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Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

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  • JohnJ
    antwortet
    Kecki woher hast du die Info?

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  • Kecki
    antwortet
    Also wenn man es genau wissen möchte:
    Die Freigabe ist am 15.04.2020 in Schleswig-Holstein erfolgt.

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  • JohnJ
    antwortet
    Zitat von Kecki Beitrag anzeigen
    In Schleswig-Holstein ist das Verfahren gerade freigegeben worden
    Die Freigabe in Schleswig-Holstein hatte schon irgendwann vor dem 28.03.2020 stattgefunden.

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  • Kecki
    antwortet
    Moin,
    es gibt zwei Varianten bei dem Thema DIVA:
    1. Erklärungen, die automatisch ohne eine Bearbeitereingabe seitens des Finanzamtes durch das System laufen würden. Diese Erklärungen landen in 2020 in einer Warteschlange, bis das Verfahren freigegeben worden ist. In Schleswig-Holstein ist das Verfahren gerade freigegeben worden. Die Warteschlange wird gerade automatisch abgearbeitet.
    2. Erklärungen, die vom Bearbeiter im Finanzamt bearbeitet werden müssen, können ab sofort bearbeitet werden, auch wenn eine Bescheidbekanntgabe als digitaler Verwaltungsakt beantragt worden ist.

    Ich hoffe dies klärt den Sachverhalt noch ein bisserl auf.
    Ciao

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
    Aber wehe man zahlt aus technischen Gründen seine Steuern nicht pünktlich. Es ist eine Frechheit was hier betrieben wird. Gerade jetzt in Corona sind viele aufgrund von Kurzarbeit bzw. sogar
    wegen Zwangsschließung und fehlender Einnahmen mehr denn je auf das den Staat gelingende Geld angewiesen!
    Hallo Ungeduldig1982,
    ich denke das wird in den anderenBL ähnlich gehandhabt wie in Sachsen, es gibt Stundungen bis 31.12.2020 ohne Zinsen für Steuerzahlungen usw.
    und Anweisungen bei Erstattungen die Erklärungen vorzuziehen und sogar personell zu veranlagen.

    Tschüß

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    In Brandenburg werden keine Papierbescheide erstellt bei Beantragung von DIVA, man wartet ab und lässt die Erklärungen in der Warteschleife. Erneute Nachfrage führte zum selben Ergebnis. Aber wehe man zahlt aus technischen Gründen seine Steuern nicht pünktlich. Es ist eine Frechheit was hier betrieben wird. Gerade jetzt in Corona sind viele aufgrund von Kurzarbeit bzw. sogar
    wegen Zwangsschließung und fehlender Einnahmen mehr denn je auf das den Staat gelingende Geld angewiesen!

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    100% Zustimmung!

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  • Charlie24
    antwortet
    da wird die IT noch am wenigsten dafür können
    Das sehe ich anders! Wenn man die Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe anbietet, muss man sich davor vergewissern, dass die

    nachgelagerten Systeme das bundesweit auch können. Sich darauf zu verlassen, dass das nach und nach schon funktionieren wird, ist nur dann akzeptabel,

    wenn die Systeme so ausgelegt sind, dass alternativ Bescheide in Papierform erlassen werden. Warteschleifen gehen jedenfalls gar nicht!

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Klingt alles nach einer nicht richtig funktionierenden IT-Truppe
    (Da sind wir ja richtig gut dagegen).
    Hallo,

    da wird die IT noch am wenigsten dafür können, denn die Politik möchte eher gern immer wieder News für die elektr. Steuererklärung verkünden ohne Kenntnis oder Fachwissen über die Umsetzung.

    Tschüß

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  • XaverWdg
    antwortet
    Klingt alles nach einer nicht richtig funktionierenden IT-Truppe
    (Da sind wir ja richtig gut dagegen).

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  • Terabyte
    antwortet
    Hallo JohnJ
    von meinem örtlichen Finanzamt in Hessen klang das ganz anders... Am Telefon bekam ich die Auskunft, dass es bis zu 2 weitere Monate dauern kann. Die wollen glaube ich noch abwarten, ob vielleicht die Freigabe der elektronischen Übermittlung früher erfolgen kann. Habe jetzt aus diesem Grund heute eine neue Steuererklärung mit Ausgabe der Papierform eingereicht, die erste Version wurde bereits am 02.01. (mit Auswahl der elektronischen Bekanntgabe) hochgeladen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob das zeitlich Vorteile bringen wird. Was meint ihr, wird es dadurch schneller gehen? Viele Grüße an alle und bleibt gesund :-)
    Zuletzt geändert von Terabyte; 11.04.2020, 20:47.

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  • Charlie24
    antwortet
    Danke, das ist mal eine wichtige Information! Ich erlaube mir, eine Kopie davon an prominenter Stelle zu veröffentlichen.

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  • JohnJ
    antwortet


    Die elektronische Bekanntgabe des Bescheids ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.

    Die Freigabe erfolgt bundeslandweise bis September 2020.

    Aktuell liefern die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein elektronische Bescheide.

    Bescheide aus Bundesländern, die das Verfahren noch nicht freigegeben haben – derzeit Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen - werden vorübergehend automatisch als Papierbescheide bekannt gegeben.

    Ich denke, dass diejenigen die einen elektronischen Bescheid beantragt haben und aus technischen Gründen keinen bekommen können erhalten einen Bescheid in Papierform.
    LEXinform Info/Datenbank online vermittelt Fach- und Serviceinformationen der DATEV eG

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    Ich habe den elektronischen Bescheid ja beantragt/ zugestimmt, deshalb kann die Erklärung nicht weiter bearbeitet werden, weil alle die den elektronischen Bescheid zugestimmt haben in der Verarbeitung festhängen. Deshalb neue ELSTER Erklärung mit Papierbescheid!

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Keinen, aber viele haben den Unterschied zwischen Bescheiddatenübermittlung und elektronischem Steuerbescheid einfach nicht erkannt.
    Hallo,

    so schauts aus

    Gruß FIGUL

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