Und Lohn auf 6 bei gleichzeitigem Lohn auf 1 macht eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich.
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Keine Ankündigung bisher.
Nachzahlung Unverständlich - Eingabefehler?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo, der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1. Ich habe auch die Lohnsteuern nochmal zusammengerechnet, es bleibt bei den 3.859,00 €. Mittlerweile glaube ich, dass in der Personalstube von Arbeitgeber A wohl ein paar Dinge den Bach runter gegangen sind. Naja mehr als die Steuererklärung für 2020 nicht abzugeben, kann ich wohl jetzt nicht mehr tun. Vielen Dank!
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Zitat von Hibari Beitrag anzeigenHallo, der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1. Ich habe auch die Lohnsteuern nochmal zusammengerechnet, es bleibt bei den 3.859,00 €. Mittlerweile glaube ich, dass in der Personalstube von Arbeitgeber A wohl ein paar Dinge den Bach runter gegangen sind. Naja mehr als die Steuererklärung für 2020 nicht abzugeben, kann ich wohl jetzt nicht mehr tun. Vielen Dank!
Hallo,
so geht das leider nicht.
Du bist verpflichtet eine Erklärung abzugeben
https://www.finanztip.de/steuererkla...erung-pflicht/
Gruß FIGUL
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Wenn alle Arbeitslöhne auf Steuerklasse 1 abgerechnet wurden, sehe ich rechtlich jetzt keine Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung
einzureichen, es sei denn, er wird vom Finanzamt dazu aufgefordert. Diese Nachzahlung aufgrund der Höhergruppierung ist doch keine
Sonderzahlung und auch keine Abfindung und ist ja auch nicht als solche behandelt worden.Zuletzt geändert von Charlie24; 16.05.2021, 21:18.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
Zur Vermeidung von Steuerausfällen schreibt das Gesetz beim Arbeitnehmer eine Pflichtveranlagung vor, wenn beim Arbeitgeberwechsel der Lohnsteuerabzug von Einmalzahlungen ausschließlich nach den Verhältnissen des aktuellen Dienstverhältnisses durchgeführt wurde. Das Finanzamt kann den Anlass für eine Pflichtveranlagung durch entsprechend erweiterte Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers erkennen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung den Großbuchstaben "S" einzutragen, wenn er die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem ersten Dienstverhältnis ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres berechnet.Gruß FIGUL
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Bei der Lohnsteuerkarte meines neuen Arbeitgebers ist ein M eingetragen. Ändert das die Sache?
Die Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Nummer 5a kommt bei dir wohl nicht in Betracht, für Nummer 2 könnte es darauf ankommen, was auf den Lohnsteuerbescheinigungen
von Arbeitgeber A jeweils als Beschäftigungszeitraum angegeben wurde.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1.
Bei 34.000 Brutto kommt man mindestens auf knapp 4.500 Euro Lohnsteuer plus Soli und Kirche, bei mehreren Arbeitgebern tendenziell auf noch mehr (weil kein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt ist).
Wie sieht es denn bei den einzelnen Lohnabrechnungen aus, stimmt da der Lohnsteuerabzug? (kannst du mit einem Onlinerechner nachprüfen, oder mit einer Lohnsteuertabelle).
Ah? Bei der Lohnsteuerkarte meines neuen Arbeitgebers ist ein M eingetragen. Ändert das die Sache?
Ich weiß aber nicht genau, ob du vielleicht schon deshalb zu einer Erklärung verpflichtet wärst.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Dennoch steht auf der zweiten Lohnsteuerbescheinigung von AG A der Zeitraum 01.10.20-31.10.20. Ich habe auch Lohnzettel mit den Rückrechnungen für die gesamten Monate erhalten. Die Rückrechnung Erfolge im Oktober. Der Monat ist ohne Arbeitslohn ausgewiesen, da ich in dem Monat bei AG A nicht mehr gearbeitet habe. Dahinter dann die restlichen Monate mit der Rückrechnung.
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Hallo,
dass es eine Nachzahlung war war schon klar.
Aber, wie wurde sie abgerechnet?
Auf Oktober geht mit Steuerklasse 1 nicht.
Und ein anderer Monat geht auch nur, wenn die vorherige(n) Abrechnung(n) korrigiert wurde(n); lassen wir erstmal außen vor ob das zulässig wäre.
Irgendwo müssen die Lohnsteuern ja fehlen.
Kannst du mal die Höhe der Nachzahlung und die Steuern darauf nennen?
Stefan
EDIT: Ich bezog mich auf #26.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Das Forum ist nicht die richtige Plattform, um abschließend zu diskutieren, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder nicht.
Bei einem Bescheinigungszeitraum 01.10. - 31.10 spricht einiges dafür, dass du nebeneinander von zwei AG Arbeitslohn bezogen hast,
aus der Lohnsteuerbescheinigung selbst ergibt sich ja nicht, dass das Arbeitslohn für frühere Monate war, zugeflossen ist er dir außerdem
erst im Oktober 2020.Freundliche Grüße
Charlie24
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