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Nachzahlung Unverständlich - Eingabefehler?

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    #16
    Und Lohn auf 6 bei gleichzeitigem Lohn auf 1 macht eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich.
    Das ist zwar richtig, dennoch ist die Höhe der Nachzahlung bei Werbungskosten von 1.923,00 € ziemlich groß.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo, der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1. Ich habe auch die Lohnsteuern nochmal zusammengerechnet, es bleibt bei den 3.859,00 €. Mittlerweile glaube ich, dass in der Personalstube von Arbeitgeber A wohl ein paar Dinge den Bach runter gegangen sind. Naja mehr als die Steuererklärung für 2020 nicht abzugeben, kann ich wohl jetzt nicht mehr tun. Vielen Dank!

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        #18
        Zitat von Hibari Beitrag anzeigen
        Hallo, der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1. Ich habe auch die Lohnsteuern nochmal zusammengerechnet, es bleibt bei den 3.859,00 €. Mittlerweile glaube ich, dass in der Personalstube von Arbeitgeber A wohl ein paar Dinge den Bach runter gegangen sind. Naja mehr als die Steuererklärung für 2020 nicht abzugeben, kann ich wohl jetzt nicht mehr tun. Vielen Dank!


        Hallo,

        so geht das leider nicht.
        Du bist verpflichtet eine Erklärung abzugeben

        https://www.finanztip.de/steuererkla...erung-pflicht/
        Gruß FIGUL

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          #19
          Wenn alle Arbeitslöhne auf Steuerklasse 1 abgerechnet wurden, sehe ich rechtlich jetzt keine Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung

          einzureichen, es sei denn, er wird vom Finanzamt dazu aufgefordert. Diese Nachzahlung aufgrund der Höhergruppierung ist doch keine

          Sonderzahlung und auch keine Abfindung und ist ja auch nicht als solche behandelt worden.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 16.05.2021, 21:18.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Woraus würde sich denn eine Verpflichtung begründen? Das wird mir aus der angegebenen Seite leider nicht bewusst. Eine Aufforderung vom FA habe ich bisher nicht erhalten.

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              #21
              Hallo,

              Zur Vermeidung von Steuerausfällen schreibt das Gesetz beim Arbeitnehmer eine Pflichtveranlagung vor, wenn beim Arbeitgeberwechsel der Lohnsteuerabzug von Einmalzahlungen ausschließlich nach den Verhältnissen des aktuellen Dienstverhältnisses durchgeführt wurde. Das Finanzamt kann den Anlass für eine Pflichtveranlagung durch entsprechend erweiterte Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers erkennen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung den Großbuchstaben "S" einzutragen, wenn er die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem ersten Dienstverhältnis ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres berechnet.
              Gruß FIGUL

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                #22
                Ah? Bei der Lohnsteuerkarte meines neuen Arbeitgebers ist ein M eingetragen. Ändert das die Sache?

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                  #23
                  Bei der Lohnsteuerkarte meines neuen Arbeitgebers ist ein M eingetragen. Ändert das die Sache?
                  Ein M steht meines Wissens für Mahlzeitengestellung, das ist kein Grund für eine Pflichtveranlagung.

                  Die Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

                  Nummer 5a kommt bei dir wohl nicht in Betracht, für Nummer 2 könnte es darauf ankommen, was auf den Lohnsteuerbescheinigungen

                  von Arbeitgeber A jeweils als Beschäftigungszeitraum angegeben wurde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Ach, blöde Frage M steht für die Mittagsverpflegung. Ich habe nochmals nachgeschaut Buchstabe S wurde weder von Arbeitgeber A noch B eingetragen.

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                      #25
                      Hallo,

                      der "Oktoberlohn" von Arbeitgeber A ist auf 1.
                      Dann war es kein Lohn für Oktober, denn das geht nicht (oder der AG hat großen Mist gebaut).

                      Bei 34.000 Brutto kommt man mindestens auf knapp 4.500 Euro Lohnsteuer plus Soli und Kirche, bei mehreren Arbeitgebern tendenziell auf noch mehr (weil kein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt ist).
                      Wie sieht es denn bei den einzelnen Lohnabrechnungen aus, stimmt da der Lohnsteuerabzug? (kannst du mit einem Onlinerechner nachprüfen, oder mit einer Lohnsteuertabelle).

                      Ah? Bei der Lohnsteuerkarte meines neuen Arbeitgebers ist ein M eingetragen. Ändert das die Sache?
                      Eher nicht, das M hat eine andere Bedeutung (nämlich Mahlzeiten).
                      Ich weiß aber nicht genau, ob du vielleicht schon deshalb zu einer Erklärung verpflichtet wärst.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #26
                        Das war auch kein Lohn für Oktober, sondern eine Rückrechnung von vorangegangenen Monaten/Jahren, die lediglich im Oktober ausgezahlt wurde. Ich hatte in der Theorie immer nur einen Arbeitgeber und nie 2 gleichzeitig.

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                          #27
                          Dennoch steht auf der zweiten Lohnsteuerbescheinigung von AG A der Zeitraum 01.10.20-31.10.20. Ich habe auch Lohnzettel mit den Rückrechnungen für die gesamten Monate erhalten. Die Rückrechnung Erfolge im Oktober. Der Monat ist ohne Arbeitslohn ausgewiesen, da ich in dem Monat bei AG A nicht mehr gearbeitet habe. Dahinter dann die restlichen Monate mit der Rückrechnung.

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                            #28
                            Hallo,

                            dass es eine Nachzahlung war war schon klar.
                            Aber, wie wurde sie abgerechnet?

                            Auf Oktober geht mit Steuerklasse 1 nicht.
                            Und ein anderer Monat geht auch nur, wenn die vorherige(n) Abrechnung(n) korrigiert wurde(n); lassen wir erstmal außen vor ob das zulässig wäre.

                            Irgendwo müssen die Lohnsteuern ja fehlen.

                            Kannst du mal die Höhe der Nachzahlung und die Steuern darauf nennen?

                            Stefan

                            EDIT: Ich bezog mich auf #26.
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #29
                              Das Forum ist nicht die richtige Plattform, um abschließend zu diskutieren, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder nicht.

                              Bei einem Bescheinigungszeitraum 01.10. - 31.10 spricht einiges dafür, dass du nebeneinander von zwei AG Arbeitslohn bezogen hast,

                              aus der Lohnsteuerbescheinigung selbst ergibt sich ja nicht, dass das Arbeitslohn für frühere Monate war, zugeflossen ist er dir außerdem

                              erst im Oktober 2020.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Die vorherigen Abrechnungen wurden korrigiert. Die Rückrechnungen gehen bis Februar 2019. Ich gehe davon aus, dass AG A 2019 in den Oktober gepackt hat. Das sieht wie folgt aus:

                                steuerklasse 1

                                869,02 brutto
                                183,00 Lohnsteuer
                                10,06 Soli
                                13,69 Kirchensteuer

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