Hab den Wert zu Erstatten auch mal geändert,
für das Jahr 2020. Ansonsten gilt, dass die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen den Beträgen entsprechen muss, die du in den Anlagen N für
deine Frau und dich als Kirchensteuer des Arbeitnehmers erfasst hast.. Du musst deshalb die Einträge auf Seite 2, Zeile 9 der Anlage N kontrollieren.
Es bringt nichts, mit irgendwelchen Zahlen zu jonglieren oder selbst auf- und abzurunden, das macht die Anwendung schon richtig.
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