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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg fehlerhaft - falsche Fehlermeldungen

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    #16
    Du musst dich doch nur zwischen unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und bebautes Grundstück

    (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) entscheiden. Du wirst doch wissen, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo zusammen,

      wie ich den bisherigen Foreneinträgen zu diesem Thema entnehmen kann, sind einige Eigentümer:innen "not amused" (um es diplomatisch auszudrücken) wie das ganze in Elster umgesetzt wurde. Was mich besonders ärgert ist die Tatsache, dass der Staat sich bei den Eigentümer:innen als kostenlose Arbeitskräfte bedient. Aber gut ich möchte hier keine politische Diskussion lostreten, sondern mein Problem schildern. Auch ich kämpfe mit Elster bei der Grundsteuer. Neben der Tatsache, dass ich in 2021 innerhalb Baden-Württembergs in eine andere Stadt umgezogen bin (sprich noch keine aktuelle Steuernummer vorhanden ist, weil die Einkommenssteuerklärung aus diversen Gründen nicht fertig gestellt werden konnte) und den bereits diskutierten Bug bei Zeile 10 ("Flurnummer") habe ich folgende "Herausforderungen" bei der Eingabe der Daten. Vorab zur Information: Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem MFH in Baden-Württemberg. Wohnung hat 56,935 qm. Balkon hat 14,26 qm. Wenn man den Balkon zu 25% zur Wohnfläche hinzurechnet komme ich auf Gesamtwohnfläche von 60,5 qm. Mein MEA beträgt 491 von 10.000. Grundstückfläche beträgt 1115 qm. Nun meine Fragen:

      1. Anlage 2, 1 - Angaben zum Grundstück, "Fläche des Grundstücks": Im Grundriss sind 66,32 qm eingetragen. Ich würde 60,5 qm (=56,935 qm + 25% Balkon) eintragen. Nimmt man den MEA ((491/10000)*1115 qm)) komme ich auf 54,7465 qm. Welcher Wert darf es denn sein?
      2. Anlage 2, 1 - Angaben zum Grundstück, "Bodenrichtwert": In Boris BW finden sich in meinem Fall drei Eintragungen bei den Bodenrichtwerten (2x 680 EUR, 1x 790 EUR). Welcher Wert darf es denn sein? Ich tendiere zu 680 EUR.

      Danke an die Community für's Beantworten meiner Fragen.

      Grüße flosch84

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        #18
        Die Fläche deines Miteigentumsanteils am Grundstück der Eigentumswohnanlage und die Wohnfläche deiner Eigentumswohnung sind zwei paar Stiefel.

        Bei 1.115 m² Gesamtfläche kommen da abgerundet 54 m² raus, die in der Anlage Grundstück bei Angaben zu Grund und Boden 1. Eintrag

        in der Zeile 3 zu erfassen sind. Zum Bodenrichtwert kann ich dir nicht behilflich sein. Welcher Wert stimmt, musst du selbst recherchieren.

        Die Wohnfläche wird in BW nicht abgefragt, nur die überwiegende Wohnnutzung ist anzukreuzen. In Zeile 7 darf man beim Bestand

        den 01.01.2022 angeben.

        Was die Steuernummer für die Einkommensteuer angeht, dürfte das Fehlen allenfalls zu einem Hinweis führen. Einfach ausprobieren !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo Charlie24,

          danke für deine schnelle Antwort. Hab ein wenig "rumprobiert" und in der Tat akzeptiert Elster nur den Wert 54 qm. Bzgl. der Bodenrichtwerte muss ich echt mal beim örtlichen Gutachterausschuss anrufen. Bei allen anderen mir im familiären Umfeld bekannten Eigentümern in Baden-Württemberg steht immer nur ein Bodenrichtwert in Boris drin. Aber getreu dem Motto "wenn's einfach wär, könnt es ja jeder" werde ich auch die Hürde "Bodenrichtwert" nehmen. :-)

          Grüße flosch84
          Zuletzt geändert von flosch84; 02.07.2022, 22:26.

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du musst dich doch nur zwischen unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und bebautes Grundstück

            (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) entscheiden. Du wirst doch wissen, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt.

            Ich gehe mal stark davon aus, dass Pelle sehr wohl weiß, was hier auszuwählen ist. Das habe ich auch und das dämliche Formular meldet einfach einen Fehler, nachdem ich vorher fehlerfrei auf die nächste Seite gelangen konnte.

