kommenden Jahr dauert und welche Ausrede dann ansteht.

                      Dienstleistung sieht anders aus.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                        Sie haben zu früh abgegeben. Wenn Sie erst Mitte Februar, als die FÄ Erklärungen bearbeiten konnten, abgegeben hätten, wäre die Zeitspanne zwischen Erklärung und Bescheid kürzer gewesen. Früher hätten Sie den Bescheid aber wohl nicht bekommen.

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                          Herzlichen Glückwunsch, dass Sie in NRW wohnen. In anderen Bundesländern dauern selbst die einfachsten Erklärungen über 6 Monate.

                          Wenn Ihnen die zuständigen Bearbeiter mal etwas unfreundlich antworten kann ich das verstehen - nicht wegen Ihnen, aber vielleicht wegen den dreißig anderen Anrufen, mit der selben Frage, die bereits an diesem Tag eingegangen sind. Wenn man wegen dauernder Nachfragen, ob die Erklärung denn schon bearbeitet ist, nicht mehr dazu kommt, Erklärungen zu bearbeiten, ist das schon deprimierend...

                          Ähnlich wie hier im Forum geht es aber auch den Bearbeitern im Finanzamt. Überall tauchen Fehlermeldungen auf, die dadurch entstehen, dass die Politiker bis Mitte Dezemer noch immer an den Gesetzen herumpfuschen oder (wie in diesem Jahr) diese sogar erst Ende Januar über entsprechende Schreiben klarstellen. Natürlich können dann auch die Programmierer die Programme nicht rechtzeitig fertig stellen (in NRW liefen diese übrigens auch erst seit dem 25.01.).

                          Zudem gehen Anfang Januar noch viele Erklärungen aus dem Vorjahr ein (Steuerberater haben ja eine Frist zur Abgabe bis zum 31.12.). Diese Erklärungen werden dann natürlich wegen der drohenden Verzinsung vorrangig bearbeitet. Deswegen liegen im Januar in den Ämtern im Schnitt weit mehr Erklärungen als beispielsweise im März oder April.

                          Deswegen dauert eine Erklärung für das aktuelle Jahr, die im Januar abgegeben wird, immer länger als eine Erklärung für das selbe Jahr, die erst im April abgegeben wird. Denn da haben sich die Politiker auf eine Rechtslage geeinigt (die dann auch programmiert werden kann) und die Erklärungen aus dem Vorjahr sind bis dahin auch abgearbeitet.

                          Nebenbei: Bearbeitungszeit meiner Erklärung dieses Jahr: drei Wochen (von Abgabe bis Bescheid) - ebenfalls in NRW.

                          Kommentar


                            #43
                            @Janeway
                            Für mich sieht das eher nach einer "Abrechnung mit dem patzigen Finanzbeamten" aus als Mängel mit dem Programm ELSTER. Das elektronisch erstellte Erklärungen absichtlich liegen bleiben und lieber Papiererklärungen bearbeitet werden, nö.

                            Jedes Jahr kommen ein paar neue Gesetze.
                            Ab und zu fallen dafür ein paar alte Gesetze weg.

                            Der von der Sparkasse herausgegebene Ratgeber zur Einkommensteuer hatte 1992 insgesamt 790 Seiten, die Version 2010 hat 1084 Seiten. Wäre man nicht auf dünneres Papier umgestiegen, man bräuchte inzwischen 2 Bücher.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                              Habt Ihr mal vom "Peter-Prinzip" gehört?

                              Nun, ein paar kurze Worte dazu : Das Peter-Prinzip befaßt sich mit der Unfähigkeit der Menschheit, bzw. deren Resultate aus allen Bereichen Lebens (Privat, Beruf, Wirtschaft, usw.), die uns täglich deprimieren.

                              Beispiele:

                              Wir sind mittlerweile so fortschrittlich geworden, daß man meint durch den Fortschritt ist unser Leben auch besser geworden. Nun, der Mensch entwickelte dahingegen aber auch eine dermaßen aufgeblähte Bürokratie, daß heute die Erledigung der einfachsten Aufgabe Unmengen Zeit und Mühe erfordert.

                              Die Menschheit erschuf ein ausgeklügeltes Postsystem, und doch dauert es heute oft länger, bis ein Brief seinen Empfänger erreicht, als in den Tagen der Postkutsche.

                              Der Mensch steht Schlange nach einem Taxi, während gleichzeitig, ein paar hundert Meter entfernt, Schlangen von Taxis auf Fahrgäste warten.

                              Bei ihm zu Hause funktionieren die neuen Geräte nicht oder fallen nach ein paar Tagen auseinander. Der Kundendienst klappt nicht, die Reparaturen dauern ewig, und bekommt er sein Gerät dann endlich zurück, ist es nach kurzer Zeit schon wieder kaputt.

                              Das Finanzbehörden schufen ELSTER .....

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Wie lange i.d.R. für Rückerstattung bei Einkommensteuererklärung

                                jedenfalls laesst die Dauer der Bearbeitung wohl an keiner Stelle den Rückschluss zu, dass dies durch die Nutzung der elektronischen Abgabemöglichkeit bedingt ist. weder in diesem, noch im letzten Jahr...

                                das laesst sich bekanntlich auch nicht so einfach mit der erklärung anderer bürger vergleichen, da bei jedem die individuellen steuerlichen randbedingungen ausschlaggebend sind.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X