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    #31
    Hab den Wert zu Erstatten auch mal geändert,
    Unter erstattet darf man nur dann etwas eintragen, wenn du im Jahr 2021 tatsächlich eine Erstattung erhalten hast, z. B. aufgrund der Steuererklärung

    für das Jahr 2020. Ansonsten gilt, dass die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen den Beträgen entsprechen muss, die du in den Anlagen N für

    deine Frau und dich als Kirchensteuer des Arbeitnehmers erfasst hast.. Du musst deshalb die Einträge auf Seite 2, Zeile 9 der Anlage N kontrollieren.

    Es bringt nichts, mit irgendwelchen Zahlen zu jonglieren oder selbst auf- und abzurunden, das macht die Anwendung schon richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo,

      die Erstattung steht doch nicht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung,
      sondern auf deinem Steuerbescheid, den du für 2020 erhalten hast.
      Falls du in Bayern wohnst hast du darüber einen Bescheid vom Kirchensteueramzt bekommen.
      Nachzahlung oder Erstattung
      Gruß FIGUL

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        #33
        Zitat von pelle Beitrag anzeigen
        Was mir aufgefallen ist die Summe wird immer orange markiert gleiches orange passend zum Hinweis jedoch wird das hier doch automatisch aus den 2 Einträgen drüber generiert hier kann doch nichts falsch sein?

        Natürlich ist der Wert Orange. Es ist doch genau der Inhalt des Hinweises, dass die Summe der als Sonderausgaben erklärten KiSt-Beträge kleiner ist als die Summe der an anderer Stelle (insbesondere Anlage N) erklärten Werte. Spaßeshalber kann man ja mal die Sonderausgaben solange erhöhen, bis die Meldung verschwindet, um zu gucken, welcher Betragshöhe noch fehlt.

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