Was stimmt nicht ? Natürlich müssten sich die Kennzahlen unterscheiden, das tun sie im amtlichen Formular ja auch.
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuererklärung 2020 - ich hätte ein Paar Mehrdeutigkeiten
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas stimmt nicht ? Natürlich müssten sich die Kennzahlen unterscheiden, das tun sie im amtlichen Formular ja auch.
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034098_20
wie oft denn noch
Sie unterscheiden sich nicht bei Mein Elster
und was willst du mit dem Papierformular.
Wir sind hier bei der elektr. SteuererklärungGruß FIGUL
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Die Anzahl der Tage kannst du auf Seite 14 in die Zeile 47 eintragen. Die Textvorauswahl kannst du überschreiben. Angeben musst du den Betrag !Wo in Anlage N > Werbungskosten trage ich sie genau ein?Freundliche Grüße
Charlie24
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Was könnte ich aus untere Betriebskostenabrechnung 2020 als Haushaltnahe Dienstleistungen berechnen?- Umlagefähig Kosten
- Heizkosten/Warmwasser
- Müllgebühren
- Stromkosten
- Kaltwasser
- Schmutzwasser
- Haftpflichtversicherung
- Leistungswasservers.
- Sturm-, Hagelversicherung
- Glasversicherung
- Gewässerschadenvers.
- Brandversicherung
- Hausmeisterkosten
- Gartenpflege
- Prüfung Brandschutzanlage
- Geb. Kabelfernsehn
- Nichtumlagefähig Kosten
- Verbrauchsmaterial
- Reparaturen
- Bank- und Kontogebühren
- Verwaltungsbeirat
- Sonstige Kosten
- Verwaltung
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- Umlagefähig Kosten
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Das sollte dir die Hausverwaltung oder dein Vermieter in der Abrechnung bereits bescheinigt haben, Stichwort: § 35a EStG
Hausmeisterkosten, Gartenpflege und Prüfung Brandschutzanlage kämen in Betracht
Freundliche Grüße
Charlie24
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Genauso ist das !Ich nehme an, nicht - das Finanzamt sollte den bezahlten Betrag bei der neuen Berechnung automatisch berücksichtigen?Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Frage betrifft Steuerrecht. Prinzipiell kann man anteilige Telefon- und Internetkosten neben der Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Persönlich glaube ich nicht, dass man mit 20,00 € pauschal durchkommt, mit 20%, maximal 20,00 € eher. Eigentlich sollte man über einen
Zeitraum von mindestens 3 Monaten Aufzeichnungen führen. 20% wären z. B. bei meinen Tarif 7,00 € monatlich.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei mir nicht ! Im Einzelverbindungsnachweis werden bei mir nur extra tarifierte Gespräche erfasst, also kostenpflichtige SonderrufnummernDie Aufzeichnungen führt doch der Anbieter. Warum soll ich das selbst machen?
und Auslandsgespräche. Und was helfen denn selbst vollständige Aufzeichnungen ? Ober beruflich oder privat veranlasst, weiß doch dein
Anbieter nicht. Ich müsste bei meinem Festnetzanschluss die Aufzeichnungen der FritzBox exportieren und dann in Excel auswerten.Freundliche Grüße
Charlie24
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