            Ganz ehrlich. So ein Schrott kann man ja nur zusammenschustern und in die Welt setzen, wenn alle zur Nutzung verpflichtet sind... Wenn das System schon bei korrekter Eingabe von SteuerID und Telefonnummer mehrfach Fehler meldet, obwohl alles 100% korrekt eingetragen ist, dann darf man ja beim Rest nichts weiteres erwarten.

            Das Problem mit der Gemarkung und Flurnummer (in BW) habe ich übrigens auch, wie offensichtlich so viele.

            Die Gemarkung laut BORIS heißt Neckargrönningen. In BORIS bekomme ich nur die Gemarkung, Gemarkungsnummer, den Flur-Zähler (vierstellige Nummer), die Fläche und den Bodenrichtwert angezeigt. (siehe Anhang "BORIS Angaben.png"). Somit gebe ich bei

            Gemarkung: Neckargrönningen

            Flurzähler: entsprechende vierstellige Nummer

            Fläche: die Fläche als Zahl

            (siehe dazu Anhang "Fehler Gemarkung.png")

            und dann kommt die geniale Fehlermeldung mit allen Feldern als Fehlerangabe...

            P.S.: Ich bin IT Berater seit 20 Jahren (offensichtlich hier nicht der einzige aus dem IT Umfeld) und frage mich, wie mein Vater mit 78 Jahren dieses dämliche Formular ohne Hilfe eines ELSTER-Genies ausfüllen soll...
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              #21
              Der Fehler in der Anlage Grundstück ist doch offensichtlich. Es fehlt zunächst das Grundbuchblatt, was aber gar nicht moniert wird.

              Der eigentliche Fehler betrifft die Zeile 11. Dort ist nicht angegeben, ob die gesamten 229 m² zur gleichen wirtschaftlichen Einheit

              gehören, was außer bei Eigentumswohnungen regelmäßig der Fall ist und durch den Eintrag 1 und 1 bei Zähler und Nenner ausgedrückt

              wird. Der Rest sind Hinweise, wobei Zeile 29 wohl falsch interpretiert wurde und bei den Eheleuten noch Angaben fehlen. Das müsste ich mir

              erst näher ansehen. Heute nicht mehr.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Fehler in der Anlage Grundstück ist doch offensichtlich. Es fehlt zunächst das Grundbuchblatt, was aber gar nicht moniert wird.

                Der eigentliche Fehler betrifft die Zeile 11. Dort ist nicht angegeben, ob die gesamten 229 m² zur gleichen wirtschaftlichen Einheit

                gehören, was außer bei Eigentumswohnungen regelmäßig der Fall ist und durch den Eintrag 1 und 1 bei Zähler und Nenner ausgedrückt

                wird. Der Rest sind Hinweise, wobei Zeile 29 wohl falsch interpretiert wurde und bei den Eheleuten noch Angaben fehlen. Das müsste ich mir

                erst näher ansehen. Heute nicht mehr.
                Danke für die Rückmeldung! Allerdings verstehe ich die Bedeutung der beiden Felder in Zeile 11 keinesfalls, selbst wenn ich die Erklärung dazu durchlese. Wenn man von mir die Fläche abfragt und ich diese angebe, dann frage ich mich, was in der Zeile benötigt wird. Habe mir grade eben den Grundbuchauszug angeschaut, da steht nichts dazu.

                Es handelt sich bei mir um ein Eigenheim. Gebe ich damit sowohl als Zähler als auch als Nenner die gesamte Fläche an, da diese komplett genutzt wird?

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                  #23
                  Zitat von slk Beitrag anzeigen
                  In BORIS bekomme ich [...] den Bodenrichtwert angezeigt.
                  Damit bist Du schon ganz weit vorne.
                  Hier sind in einem Gebiet mit 300.000 Einwohnern noch keine Daten eingepflegt: man solle laut BorisBW doch noch bis Ende September abwarten und dann ggf. den Gutachterausschuss mal fragen, was er so beruflich macht.

                  Ich würde ja nichts sagen, wenn man nicht schon 2x mit Briefen belästigt und in den letzten Tagen auch noch auf allen Kanälen medial angefeuert wurde (dringend! nur bis Oktober Zeit! sonst Strafe!).
                  Und dann sind die Formulare missverständlich und die Datenbasis fehlt.

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                    #24
                    Wenn man von mir die Fläche abfragt und ich diese angebe, dann frage ich mich, was in der Zeile benötigt wird.
                    Ich habe jetzt die Hilfe nicht gelesen, aber wenn in der Zeilenerläuterung steht:

                    11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

                    dann liegt doch nahe, dass man überlegt, ob jetzt die gesamte Fläche zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört oder nur ein Anteil davon.

