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Elster, Steuerbescheid NUR elektronisch erhalten. Kann man das ändern?

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    #31
    Hallo,

    warum sollte die Erklärung in Papierform abgegeben werden.
    Hier handelt es sich doch um den Bescheid

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #32
      Ich meinte natürlich eine 2. Erklärung mit der Beantragung eines Papierbescheides! Wie geschrieben laut Finanzamt kommen die solange die maschinelle Vorbearbeitung läuft nicht ran, aufgrund der noch nicht funktionierenden DIVA.

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        #33
        Hallo,

        der Papierbescheid muss nicht extra beantragt werden.
        Das ist der Standardvorgang.
        Das Problem entsteht doch nur wenn der elektr. Bescheid extra beantragt wird.
        Das läuft so wie das Stöckchen mit dem Hund
        Ich frag mich nur, welchen Nutzen das bringen soll.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #34
          Ich frag mich nur, welchen Nutzen das bringen soll
          Keinen, aber viele haben den Unterschied zwischen Bescheiddatenübermittlung und elektronischem Steuerbescheid einfach nicht erkannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Keinen, aber viele haben den Unterschied zwischen Bescheiddatenübermittlung und elektronischem Steuerbescheid einfach nicht erkannt.
            Hallo,

            so schauts aus

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #36
              Ich habe den elektronischen Bescheid ja beantragt/ zugestimmt, deshalb kann die Erklärung nicht weiter bearbeitet werden, weil alle die den elektronischen Bescheid zugestimmt haben in der Verarbeitung festhängen. Deshalb neue ELSTER Erklärung mit Papierbescheid!

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                #37


                Die elektronische Bekanntgabe des Bescheids ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.

                Die Freigabe erfolgt bundeslandweise bis September 2020.

                Aktuell liefern die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein elektronische Bescheide.

                Bescheide aus Bundesländern, die das Verfahren noch nicht freigegeben haben – derzeit Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen - werden vorübergehend automatisch als Papierbescheide bekannt gegeben.

                Ich denke, dass diejenigen die einen elektronischen Bescheid beantragt haben und aus technischen Gründen keinen bekommen können erhalten einen Bescheid in Papierform.
                LEXinform Info/Datenbank online vermittelt Fach- und Serviceinformationen der DATEV eG

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                  #38
                  Danke, das ist mal eine wichtige Information! Ich erlaube mir, eine Kopie davon an prominenter Stelle zu veröffentlichen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Hallo JohnJ
                    von meinem örtlichen Finanzamt in Hessen klang das ganz anders... Am Telefon bekam ich die Auskunft, dass es bis zu 2 weitere Monate dauern kann. Die wollen glaube ich noch abwarten, ob vielleicht die Freigabe der elektronischen Übermittlung früher erfolgen kann. Habe jetzt aus diesem Grund heute eine neue Steuererklärung mit Ausgabe der Papierform eingereicht, die erste Version wurde bereits am 02.01. (mit Auswahl der elektronischen Bekanntgabe) hochgeladen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob das zeitlich Vorteile bringen wird. Was meint ihr, wird es dadurch schneller gehen? Viele Grüße an alle und bleibt gesund :-)
                    Zuletzt geändert von Terabyte; 11.04.2020, 21:47.

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                      #40
                      Klingt alles nach einer nicht richtig funktionierenden IT-Truppe
                      (Da sind wir ja richtig gut dagegen).

                      Kommentar


                        #41
                        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                        Klingt alles nach einer nicht richtig funktionierenden IT-Truppe
                        (Da sind wir ja richtig gut dagegen).
                        Hallo,

                        da wird die IT noch am wenigsten dafür können, denn die Politik möchte eher gern immer wieder News für die elektr. Steuererklärung verkünden ohne Kenntnis oder Fachwissen über die Umsetzung.

                        Tschüß

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                          #42
                          da wird die IT noch am wenigsten dafür können
                          Das sehe ich anders! Wenn man die Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe anbietet, muss man sich davor vergewissern, dass die

                          nachgelagerten Systeme das bundesweit auch können. Sich darauf zu verlassen, dass das nach und nach schon funktionieren wird, ist nur dann akzeptabel,

                          wenn die Systeme so ausgelegt sind, dass alternativ Bescheide in Papierform erlassen werden. Warteschleifen gehen jedenfalls gar nicht!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #43
                            100% Zustimmung!

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                              #44
                              In Brandenburg werden keine Papierbescheide erstellt bei Beantragung von DIVA, man wartet ab und lässt die Erklärungen in der Warteschleife. Erneute Nachfrage führte zum selben Ergebnis. Aber wehe man zahlt aus technischen Gründen seine Steuern nicht pünktlich. Es ist eine Frechheit was hier betrieben wird. Gerade jetzt in Corona sind viele aufgrund von Kurzarbeit bzw. sogar
                              wegen Zwangsschließung und fehlender Einnahmen mehr denn je auf das den Staat gelingende Geld angewiesen!

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                                #45
                                Zitat von Ungeduldig1982 Beitrag anzeigen
                                Aber wehe man zahlt aus technischen Gründen seine Steuern nicht pünktlich. Es ist eine Frechheit was hier betrieben wird. Gerade jetzt in Corona sind viele aufgrund von Kurzarbeit bzw. sogar
                                wegen Zwangsschließung und fehlender Einnahmen mehr denn je auf das den Staat gelingende Geld angewiesen!
                                Hallo Ungeduldig1982,
                                ich denke das wird in den anderenBL ähnlich gehandhabt wie in Sachsen, es gibt Stundungen bis 31.12.2020 ohne Zinsen für Steuerzahlungen usw.
                                und Anweisungen bei Erstattungen die Erklärungen vorzuziehen und sogar personell zu veranlagen.

                                Tschüß

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