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Nachzahlung Unverständlich - Eingabefehler?

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    Nachzahlung Unverständlich - Eingabefehler?

    Hallo, ich sitze grade an meiner bisher ersten Steuererklärung. Nachdem ich mich durch die Formulare gewurschtelt hab, spuckt Mein Elster eine Nachzahlung von knapp 160 € aus. Sehr zu meiner Verwirrung, da ich mit meiner LS 1 ca. 1900 € allein an Werbungskosten abzusetzen habe. (Bewerbungskosten/Umzug Arbeitgeberwechsel) Ich habe das komplette Jahr 2020 gearbeitet. Januar-September bei Arbeitgeber A und Oktober-Dezember bei Arbeitgeber B. In Anlage N 2 habe ich beide Lohnsteuerbescheinigungen abgetippt. Soweit ich sehen kann wurde auch richtig in Zeile 6-9 addiert. Die Anlage Versorgungsaufwand habe ich in den Zeilen 4,9,11,13 und 45 ausgefüllt. Habe ich irgendetwas bei der Anlage übersehen oder andere Fehler gemacht oder kann die Nachzahlung tatsächlich stimmen?

    Ich dachte bisher eigentlich immer eine 0815 Steuererklärung in Lohnsteuerklasse 1 müsste mit Werbungskosten um die 1000 € gegen 0 laufen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Eine Nachzahlung in dieser Konstellation wäre sehr ungewöhnlich. Ich gehe davon aus, dass du in der Anlage Vorsorgeaufwand auch die Werte beider LStB addiert hast?
    Da hilft eigentlich nur, alles nochmals zu prüfen. Oder es mit dem Abruf der Bescheinigungen zu probieren.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      kannst du die Berechnung mal hochladen?
      ohne was zu sehen kann man nur raten
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Habe ein ähnliches Problem wie Hibari. Habe in 2020 auch zwei Arbeitgeber (Jan-Jun + Jul-Dec) und ebenfalls die automatische Importfunktion der Lohnbescheide und Datenübernahme aus dem Vorjahr genutzt.

        Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 31.828 berechnet Elster eine Einkommenssteuer von 5.752€, der Rechner vom BMF jedoch 3.917€.
        Hab schon jetzt schon paar mal alles neu gemacht (mit/ohne Import; mit/ohne Datenübernahme aus Vorjahr), allerdings ohne Änderung des Ergebnisses.

        Ist jetzt der Rechner des BMFs falsch oder die Elster "unverbindliche" Berechnung?
        Angehängte Dateien

        Kommentar


          #5
          Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 31.828 berechnet Elster eine Einkommenssteuer von 5.752€, der Rechner vom BMF jedoch 3.917€.
          Wie kommst du jetzt darauf ? Das Ergebnis ist doch identisch:

          BMF-Rechner.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hibaris Problem ist offenbar noch nicht erledigt. Du hast Dich hier reingedrängt.

            Zitat von FabianW Beitrag anzeigen
            Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 31.828 berechnet Elster eine Einkommenssteuer von 5.752€, der Rechner vom BMF jedoch 3.917
            Das ist doch nicht richtig:

            Estberechng.PNG

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              #7
              Hab jetzt ein paar Sachen ausprobiert.

              3.917 kommt als Lohnsteuer raus, bei einem Jahresbruttolohn von 31.828.
              5.752 kommt als Einkommensteuer raus, bei einem zu versteuerndem Einkommen von 31.828.

              Aus Deinem Screenshot sieht man, dass Dein Bruttolohn fast bei 38.000 Euro liegt.

