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Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich frag mich nur, welchen Nutzen das bringen soll
    Keinen, aber viele haben den Unterschied zwischen Bescheiddatenübermittlung und elektronischem Steuerbescheid einfach nicht erkannt.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    der Papierbescheid muss nicht extra beantragt werden.
    Das ist der Standardvorgang.
    Das Problem entsteht doch nur wenn der elektr. Bescheid extra beantragt wird.
    Das läuft so wie das Stöckchen mit dem Hund
    Ich frag mich nur, welchen Nutzen das bringen soll.

    Gruß FIGUL

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    Ich meinte natürlich eine 2. Erklärung mit der Beantragung eines Papierbescheides! Wie geschrieben laut Finanzamt kommen die solange die maschinelle Vorbearbeitung läuft nicht ran, aufgrund der noch nicht funktionierenden DIVA.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    warum sollte die Erklärung in Papierform abgegeben werden.
    Hier handelt es sich doch um den Bescheid

    Gruß FIGUL

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    Sollten wirklich erst im November die Erklärungen bearbeitet werden können, wäre das ein Skandal, der mit Sicherheit noch medial bekannt wird und somit sich vielleicht eher was tut! Andernfalls sollte jeder schnell eine 2. Erklärung in Papierform einreichen!

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  • Charlie24
    antwortet
    da gibt es keine genauen Termine bis November 2020 soll es flächendeckend eingeführt sein.
    Was für Steuerpflichtige, die eine Erstattung erwarten nicht wirklich hilfreich ist.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
    .....
    Der 30.04.20 wurde von einzelnen Mitgliedern gepostet, manche erhielten aber vom Finanzamt noch weit spätere Zeitpunkte genannt.
    Hallo,
    Bayern ist der Vorreiter dort ist der 30.04.im Gespräch, wann die anderen BL folgen, da gibt es keine genauen Termine bis November 2020 soll es flächendeckend eingeführt sein.

    Tschüß


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  • HEPHHEPH
    antwortet
    Da ich heute auch meine Belege zurück bekommen habe, bleibe ich guter Hoffnung. Ich schreibs hier rein solle der elektronische Bescheid kommen.

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  • stiller
    antwortet
    Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
    Die entscheidende Frage ist dabei ja, würde eine Neuabgabe zum Abbruch der Esten Erklärung führen?
    Laut Mitarbeiter des Finanzamtes können die auf die Erklärungen in der Warteschleife nicht zugreifen! Somit muss man warten, bis irgendwann DIV möglich ist? Keiner kann einen da sagen, wann man somit überhaupt sein Geld bekommt, im schlimmsten Fall, Ende des Jahres!
    Nennt sich DIVA - DIgitaler VerwaltungsAkt! Und ja, Bayern pilotiert, bevor es in die Fläche verstreut wird.
    Zuletzt geändert von stiller; 09.04.2020, 19:58.

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    Hallo JohnJ,

    das freut mich, das Deine Bearbeiterin die Erklärung heute noch fertig macht, ob Sie auf die alte oder neue zugreift werden wir leider nicht erfahren, denn in die neue sollte sie schauen können, da ja kein elektronische Zustellung gewünscht. Ohne Deinen Anruf wäre Sie bestimmt noch nicht dran gewesen!

    Schön wäre wenn es die ersten gibt die Posten einen Elektronischen Bescheid bekommen zu haben.

    Der 30.04.20 wurde von einzelnen Mitgliedern gepostet, manche erhielten aber vom Finanzamt noch weit spätere Zeitpunkte genannt.

    Leider ist man in der Situation hilflos, aber scheinbar nicht alleine!

    Schöne Ostern!

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  • Charlie24
    antwortet
    Dann meinte Sie in den nächsten 10-14 Tagen bekomme ich den Bescheid sofern keine technischen Probleme auftauchen.
    Aber genau darin könnte das Problem liegen. Ich glaube nicht, dass die Sachbearbeiterin den Zeitpunkt der elektronischen Zustellung beeinflussen kann.

    Der von der Sachbearbeiterin genannte Zeitraum von 10 - 14 Tagen betrifft m. M. nach die bisherigen Verarbeitungsabläufe für Steuerbescheide in Papierform.

    Vielleicht ist man in Bayern beim Thema elektronische Bescheidzustellung schon weiter als in anderen Bundesländern, aber sicher wäre ich mir da nicht.

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  • JohnJ
    antwortet
    Ich habe heute mit meiner sehr netten Sachbearbeiterin (Bayern) telefoniert.

    Meine Steuererklärung habe ich am 01.03 geschickt (rein elektronischer Steuerbescheid beantragt). Am 07.04 habe ich nochmals den gleichen Steuerbescheid geschickt (Papierform beantragt), weil ich wegen der Warteschleife ein wenig verunsichert war.

    Meine Sachbearbeiterin hat gefragt welche Erklärung Sie bearbeiten soll. Ich hab ihr gesagt, wenn möglich die vom 01.03. Sie hat dann erstmal nachgeschaut ob irgendwas fehlt. Danach hat Sie gesagt, dass die Erklärung vollständig ist und heute bearbeitet wird. Dann meinte Sie in den nächsten 10-14 Tagen bekomme ich den Bescheid sofern keine technischen Problemen auftauchen.

    Von einer Warteschleife hat Sie überhaupt nichts erwähnt. Auch zum Datum "30.04" das hier im Forum des öfteren erwähnt wurde hat Sie nichts gesagt. Sie konnte ganz normal auf meinem Datensatz zugreifen.
    ​​​​​

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In Sachsen mag das so sein, das ist aber nicht überall gleich. .
    Hallo,

    der Normalfall sieht in Sachsen auch so aus -> bearbeitet am 24.03.2020 und Bescheid vom 02.04.2020 das liegt also im Trend.

    Tschüß

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  • Ungeduldig1982
    antwortet
    In Brandenburg sind es die letzten 5 Jahre genau 7 Tage gewesen!

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  • Charlie24
    antwortet
    eine Erklärung die am 07.04.2020 verarbeitet wird geht am 20.04.2020 , eine vom 08.04.2020 am 21.04.2020 zur Post.
    In Sachsen mag das so sein, das ist aber nicht überall gleich. Beispiel: Bearbeitet am 09.12.2019, der Bescheid ging am 17.12.2019 zur Post.

    Etwa 8 Tage stimmen hier in Bayern in der Regel, es können auch mal 9 Tage sein, gelegentlich sind es auch nur 7 Tage.

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