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Anlage KAP - ausländische Kapitalerträge wie eintragen?

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    #46
    ... aber noch nicht den Abzug von den rund 10.000€ die steuerfrei verdient werden können oder?
    Was meinst du jetzt damit ? Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingearbeitet, da wird nichts angezeigt.

    Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt die Einkommensteuer 0 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was meinst du jetzt damit ? Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingearbeitet, da wird nichts angezeigt.

      Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt die Einkommensteuer 0 €.

      Hey, das zu versteuernde Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag. Meine Frage war ob der Betrag in der Steuernachzahlung den mir Elster vorläufig berechnet (kurz vor der Abgabe) bereits den Grundfreibetrag abzieht ( für die Nachzahlung)

      Beispiel: Elster sagt Nachzahlung in Höhe von 15.000€ , sind es dann tatsächlich 15.000€ Nachzahlung oder geht anschließend beim Vollzug noch einmal der Grundfreibetrag ab?

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        #48
        Natürlich ist der Grundfreibetrag bereits in der Steuerberechnung berücksichtigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #49
          Okay dann kann ich den berechneten Nachzahlungsbetrag 0,0 nachvollziehen

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