                    Wenn es die gesamte Fläche ist, wie z. B. bei einem Eigenheim, dann kann man das dadurch zum Ausdruck bringen, dass man bei Zähler

                    und Nenner jeweils 1 einträgt, man darf natürlich auch jeweils 229 eintragen, das Ergebnis ist das gleiche.

                    Wahrscheinlich wird man in der Zeile darunter auch noch enthalten in erste Fläche (Schlüsselwert 1) auswählen müssen, um die Verknüpfung

                    zur Anlage Grundstück herzustellen.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #25
                      Was hat es den mit dem Schlüsselwert auf sich? Diesen Fehler, ich habe keine Angaben ausgewählt, wird hier bei mir auch moniert, Schlüsselwert 1, 2 oder 3 was muss hier rein? Habe alles abgesucht aber ich bekomme dazu kein Info auch net über Boris. Das ganze ist langsam echt nervig.
                      Habe jetzt mal Schlüsselwert 1 eingepflegt damit Ruhe ist.

                      @Charlie24: ja ich weiß ob es ein bebautes oder unbebautes Grundstück ist, jedoch hatte ich GW2 nicht ausgefüllt da ich nicht wusste das GW2 auch ausgefüllt werden muss.
                      Zuletzt geändert von pelle; 03.07.2022, 11:59.

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                        #26
                        da ich nicht wusste das GW2 auch ausgefüllt werden muss.
                        Mindestens eine der angebotenen Anlagen muss in jedem Fall ausgefüllt werden, der Hauptvordruck allein reicht nie

                        Die Auswahl eines Schlüsselwerts sichert die Verknüpfung zwischen dem Hauptvordruck und der Anlage GW2.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich habe jetzt die Hilfe nicht gelesen, aber wenn in der Zeilenerläuterung steht:

                          11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

                          dann liegt doch nahe, dass man überlegt, ob jetzt die gesamte Fläche zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört oder nur ein Anteil davon.

                          Wenn es die gesamte Fläche ist, wie z. B. bei einem Eigenheim, dann kann man das dadurch zum Ausdruck bringen, dass man bei Zähler

                          und Nenner jeweils 1 einträgt, man darf natürlich auch jeweils 229 eintragen, das Ergebnis ist das gleiche.

                          Wahrscheinlich wird man in der Zeile darunter auch noch enthalten in erste Fläche (Schlüsselwert 1) auswählen müssen, um die Verknüpfung

                          zur Anlage Grundstück herzustellen.
                          Danke für die Erklärung, aber eins muss ich für die hoffentlich mitlesenden Entwickler von ELSTER (damit hier kein falscher Eindruck entsteht) anmerken - es liegt rein gar nichts nahe, denn wenn es so wäre, dann gebe es keine Fragen.

                          Würde mann das Formular in einer Sprache abbilden, die man eineindeutig versteht und es meine 16 jährige Tochter oder mein 78 Jahre alter Vater verstehen und korrekt ausfüllen können, geschweige denn von mir mit meinen 46 Jahren und bereits einigen im Leben ausgefüllten Formularen, die teilweise fast genauso beschissen formuliert sind, dann würden sich viele Menschen einiges an Zeit ersparen…

                          Ich interpretierte übrigens die Felder so, dass wenn mein Grundstück Teil eines grösseren Grundstücks ist, z.B. bei Reihenhäusern (so sind die Flurstücke der Reihenhäuser als eine Einheit auf der Karte auch abgebildet), dann wären die beiden Felder für mich von relevanz, wenn jedoch nicht, dann sollte es für die Beamten „nahe liegen“, dass es ein Einfamilienhaus ist, oder eben so abfragen, sprich ist es ein Einfamilienhaus,Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus etc. (so viele Varianten gibt es ja in Deutschland nicht). Und im Falle von z.B. Reihenhaus würde ich die Felder nicht mit Zähler und Nenner (weis der Geier was diese geniale Mathematik hier soll) benennen, sondern das Feld (mit der aktuellen Bedeutung Nenner) für Fläche des Gesamtgrundstücks abfragen. Der Zähler ist dann obsolet, da ja ohnehin meine eigentliche die Grundstückfläche (sprich mein Anteil and der Gesamtfläche) bereits abgefragt wird.