              Kommentar


                #8
                3.917 kommt als Lohnsteuer raus, bei einem Jahresbruttolohn von 31.828.
                Danke für's Ausprobieren. Auf die Idee bin ich jetzt nicht gekommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich habs jetzt mit dem Abruf der Bescheinigungen probiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass Arbeitgeber A meine Abfindung, die im Oktober gezahlt wurde, als Oktobergehalt versteuert hat. Deswegen nun 3 Eingaben und die Nachzahlung ist gestiegen. Trotzdem sehr verwirrend für mich.
                  Die vorläufige Berechnung in Elster sieht so aus:

                  +-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+

                  | | Einkommensteuer | evangelische | Solidaritäts- | Insgesamt |
                  | | | Kirchensteuer | zuschlag | |
                  | | € | € | € | € |
                  +-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
                  | Festgesetzt werden | 4.019,00 | 361,71 | 221,04 | |
                  | Abzug vom Lohn | -3.859,00 | -344,43 | -212,15 | |
                  | verbleibende Beträge | 160,00 | 17,28 | 8,89 | 186,17 |
                  +-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
                  B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
                  Berechnung des zu versteuernden Einkommens
                  Insgesamt
                  € €
                  Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                  Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 34.060
                  ab
                  Werbungskosten
                  Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
                  Entfernungspauschale für 59 Tage
                  Wege mit PKW
                  59 Tage x 2 km x 0,30 €. . . 35,40
                  Entfernungspauschale. . . . . . . . 36
                  insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
                  Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -230
                  Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -680
                  Fortbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . -69
                  weitere Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -908
                  Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.923
                  Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 1.923
                  Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.137. . . . . . . . . . . . . . 32.137
                  Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.137. . . . . . . . . . . . . . 32.137
                  Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.137
                  Sonderausgaben
                  ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                  Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 6.335
                  davon 90 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.702
                  abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -3.166
                  verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.536. . . 2.536
                  Beiträge zur Krankenversicherung
                  inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.743
                  ab Kürzungsbetrag nach
                  § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . -109
                  verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.634
                  Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 555
                  Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.189
                  ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                  ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 0
                  verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.189. . . 3.189
                  Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . 5.725. . . . -5.725
                  ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
                  gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
                  ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                  Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
                  Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -345
                  Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.067
                  Berechnung der Einkommensteuer
                  >>> ELSTER <<< * Seite 2
                  ELSTER
                  zu versteuern nach
                  dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.067. . . . . . . . . . . . . . . 4.019
                  festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.019
                  Berechnung der Kirchensteuer

                  festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.019
                  davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361,71
                  Berechnung des Solidaritätszuschlags

                  festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.019
                  Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.019
                  davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221,04
                  Restbetrag für 2020
                  Steuerbelastung
                  Ihre Einkommensteuerbelastung ( 4.019,00 €) bezogen auf das
                  zu versteuernde Einkommen ( 26.067 €) beträgt 15,42 %.
                  Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
                  Gesamtbetrag der Einkünfte ( 32.137 €) um abziehbare Aufwendungen
                  (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 6.070 € gemindert.

                  Kommentar


                    #10
                    Unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung wurde denn die Abfindung ausgewiesen ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Nummern 6-9 als normales Gehalt. Es war auch keine Abfindung im normalen Sinne, sondern eine Zahlung aus rückwirkender Eingruppierung in eine höhere Gehaltsstufe für die Monate Januar-September. Der Differenzbetrag wurde erst im Oktober ausgezahlt und vom Arbeitgeber anscheinend als Gehalt für Oktober deklariert.

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        und wie wurde diese Zahlung abgerechnet? Vielleicht auf Steuerklasse 6?

                        Danke für's Ausprobieren. Auf die Idee bin ich jetzt nicht gekommen.
                        Echt nicht? Eine falsche Steuertabelle ist grundsätzlich mein erster Verdacht bei solchen Fragen (neben der fehlenden Anlage Vorsorgeaufwand natürlich).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Eine falsche Steuertabelle ist grundsätzlich mein erster Verdacht
                          Du warst halt nicht da

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Hibari

                            irgendetwas stimmt nicht bei deinen Lohnsteuerabzügen, die sind deutlich zu niedrig. Rechne mal die Lohnsteuereinbehalte aus den 3 Bescheinigungen

                            manuell zusammen, ob das tatsächlich nur 3.859,00 € sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              und wie wurde diese Zahlung abgerechnet? Vielleicht auf Steuerklasse 6?
                              Das wäre auch meine Frage gewesen. Muss eigentlich, denn im Oktober gab es ja schon den neuen Arbeitgeber, der als Hauptarbeitgeber fungieren dürfte.
                              Und Lohn auf 6 bei gleichzeitigem Lohn auf 1 macht eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich.

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