Was stimmt nicht ? Natürlich müssten sich die Kennzahlen unterscheiden, das tun sie im amtlichen Formular ja auch.
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuererklärung 2020 - ich hätte ein Paar Mehrdeutigkeiten
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas stimmt nicht ? Natürlich müssten sich die Kennzahlen unterscheiden, das tun sie im amtlichen Formular ja auch.
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034098_20
wie oft denn noch
Sie unterscheiden sich nicht bei Mein Elster
und was willst du mit dem Papierformular.
Wir sind hier bei der elektr. SteuererklärungGruß FIGUL
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Wo in Anlage N > Werbungskosten trage ich sie genau ein?Freundliche Grüße
Charlie24
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Was könnte ich aus untere Betriebskostenabrechnung 2020 als Haushaltnahe Dienstleistungen berechnen?- Umlagefähig Kosten
- Heizkosten/Warmwasser
- Müllgebühren
- Stromkosten
- Kaltwasser
- Schmutzwasser
- Haftpflichtversicherung
- Leistungswasservers.
- Sturm-, Hagelversicherung
- Glasversicherung
- Gewässerschadenvers.
- Brandversicherung
- Hausmeisterkosten
- Gartenpflege
- Prüfung Brandschutzanlage
- Geb. Kabelfernsehn
- Nichtumlagefähig Kosten
- Verbrauchsmaterial
- Reparaturen
- Bank- und Kontogebühren
- Verwaltungsbeirat
- Sonstige Kosten
- Verwaltung
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- Umlagefähig Kosten
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Das sollte dir die Hausverwaltung oder dein Vermieter in der Abrechnung bereits bescheinigt haben, Stichwort: § 35a EStG
Hausmeisterkosten, Gartenpflege und Prüfung Brandschutzanlage kämen in Betracht
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich nehme an, nicht - das Finanzamt sollte den bezahlten Betrag bei der neuen Berechnung automatisch berücksichtigen?Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Frage betrifft Steuerrecht. Prinzipiell kann man anteilige Telefon- und Internetkosten neben der Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Persönlich glaube ich nicht, dass man mit 20,00 € pauschal durchkommt, mit 20%, maximal 20,00 € eher. Eigentlich sollte man über einen
Zeitraum von mindestens 3 Monaten Aufzeichnungen führen. 20% wären z. B. bei meinen Tarif 7,00 € monatlich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Die Aufzeichnungen führt doch der Anbieter. Warum soll ich das selbst machen?
und Auslandsgespräche. Und was helfen denn selbst vollständige Aufzeichnungen ? Ober beruflich oder privat veranlasst, weiß doch dein
Anbieter nicht. Ich müsste bei meinem Festnetzanschluss die Aufzeichnungen der FritzBox exportieren und dann in Excel auswerten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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