                          Würde man derart Online-Shops oder Apps gestalten, würde heute noch kaum jemand online einkaufen und die Apps nutzen.

                          Man nehme einen UX/UI Experten und einen Texter (der eine allgemeinverständliche Sprache beherrscht) zahlt den beiden jeweils 1000€, lässt ein duzend Probanden das Formular ausfüllen und schon ist alles intuitiv, unmissverständlich, naheliegend… so macht man es, wenn man damit Geld verdienen muss/will.

                          In dem Fall muss man eigentlich nur die BORIS Datenbank mit den Datenbanken der Grundbuchämter (wo eben die Zuordnung der Flurstücke zu aktuellen Besitzern enthalten ist) per Schnittstelle verbinden und schon muss kein Mensch diesen Mist ausfüllen.
                          Zuletzt geändert von slk; 03.07.2022, 17:14.

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                            #28
                            Die Hilfetexte bzw. Ausfüllanleitungen stammen sicher nicht von den Elster-Entwicklern, sondern von den Leuten, die die amtlichen Papierformulare

                            entworfen haben. Bei länderspezifischen Formularen sind das Leute aus der Finanzverwaltung der Länder, beim bundeseinheitlichen Formular wird

                            das wie üblich eine Arbeitsgruppe gemacht haben. Bei den Formularen hier in Bayern, die deutlich abweichen, hatte ich keine Probleme, die Hilfe

                            zu verstehen. Da kann man zu diesen Angaben, die alle in der Anlage Grundstück zu machen sind, u. a. folgendes nachlesen:

                            Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler

                            Geben Sie bitte bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Zähler / Nenner)“ an, zu welchem Anteil das Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört.

                            Beispiel 1: Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Gesamtfläche des Flurstücks ist 1.500 m². Zum Wohnungseigentum gehören ein Miteigentumsanteil in Höhe von 333/10.000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Als Fläche des Flurstücks sind 1.500 m² und als Anteil "333/10.000" einzutragen.


                            Darunter kommt dann noch eine Einzelaufstellung für das Beispiel, dann folgt Beispiel 2:


                            Beispiel 2: Ehegatten oder Lebenspartner sind je zur Hälfte Eigentümer eines Flurstücks 1 (Gesamtfläche: 500 m²), zu dem 1/10 Miteigentumsanteil an einer Garagenhoffläche auf Flurstück 2 (Gesamtfläche: 100 m², wovon 10 m² zu der wirtschaftlichen Einheit (z. B. "Einfamilienhaus" zählen) gehört. Als Fläche zu Flurstück 1 sind "500 m²" und zu Flurstück 2 "100 m²" einzutragen. Als Anteil zu Flurstück 1 sind "1/1" und zu Fläche 2 ist der Miteigentumsanteil "1/10" einzutragen. Die Eigentumsverhältnisse werden im Hauptvordruck (BayGrSt 1) in Zeile 11 abgefragt. Die Anteile der Ehegatten oder Lebenspartner am Grundstück werden in den Zeilen 30 und 49 angegeben (hier jeweils "1/2").

                            Für mich ist das leicht zu verstehen, ich gehöre im Übrigen auch zur Generation Ü70.

                            Hilfe_BY_GR.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Nachdem ich in der Eigentümerzeile bei Zähler UND Nenner jeweils eine 1 (ohne Dezimalstellen) eingetragen habe (bin Allein-Eigentümer), und dann noch in der Zeile darunter auch enthalten in erste Fläche (Schlüsselwert 1) auswählte waren auf einmal ALLE anderen Fehler weg und ich konnte erfolgreich übermitteln.

                              Dieses Formular ist trotzdem handwerklich sehr schlecht gemacht !!!

                              LG
                              Uwe
                              Zuletzt geändert von UWE59; 03.07.2022, 15:27.

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Bei den Formularen hier in Bayern, die deutlich abweichen, hatte ich keine Probleme
                                Das ist eben der Unterschied zwischen Bayern (CSU/FW) und BW (Grüne/CDU).
                                Wir legen hier seit einigen Jahren mehr Wert auf Gendern, Quoten und div. andere Ideologien als reale Leistung.

                                Zitat von slk
                                In dem Fall muss man eigentlich nur die BORIS Datenbank
                                Schon mal einen genauen Blick auf die Datenlage von BorisBW geworfen?
                                Unten anhängend mal ein Screenshot von heute - geschätzt 40% des Landes ist ohne Richtwertdaten (alle grau hinterlegten Bereiche).

                                nv.png

                                Kommentar

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